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In diesem Artikel erfährst du, wie Tests wirklich zustande kommen – und welche PKV-Tarife tatsächlich überzeugen.
Letzte Aktualisierung am: 20.05.2025
Der Artikel beginnt mit einem Interview. Annette B., weiblich, 50 Jahre, wurde kürzlich verbeamtet. Sie hatte die Möglichkeit als freiwilliges Mitglied in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) zu bleiben, jedoch hätte sie dann bei ihrer Techniker Krankenkasse den Höchstsatz von 695 Euro bezahlen müssen. Deshalb habe sie sich ausgiebig informiert und bezahle nun nur noch 340 Euro im Monat, berichtet sie stolz. Auf die Frage, was Frau B. wichtig gewesen sei, erklärt sie, dass es ihr besonders darauf ankam, eine wirklich gute Krankenversicherung zu finden. Deswegen hat sie eine Checkliste erstellt und hat die Leistungen der privaten Krankenversicherungen ausführlich vergleichen. Stiftung Warentest betont an dieser Stelle, dass das mit dem neuen Finanztest deutlich einfacher gewesen wäre. Getestet wurden 26 Angebote für Beamte, 41 Angebote für Angestellte und 53 Angebote für Selbständige. Ausschlaggebend für das Urteil, so argumentiert Finanztest, sei das Verhältnis von Preis und Leistung, und dass die Beiträge in den letzten 6 Jahren relativ stabil geblieben seien. Hervorgehoben wird, dass nur leistungsstarke Angebote verglichen wurden.
Unser erster Eindruck? Wir sind positiv überrascht und zum ersten Mal rät Finanztest seinen Lesern: „Sucht euch eine private Krankenversicherung, die zumindest im stationären Bereich gesonderte Honorarvereinbarungen auch oberhalb des 3,5-fachen-Höchstsatzes abdeckt!“
Der Aufbau des aktuellen Finanztests 11/2019 gefällt uns gut. Schritt für Schritt werden die Leser an die komplizierte Materie herangeführt. Dem Leser wird erklärt, dass sich ein umfassender Krankenversicherungsschutz aus drei Bausteinen zusammensetzt. Dem ambulanten Bereich, dem stationären Bereich und dem Bereich der zahnärztlichen Leistungen.
Uns gefällt, dass Stiftung Warentest veranschaulicht, wie Ärzte abrechnen und wie das mit den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) in der Praxis funktioniert. Viele gesetzlich Versicherte haben keine Vorstellung, wie bei einem Privatpatienten abgerechnet wird. Selbst Beamten waren vor ihrer Verbeamtung fast alle in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert. Auch sie begeben sich auf der Suche nach der passenden privaten Krankenversicherung auf Neuland.
Es wird erklärt, dass im ambulanten und im zahnärztlichen Bereich eine Erstattung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz i. d. R. ausreichend sind und dem stimmen wir uneingeschränkt zu.
Wirklich beeindruckt hat uns allerdings, dass Stiftung Warentest endlich klar und deutlich Flagge bezieht, und seinen Leserinnen und Lesern rät, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden, die Rechnungen von Spezialisten über eine gesonderte Honorarvereinbarung oberhalb des 3,5-fachen-Höchstsatzes hinaus abdeckt. Genau das predigen wir unseren Kunden gebetsmühlenartig seit Jahren.
Die Chefarztbehandlung (geläufiger Begriff für die freie Krankenhauswahl und die freie Arztwahl) reichen heute oft nicht aus. Bei einer ernsten Erkrankung, einer bei der wir einen Spezialisten seines Gebiets brauchen, kann es richtig teuer werden, wenn die private Krankenversicherung nur bis maximal zum 3,5-fachen-Höchstsatz erstattet.
Wir dachten wirklich schon, dass vielleicht mal etwas wird mit der Prämierung der besten PKV und die Tester hätten aus dem Fauxpas von 2014 tatsächlich etwas gelernt, und dann geht es plötzlich wieder hauptsächlich nur um günstige Krankenversicherungen!
Annet B., die erneut zu Wort kommt, ergänzt noch, dass ihr möglichst viele Therapiemethoden im Bereich der Heilmittel wichtig waren. Verständlich, schließlich reden wir von dem Bereich, in dem in Deutschland die höchsten Rechnungen zustande kommen. Grund dafür ist Volksleiden Nummer 1: Rücken. Allerdings ist das auch ein Bereich, in dem viele Billigtarife mogeln und gerne schön verklausuliert Kürzungen einbauen. Aber, dazu kommen wir später. Stiftung Warentest ist auf solche Kürzungen schließlich bisher auch noch nicht eingegangen.
