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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2025
Die häufigste allergische Erkrankung in Deutschland ist Heuschnupfen. Genau wie bei einer Hausstaubmilbenallergie und anderen Atemwegsallergien gehören starker Niesreiz, eine juckende und verstopfte Nase, tränende und entzündete Augen zu den meistverbreiteten Symptomen. In Deutschland leiden fast 13 Millionen Menschen an Atemwegsallergien. Rund ein Sechstel unserer Bevölkerung ist betroffen.
Schwierigkeiten bei der Verbeamtung gibt es durch Heuschnupfen und anderen Atemwegsallergien selten. Der Amtsarzt bewertet Erkrankungen meist auf der Grundlage, ob ein Beamtenanwärter (Anwärter) oder Beamter in der Lage ist, seinen Job bis zur Pensionierung mit einer Erkrankung auszuüben. Bei dem üblichen Heuschnupfen mit den typischen Beschwerden ist das i. d. R. der Fall. Ein Finanzbeamter, Verwaltungsbeamter, Referendar, Lehrer oder Professor muss sich meist auch nicht sorgen. Bei Polizisten, Feuerwehrleuten und anderen uniformierten Beamten sieht das allerdings häufig anders aus. Hier kann der Heuschnupfen durchaus zu einem Problem werden, wenn er mit allergischem Asthma einhergeht. Verständlicherweise, oder glaubt ihr, dass ein Taschendieb anhalten würde, nur weil der Polizist, der ihm dicht auf den Fersen ist, hinterherruft, »Bitte bleiben Sie stehen. Ich muss mal kurz einen Hub von meinem Asthmaspray nehmen!«
Allergien führen bei vielen Krankenversicherungen zu Risikozuschlägen und nicht selten sogar zu einer Ablehnung! Weil Heuschnupfen beim Amtsarzt eher unproblematisch ist, führt genau das vermutlich dazu, dass angehende Anwärter und Beamte sich keine Gedanken darüber machen, ob die lästige Allergie bei der Wahl einer PKV zu Schwierigkeiten führen kann.
Gerade strenge privaten Krankenversicherungen – mit einer sehr restriktiven Annahmepolitik – erheben bereits einen Risikozuschlag von 10 bis 30 Prozent, sobald die Diagnose Heuschnupfen, Gräser- oder Pollenallergie bzw. eine Allergie gegen Hausstaubmilben besteht. Selbst, wenn die angehenden Anwärter und Beamten diesbezüglich nicht einmal in Behandlung, bzw. die Symptome so schwach ausgeprägt sind, dass sie nicht behandelt werden müssen.
Lockerere PKV’s sehen Allergien bis zu einem bestimmten Grad als Lappalie an und bieten demjenigen Krankenversicherungsschutz an, ohne einen Risikozuschlag zu erheben. Dies kann natürlich vorteilhaft für Personen sein, die an Allergien leiden.
Jedoch sollte man sich auch im Klaren darüber sein, dass eine zu entspannte Annahmepolitik häufig durch stärker ansteigende Beiträge im Alter erkauft wird!
In der Vergangenheit waren gerade die PKV’s besonders beitragsstabil, die auf Qualität und nicht auf Quantität gesetzt haben. Je mehr schlechte Risiken sich eine private Krankenversicherung einkauft, desto mehr Rechnungen müssen bezahlt werden. Einfache Mathematik!
Ihr solltet also gut abwägen, was euch wichtiger ist. Eventuell einen kleinen Risikozuschlag in Kauf nehmen und dafür einen besonders beitragsstabilen Tarif haben oder ohne Risikozuschlag aufgenommen werden, dafür aber im Alter unter Umständen deutlich höhere Beiträge zahlen müssen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich zu der Allergie noch ein allergisches Asthma hinzugesellt. Allergisches Asthma führt erfahrungsgemäß i.d.R. immer zu einem Risikozuschlag. Zwar fällt der Zuschlag häufig geringer aus als beim Asthma bronchiale, aber trotzdem hoch. Gerade die strengen, restriktiven Krankenversicherungen lehnen einen Antrag bei asthmatischen Beschwerden oft ab. Einige machen zwar Unterschiede zwischen einem Anwärter (dazu zählen auch Referendare) oder bei einer Vollversicherung (bei Verbeamtung auf Probe bzw. auf Lebenszeit). Und auch, wenn ihr gar keine asthmatischen Beschwerden habt, jedoch für den Notfall ein Asthmaspray bzw. ein Dosieraerosol verordnet wurde, stuft das eine private Krankenversicherung als Allergie mit allergischem Asthma ein und bewertet das Risiko dementsprechend. Wird dieser Umstand bei der Antragsstellung vergessen anzugeben, kann das schnell zu einer Kündigung wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kommen. I. d. R. bei den Gesellschaften, bei denen ein Antrag bei Antragsstellung abgelehnt worden, wenn der Krankenversicherung der Umstand bei Vertragsabschluss bereits bekannt gewesen wäre.
Wenn ihr gerade eine Hyposensibilisierung (auch Allergieimpfung genannt) angefangen habt und nun eine PKV abschließen wollt, solltet ihr euch darauf einstellen, dass die Krankenversicherung die laufende Therapie nicht übernimmt. Je nach Beihilfesatz bedeutet dies, dass ihr die Hälfte der Kosten selbst tragen müsst. Das kann teuer werden und ihr solltet euch Gedanken darüber machen, bevor ihr mit einer Hyposensibilisierung startet.
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Liebe Grüße dein
Team von fairbeamtet.de
Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.
Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.
Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“
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Oder brauchst du noch mehr Gründe?
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle privaten Krankenversicherung, oder auch Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen mit allen Tarifen enthalten sind. Nicht wie bei Check24 & Co., die nur die Tarife anzeigen und vergleichen, die du auch dort abschließen kannst. Bei uns ist alles transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht bei uns die Qualität an erster Stelle.
Nein, es gibt auch private Krankenversicherungen, die bei Heuschnupfen keinen Risikozuschlag erheben, sofern man keine asthmatischen Beschwerden hat, keine vorordneten Medikamente einnimmt und keine Hyposensibilisierung angeraten oder beabsichtigt ist.
Bei den privaten Krankenversicherung, die einen Risikozuschlag bei Allergien wie Heuschnupfen und/oder Hausstaubmilbenallergie erheben, liegen die Risikozuschläge i.d.R. bei 10 bis 30 Prozent. Oft nur für die ambulanten Tarifbausteine. Manchmal auch bei Kur-Bausteinen.
Kommen allerdings asthmatische Beschwerden hinzu, können die Risikozuschläge durchaus auch noch viel höher ausfallen.
Ja, du unterschätzt den Arzt. Wenn dein Arzt oder die Ärzte, die du aufsuchst, vom Heuschnupfen wissen, kann es sein, dass sie den Heuschnupfen durchaus als Dauerdiagnose auf Rechnungen als ICD-Code aufführen. Auch, wenn du gar nicht wegen des Heuschnupfens beim Arzt warst. Reichst du die Rechnung dann bei der privaten Krankenversicherung ein, kann es richtig Ärger geben und die Prüfung auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG ausgelöst werden!
Klar. Hol dir vom Arzt einen aktuellen Befund, dass du beschwerdefrei bist. Oder besser: lass uns vorher eine anonyme Anfrage stellen – dann bleibt dein Antrag sauber und die Antwort ehrlich.
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