
Sie führen bei vielen Krankenversicherungen zu Risikozuschlägen und nicht selten sogar zu einer Ablehnung! Weil Heuschnupfen beim Amtsarzt eher unproblematisch ist, führt genau das vermutlich dazu, dass angehende Anwärter und Beamte sich keine Gedanken darüber machen, ob die lästige Allergie bei der Wahl einer PKV zu Schwierigkeiten führen kann.
Gerade strenge privaten Krankenversicherungen – mit einer sehr restriktiven Annahmepolitik – erheben bereits einen Risikozuschlag von 10 bis 30 Prozent, sobald die Diagnose Heuschnupfen, Gräser- oder Pollenallergie bzw. eine Allergie gegen Hausstaubmilben besteht. Selbst, wenn die angehenden Anwärter und Beamten diesbezüglich nicht einmal in Behandlung, bzw. die Symptome so schwach ausgeprägt sind, dass sie nicht behandelt werden müssen.
Lockerere PKV’s sehen Allergien bis zu einem bestimmten Grad als Lappalie an und bieten demjenigen Krankenversicherungsschutz an, ohne einen Risikozuschlag zu erheben. Dies kann natürlich vorteilhaft für Personen sein, die an Allergien leiden.
Jedoch sollte man sich auch im Klaren darüber sein, dass eine zu entspannte Annahmepolitik häufig durch stärker ansteigende Beiträge im Alter erkauft wird!
In der Vergangenheit waren gerade die PKV’s besonders beitragsstabil, die auf Qualität und nicht auf Quantität gesetzt haben. Je mehr schlechte Risiken sich eine private Krankenversicherung einkauft, desto mehr Rechnungen müssen bezahlt werden. Einfache Mathematik!
Ihr solltet also gut abwägen, was euch wichtiger ist. Eventuell einen kleinen Risikozuschlag in Kauf nehmen und dafür einen besonders beitragsstabilen Tarif haben oder ohne Risikozuschlag aufgenommen werden, dafür aber im Alter unter Umständen deutlich höhere Beiträge zahlen müssen.
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Mehr InformationenJa. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die Dienstunfähigkeitsversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision (Courtage).
Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt. Vermutlich wird es eher günstiger, weil wir – falls notwendig – den geringsten Risikozuschlag für dich rausholen!
Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, die wirklich ein bis zur Pensionierung hält.
In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 30 bis 60 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.
Nein, es gibt auch private Krankenversicherungen, die bei Heuschnupfen keinen Risikozuschlag erheben, sofern man keine asthmatischen Beschwerden hat, keine vorordneten Medikamente einnimmt und keine Hyposensibilisierung angeraten oder beabsichtigt ist.
Bei den privaten Krankenversicherung, die einen Risikozuschlag bei Allergien wie Heuschnupfen und/oder Hausstaubmilbenallergie erheben, liegen die Risikozuschläge i.d.R. bei 10 bis 30 Prozent. Oft nur für die ambulanten Tarifbausteine. Manchmal auch bei Kur-Bausteinen.
Kommen allerdings asthmatische Beschwerden hinzu, können die Risikozuschläge durchaus auch noch viel höher ausfallen.
Ja, du unterschätzt den Arzt. Wenn dein Arzt oder die Ärzte, die du aufsuchst, vom Heuschnupfen wissen, kann es sein, dass sie den Heuschnupfen durchaus als Dauerdiagnose auf Rechnungen als ICD-Code aufführen. Auch, wenn du gar nicht wegen des Heuschnupfens beim Arzt warst. Reichst du die Rechnung dann bei der privaten Krankenversicherung ein, kann es richtig Ärger geben und die Prüfung auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG ausgelöst werden!
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