Solange man jung und gesund ist, möchte man natürlich möglichst wenig für seine Krankenversicherung bezahlen. Das haben auch die Damen und Herren bei Stiftung Warentest begriffen. Deshalb wird das beste Verhältnis zwischen Preis und Leistung verglichen und nicht die beste Leistung. »Der schnellste Weg zu einem guten Versicherungsschutz mit möglichst günstigen Beiträgen«, so kündigt Finanztest verheißungsvoll an, »führt über unsere Tabelle ab Seite 86.« Ein mundgerechtes Versprechen, das vielen TV- und Internet-Werbespots entspricht und konditionierten Verbrauchern aus der Seele spricht. Ja, durch die Medien sind Verbraucher darauf abgerichtet worden, dass sie anfangen zu sabbern, sobald sie Geld sparen können. Aber sollte man sich so eine PKV aussuchen?
Der nächste Rat von Stiftung Warentest, wer Extra-Wünsche oder spezielle Wünsche hat, auf die er Wert legt, der möge sich an die Verbraucherschutzzentrale wenden oder einen unabhängigen Versicherungsberater wenden. Verbraucherschützer sind keine Versicherungsmakler und sie haben i. d. R. auch keine Zulassung als Versicherungsvermittler, -berater oder -makler. Viele unserer Kunden, die zuvor eine Verbraucherschutzzentrale aufgesucht hatten, berichteten uns, dass der Mitarbeiter der Verbraucherschutzzentrale sie auf Grundlage des vor fünf Jahren erschienen Finanztests zum Thema private Krankenversicherung beraten hatten. Womit wir dann in überschaubarer Zeit wohl wieder auf die Seite 86 dieses Tests geführt werden, so unsere Vermutung. Und beim unabhängigen Vermittler? Woher weiß der normale Kunde denn, welcher Vermittler unabhängig ist? Arbeitet er für eine Krankenversicherung, für zwei oder drei? Wie viele Krankenversicherungen hat er im Portfolio? Und so Vermittler hat man ja auch nicht ganz so gerne im heimischen Wohnzimmer. Ihr merkt schon, das ist alles gar nicht so einfach, oder?
Beim nächsten Punkt bin ich jedoch wieder ganz Ohr und finde es toll, dass Stiftung Warentest erwähnt, dass es durchaus auch Zuschläge geben, oder eine Krankenversicherung einen Kunden auch ablehnen kann, wenn dieser unter chronischen Krankheiten leidet oder bei einem Psychotherapeuten in Therapie ist.
Wir merken immer wieder, dass viele Menschen glauben, die Zuschläge bei Erkrankungen sind bei allen privaten Krankenversicherungen gleich. Dem ist aber nicht so. Es bringt gar nichts, mir aus der Liste eine günstige Versicherung mit hohen Leistungen herauszusuchen, wenn diese Krankenversicherung eher streng ist und mein Risikozuschlag deutlich höher ausfällt. Es könnte dann durchaus sein, dass ich bei einer alternativen Versicherung mit einem etwas höheren Grundbeitrag mit meiner Erkrankung unterm Strich deutlich günstiger davonkomme. Vermutlich sogar mit besseren tariflichen Leistungen. Und wenn die Krankenversicherung, die ich mir herausgesucht habe, besonders streng ist und bei meiner Erkrankung sogar mit einer Ablehnung des Versicherungsschutzes reagiert, könnte mir diese Ablehnung unter Umständen sogar Probleme beim Abschluss einer anderen privaten Krankenversicherung bescheren. Deswegen rät Stiftung Warentest, dass sich Menschen mit gesundheitlichen Problemen professionelle Hilfe von Versicherungsberatern und – Maklern holen sollen. Sehr gut!
Und da viele Menschen Angst vor dem Systemwechsel haben – sie kennen und vertrauen der GKV, beruhigt Finanztest mit einem weiteren Versprechen, wobei es aus unseren Augen eher eine wilde Behauptung ist: »Alle Angebote im Test bieten Leistungen im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung.« Ist das wirklich so, oder lehnt sich Stiftung Warentest hier eventuell ein bisschen zu weit aus dem Fenster?
In einem Punkt hat der aktuelle Finanztest zumindest recht: Egal wie gesund wir heute sind, niemand weiß, welche medizinischen Leistungen wir im Laufe unseres Lebens brauchen werden.
Es gibt gute Ansätze, aber immer wieder fällt Stiftung Warentest in alte Muster. Es werden die gleichen Fehler gemacht wie schon 2014. Erneut macht es sich Stiftung Warentest einfach und setzt auf Mindeststandards, anstatt Leistungen wirklich zu bewerten. Und nach dieser traurigen Erkenntnis folgt gleich die nächste blinde Parole: „Sie riskieren keine gefährlichen Leistungslücken, wenn sie hier günstige Tarife wählen.“
Unser erster Eindruck bis hier: Der neue Finanztest ist durchwachsen. Bisher gibt es einige Dinge, die er gut macht und die mir gefallen, aber er strotzt nur so vor Versprechungen und Behauptungen. Es wird Zeit, dass wir dem Test mal auf den Zahn fühlen und prüfen, ob alles nur heiße Luft ist oder er eine echte Hilfestellung für Menschen ist, die auf der Suche nach einer PKV (privaten Krankenversicherung) sind.
Grundsätzlich muss geklärt werden, wie Finanztest bewertet!
Bei der genauen Betrachtung stellen wir erneut fest, wieder hat man sich für die einfache Vorgehensweise der Mindeststandards – Qualitätsstandards – entschieden.
Nein, das gefällt uns gar nicht!
Gut, aber es kommt darauf an, wie hoch die Qualitätsstandards gesetzt wurden. Schauen wir uns das beim aktuellen Finanztest 11/2019 etwas genauer an und nehmen ein paar Punkte unter die Lupe.
Die Qualitätsstandards von Stiftung Warentest:
Stell dir vor, du möchtest dir ein neues Auto kaufen und wir testen Autos nach einem Mindeststandard, so wie es Finanztest macht.
Wir verteilen Mindeststandards und bewerten die Autos nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Unsere Mindeststandards bei der Bewertung von aktuellen Autos:
Nun picken wir uns zwei Autos heraus …
Er erfüllt – genau wie der Audi A6 – alle Mindeststandards, allerdings ist der Fiat 4,5-mal günstiger als der Audi.
Der Audi erhält in unserem Test damit leider nur ein: mangelhaft!
Wenn ihr jetzt also auf der Suche nach einem neuen Wagen wärt, müsstet ihr euch den Fiat 500 zulegen, weil der nach unserem Test schließlich Testsieger ist, und das beste Verhältnis von Preis und Leistung bietet!
Jetzt fragt euch aber bitte mal …
Gibt es zwischen den beiden Autos eventuell doch Unterschiede? Sind beide Autos wirklich qualitativ gleichwertig? Bieten beide Autos denselben Komfort? Die gleiche Sicherheitstechnik? Sind die Autos im Innenraum gleich schick? Ist der Service bei beiden Autoherstellern vergleichbar? Oder, fallen diese Unterschiede aufgrund unserer Testweise eben gar nicht mehr ins Gewicht?
… aber schauen wir weiter. Noch sind wir mit dem Test von Finanztest noch nicht durch.
Mit über 1.000 tollen Bewertungen bei Provenexpert, Google und Trustindex gehören wir zu den Top10 der am besten bewerteten Versicherungsmakler in Deutschland.
Wir erinnern uns. Stiftung Warentest vergibt 3 Kategorien: Ambulant, stationär und Zahn, und wir haben 11 Mindeststandards. Entspricht pro Kategorie gerade einmal 3 2⁄3 Kriterien.
Das Vergleichsprogramm mit dem wir von fairbeamtet.de arbeiten bietet zum einen 6 Kategorien: Ambulant, stationär, Zahn, Allgemeines, Krankenhaustagegeld und Kur. Allein im ambulanten Bereich fächert es bereits 14 Unterpunkte auf und analysiert diese. Nicht auf Grundlage der Mindeststandards, sondern jeder Unterpunkt wird genau analysiert und die jeweiligen Unterschiede dargestellt. Ihr könnt also genau erkennen, wer bietet welche Leistungen.
Beim Finanztest gibt es nur schwarz oder weiß. Punkt oder kein Punkt. Erfüllt oder nicht erfüllt. Ihr könnt aber nicht erkennen, ist die eine Krankenversicherung besser/schlechter als die andere. Erfüllt ist erfüllt. Keine weitere Unterscheidung.
Im stationären Bereich gibt es in unserem Vergleichsprogramm 12 Unterkategorien. Im Zahn-Bereich 9 und in der Kategorie allgemein sind es sogar 16 Unterpunkte. Und im Bereich Krankenhaustagegeld und Kur kommen noch einmal 7 Unterkategorien hinzu. Es sind also insgesamt 44 Kategorien, in denen die genauen Unterschiede klar strukturiert und nachvollziehbar erklärt werden.
Wie hoch sind die Mindeststandards bei Finanztest eigentlich? Hat Stiftung Warentest die Hürde hoch genug gesetzt, damit schwache Krankenversicherungen wirklich ausgesiebt werden, oder liegt die Hürde – wie beim Test von 2014 – so tief, dass auch der lahmste Gaul drüber kommt?
Das ist wichtig, schließlich stellt sich die Frage, ist der Finanztest-Leser mit Hilfe des Tests eine gute private Krankenversicherung zu finden oder droht die Gefahr eine existenzbedrohende Fehlentscheidung zu treffen?
Zu 1.)
Im Krankenhaus Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung:
Zu Anfang unseres Artikels haben wir den Finanztest noch gelobt und uns darüber gefreut, dass sie ihren Lesern endlich empfehlen, darauf zu achten, dass Rechnungen die oberhalb des 3,5-fachenHöchstsatzes anfallen von der Krankenversicherung übernommen wird.
Hier hat man sich selbst nicht mehr an die eigenen Worte erinnert und das einfach mal unter den Tisch fallen lassen!
Setzen, 6!
Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung deckt nicht automatisch die Abrechnung über den 3,5-fachen-Höchstsatz hinaus ab. Die Krankenversicherungen, die bis zum 3,5-fachen-Satz erstatten Punkten ebenfalls und werden damit in der Übersicht als genauso gut dargestellt, wie die wirklich guten privaten Krankenversicherungen, die diesen Schutz bieten. Da mir keine private Krankenversicherung bekannt ist, die kein Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung anerkennt, könnte man frech sagen: Die Hürde scha“t jede deutsche private Krankenversicherung. Das heißt, ihr als Leser könnt nicht erkennen, ob die mit sehr gut getestete Krankenversicherung tatsächlich auch die Kosten für eine Behandlung vom Spezialisten übernimmt, oder ihr auf den Mehrkosten sitzen bleibt. Uns lagen hier schon Rechnungen vor, bei denen Versicherte auf Kosten von mehr als 60.000 Euro sitzengeblieben sind. Für einige Menschen bedeutet das den !nanziellen Ruin!
Wir ärgern euch jetzt mal: 2 private Krankenversicherungen schneiden im Finanztest mit »Sehr gut!« ab. Nur eine davon übernimmt auch die Erstattung der Kosten, die über den 3,5-fachen-Höchstsatz hinaus anfallen. Die andere Krankenversicherung nicht. Ihr habt also ein Risiko von 50 Prozent, dass ihr im Fall der Fälle auf enormen Kosten sitzen bleibt.
Würdest du mit einer Pistole, die zwei Kammern hat und in einer davon be!ndet sich eine Patrone Russisch Roulette spielen? Nein, siehst du, ich auch nicht!
Zu 2.)
Stationäre Psychotherapie für 30 Behandlungstage im Jahr:
Nur eine Hand voll Tarife bietet hier in den Beamtentarifen überhaupt eine zeitliche Begrenzung. Von den 26 getesteten Beamtentarifen erstatten mindestens 21 unbegrenzt. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hier keine zeitliche Begrenzung. Diese Begrenzung wäre auch fatal und könnte für viele Versicherte den sicheren Weg zum Schuldnerberater ihres Vertrauens bedeuten. Die monatlichen Kosten für eine stationäre Therapie belaufen sich bei cirka 15.000 bis 25.000 Euro. Die Dauer der Therapie liegt in vielen Fällen – z.B. bei Burnout oder Bulimie bei 3 bis 6 Monaten. Bei einer 6-monatigen stationären Therapie fallen also rund 90.000 bis 150.000 Euro an. Wird nur der erste Monat von der PKV erstattet, beläuft sich hier die mögliche Selbstbeteiligung auf 75.000 bis 125.000 Euro. Die Mindeststandards des Finanztests entpuppen sich in dieser Hinsicht erneut als !nanzielles Desaster.
Zu 6.)
Zahnersatz und Inlays: sowohl zahnärztliche Leistungen als auch Material- und Laborkosten zu 65 Prozent
Viele Menschen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln, achten besonders auf die zahnärztlichen Leistungen. Zwar sind hier die privaten Krankenversicherungen i.d.R. wirklich deutlich besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings gibt es auch hier zahlreiche Unterschiede, die den Lesern vom Finanztest vorenthalten werden. Gerade Billigtarife bauen hier oft weitere versteckte Kürzungen ein, die gute Krankenversicherungen nicht im Kleingedruckten versteckt haben. Zum Beispiel bei den Material- und Laborkosten. Billigtarife haben hier oft noch eine weitere Beschränkung. Sie erstatten auf Grundlage eines eigenen Sachkostenverzeichnisses. Dieses ist oft schon Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte alt. Damals haben sich die Krankenversicherungen die aktuellen Material-Preise in Stein gemeißelt und in ihrem Bedingungswerk hinterlegt. Durch die Inflation und die technische Weiterentwicklung sind die Material- und Laborkosten aber gestiegen. Die besseren Tarife erstatten den Versicherten hingegen die aktuellen Kosten. Allein an dieser Stelle kürzen viele Billigtarife die Erstattung bereits um 10 bis 30 Prozent und es wird jährlich mehr werden. In 20 – 30 Jahren werden einige Versicherungen allein dadurch schon die Mindeststandards, des Finanztests nach heutiger Sicht unterschreiten. Hier geht es zwar nicht um den !nanziellen Ruin, aber um ein Thema, dass vielen Versicherten am Herzen liegt. Denn 9 von 10 Kunden antworten uns auf die Frage, »Was ist ihnen bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung am wichtigsten?«, mit: »Gute Brillenleistungen und eine Topp-Absicherung bei Zahnersatz!«
Zu 8.)
Vorsorgeuntersuchungen im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung:
Klingt ja erst einmal toll. Allerdings sehen Ärzte das häu!g ein bisschen anders. Wenn ich als Privatpatient zur Vorsorgeuntersuchung gehe, führt er oft nicht die normale Vorsorgeuntersuchung durch, die er bei einem Kassenpatienten auch durchführt, sondern nimmt sich etwas mehr Zeit und untersucht genauer. Statt dem kleinen Blutbild wird das große Blutbild genommen und so weiter. Das Ergebnis, die Vorsorgeuntersuchung wird nicht selten deutlich teurer als bei einem normalen Kassenpatienten. Gute Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine privatärztliche Vorsorgeuntersuchung. Die Billigtarife eben ziemlich häu!g nur die eines Kassenpatienten. Dies führt oft zu Frust bei Versicherten. Ihnen war diese Thematik nicht bewusst. Niemand hat ihnen die Unterschiede erklärt. Da der Finanztest hier auch nicht unterscheidet, sehen wir wieder viele meckernde Patienten auf Ärzte zukommen. Denn wer kriegt am Ende den Frust ab, wenn der Versicherte auf den Kosten für die umfangreichere Untersuchung sitzen bleibt? Der Arzt!
Zu 9.)
Heilmittel zu 75 Prozent für physikalische Therapie, Logopädie und Ergotherapie:
Hier lockt uns der Finanztest gleich zweimal in die Falle. 25 Prozent Selbstbeteiligung, ein Hürde, die wiedereinmal auch der lahmste Gaul schafft und dann wird gar nicht darauf geachtet, ob die Krankenversicherungen auf Grundlage der Bundesbeihilfeverordnung erstatten oder die tatsächlichen Kosten übernehmen. Also die Kosten, die uns der Physiotherapeut in Rechnung stellt. Auch wird nicht darauf geachtet, ob die Krankenversicherung auch Hausbesuche anerkennt oder ob man diese komplett aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen muss.
Konstruieren wir mal ein Beispiel:
Ein Fall, der uns bekannt ist. Stell dir mal vor, jemand benötigt regelmäßig manuelle Therapie mit Hausbesuch. Die Doppelstunde (2mal 30 Minuten) kostet dann nach den 1-fachen-Satz der Bundesbeihilfeverordnung 71,50 Euro. Wenn im Monat 6 Termine statt!nden, landen wir bei 429 Euro. Davon 25 Prozent Eigenbeteiligung beträgt 107,25 Euro und das jeden Monat! Addiere diese Selbstbeteiligung doch einfach zu dem Beitrag deiner privaten Krankenversicherung hinzu und du wirst feststellen, dass du dafür schon eine gute Krankenversicherung hättest abschließen können.
Zwei weitere Fälle, die sicherlich einigen bekannt sein dürften und zeigen, dass es noch schlimmer kommen kann. Kennst du noch Gabi Köster (die Comedy-Powerfrau) oder Monica Lierhaus? Die Sportmoderatorin unterzog sich in 2009 einer Operation, um ein Hirn-Aneurysma entfernen zu lassen. Es gab Komplikationen und danach begann sie eine Reha, um ihre beeinträchtigte Sprech- und Bewegungsfähigkeit zu trainieren bzw. wieder zu erlangen. Das bedeutete tägliche Therapie, über viele Monate. Eine Stunde Logopädie täglich kostet im Monat rund 2.000 Euro. Die Selbstbeteiligung nach den Mindestkriterien des Finanztests würden also rund 500 Euro monatlich bedeuten. Einige Versicherungen hätten dies vollumfänglich erstattet, andere hingegen nicht. Du wirst das jedoch nie heraus!nden, weil es sich Stiftung Warentest einfach gemacht hat und einfach beiden Versicherungen den Punkt gibt. Und wenn du jetzt auf Finanztest hörst und dir gefahrlos einen günstigen Tarif aussuchen kannst, was du natürlich gern machst, weil niemand mehr Geld für seine Krankenversicherung bezahlen möchte, als unbedingt nötig, darfst du halt später nicht klagen, wenn du 6.000 Euro pro Jahr selbst bezahlen musst. Und auch die Ausrede, »Das hat mir aber niemand gesagt!«, zählt dann leider nicht. Achso, und einfach zu einer besseren Krankenversicherung wechseln geht auch nicht. Keine Versicherung in Deutschland versichert ein brennendes Haus. Das ist eben das Leergeld, wenn man es sich einfach machen möchte. Ein Finanztest ersetzt keinen Prof. Wenn du eine Herztransplantation durchführen lassen willst, überlässt du das auch nicht deinem Friseur, oder?
Zu 11.)
Hilfsmittel (ohne Sehhilfen): 75 Prozent für technischen Hilfsmittel und Prothesen in einfacher Ausführung bei einem offenen Hilfsmittelkatalog, der medizinische Neuentwicklungen einschließt:
Zum Schluss wird es noch einmal richtig teuer. 25 Prozent Selbstbeteiligung im Bereich der Hilfsmittel sollte man nicht unterschätzen. Ein spezieller Krankenfahrstuhl kostet schnell 20.000 Euro und mehr. Ein Exoskelett liegt bei rund 75.000 Euro und moderne Prothesen fangen oft auch erst bei 30.000 Euro an. Rechne selbst, wie hoch hier deine Selbstbeteiligung wäre. Übrigens, Beamte sind hier wieder doppelt in den Po gekniffen. Sie sind ja nur zu einem Teil privat krankenversichert. I.d.R. nur zu 50 oder 70 Prozent. Den Rest der Hilfsmittel übernimmt der Dienstherr. Allerdings erstattet dieser nur Hilfsmittel, die im aktuellen Hilfsmittelkatalog der Beihilfe aufgelistet sind. Auch hier sind viele Hilfsmittel begrenzt und neue
Hilfsmittel brauchen oft Jahre, bis sie den Weg in den Hilfsmittelkatalog der Beihilfe !nden. Bis dahin bleibt der Versicherte – bei modernen Hilfsmittel, die noch nicht im Hilfsmittelkatalog aufgenommen wurden – auf der Hälfte, wenn nicht sogar auf 70 Prozent der Kosten sitzen.
Aber, dafür gibt es bei Beamten ja den sogenannten Beihilfeergänzungstarif!!!
Ups, der Beihilfeergänzungstarif wird ja vom Finanztest gar nicht berücksichtigt. Der Finanztest guckt sich ja nur die Haupttarife der Krankenversicherungen an. Uns ist sofort aufgefallen, dass der Finanztest erneut nur die Haupttarife aufführt. Dabei sind es gerade die Zusatzbausteine, die wichtige Leistungslücken schließen und eine Krankenversicherung erst zu einer wirklich guten oder weniger guten Krankenversicherung machen. Eine solide Krankenversicherung entsteht eben häufig erst, wenn man Haupt- und Ergänzungstarife sinnvoll aufeinander abstimmt. Es ist das Feintuning, das aus einem Straßenfahrzeug einen Rennwagen macht. Aber Zusatztarife machen die Krankenversicherung etwas teurer. Und Finanztest bewertet ja nur die Bausteine, mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Deswegen fallen die Zusatz- bzw. Ergänzungstarife oft raus, weil diese nicht das beste Preis-Leistungs-Verhältnis nach Regeln von Finanztest bieten. Somit wird uns also nicht das ganze Bild gezeigt, sondern wir betrachten nur einen kleinen Ausschnitt. Können wir einen Kinofilm anhand seines Trailers bewerten? Oder ein Buch anhand seines Klappentextes? Außerdem würde das noch mehr Arbeit machen. Und warum sollte man sich mehr Arbeit machen, wenn die breite Masse sich auch mit dilettantischer Arbeit zufriedengibt?
Bei Beamten den Beihilfeergänzungstarif wegzulassen wäre so, als würde man bei einem Test von aktuellen Personenkraftwagen (PKWs) die Sicherheitstechnik außer Acht lassen. Um Geld zu sparen, verzichtet man z.B. auf Anschnallgurte, Airbags, Servobremse, ABS und Assistenzsysteme. Anschnallen? Warum, ich baue doch keinen Unfall!
Durch das Weglassen der Zusatzleistungen und Ergänzungstarife ist Finanztest insgesamt am Ziel vorbeigeschossen. Die Ergänzungstarife werden von Versicherern (durch die Software) und gut ausgebildeten/geschulten Beratern immer standardmäßig angeboten. Warum Stiftung Warentest die Zusatzleistungen und Ergänzungstarife weglässt, erschließt sich uns nicht. Faulheit? Zu viel Aufwand?
Unser Fazit fällt sehr ernüchternd aus: Wer den Finanztest als Grundlage zur Auswahl seiner privaten Krankenversicherung nimmt, ist mit aktueller Ausgabe des Finanztests 11/2019 gut beraten. Allerdings sollte er sich dann mit dem eigentlichen Titelthema beschäftigen: die besten ETF und gemanagten Fonds für Ihr Depot.
Denn jeder, der seine private Krankenversicherung mit dem Test aussucht, läuft Gefahr, dass er auf erheblichen Kosten sitzen bleibt. Wir befürchten, dass es Betroffene geben wird, auf die Selbstbeteiligungen in Größenordnungen von 50.000 bis 100.000 Euro zukommen werden, und wir können uns nicht vorstellen, dass Stiftung Warentest diese Kosten übernehmen wird. Nicht umsonst wurde mehrfach im Test darauf hingewiesen, dass man sich an die Verbraucherschutzzentrale (die häufig ebenfalls den Finanztest als Beratungsgrundlage zur Hilfe nimmt) oder einen unabhängigen Versicherungsberater wenden soll. Allerdings gibt Finanztest ja auch ein Versprechen ab. Sie erinnern sich?
»Sie riskieren keine gefährlichen Leistungslücken, wenn sie hier günstige Tarife wählen.«
Falls ihr eine gute Rechtsschutzversicherung habt, könnt ihr ja später versuchen, Stiftung Warentest in Regress zu nehmen. Hebt also die Zeitschrift als Beweismittel gut auf!
Weitere Erkenntnisse:
Falls ihr überlegt, ob ihr euch den aktuellen Finanztest zulegen möchtet: spart euch die 6,10 Euro für die Zeitschrift oder die 4,00 Euro für den Online-Artikel von Stiftung Warentest. Spendet das Geld lieber für Aktion Lichtblicke oder einen anderen guten Zweck.
Wir helfen euch kostenlos, eine richtig gute private Krankenversicherung zu finden und erklären euch die komplizierten Sachverhalte so einfach, dass ihr am Ende wisst, welche Krankenversicherung wirklich zu euch passt und im besten Fall ein Leben lang hält!
Ich hoffe, euch hat mein „Test“ zum aktuellen Finanztest 11/2019 gefallen und vielleicht sogar die Augen geöffnet!?
Liebe Grüße euer
Sven von fairbeamtet.de
Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.
Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.
Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“
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