Beihilfe Hessen

Auf dieser Seite haben wir für Dich alle wichtigen Informationen rund ums Thema Beihilfe Hessen zusammengetragen. Wir verraten Dir, wie hoch Dein Beihilfebemessungssatz ist, welche Kosten die hessische Beihilfe bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Leistungen übernimmt und wo Du die App bzw. die Formulare der Beihilfe Hessen findest.

ACHTUNG: Der Inhalt dieser Seite beruht auf persönlichen Recherchen. Für Richtigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit wird keine Haftung übernommen. Rechtssichere Auskünfte erhältst Du nur von Deiner Beihilfestelle!

Inhaltsverzeichnis

* sofern berücksichtigungsfähig

Bei einer stationären Behandlung erhöht sich der Beihilfebemessungssatz um 15 %, jedoch auf höchstens 85 %.

Bemessungssätze (familienbezogen)

Personenkreis

Beihilfebemessungssatz
(grunds. familieneinheitlich)

Beihilfe
(fam.einheitlich)

Restkostenversicherung (PKV)

PKV

Beamteranwärter

70 % amb
85 % Stat
70 % Zahn

30 % amb.
15 % stat.
30 % Zahn

Beamter
+ Ehepartner*
+ Kind(er)*

50 %
+ 5 %
+ 5 %
(max. 70 %)

50 %
- 5 %
- 5 %

Versorgungsempfänger
+ Ehepartner* / Empf. von Witwengeld
+ Kind(er)*

60 %
+ 5 %

+ 5 %
(max. 80 %)

50 %
- 5 %

- 5 %
je Kind

Beihilfeberechtigte mit Anwärterbezügen haben einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent ambulant, 70 Prozent für zahnärztliche Leistungen und 85 Prozent stationär*.

Gilt auch für den berücksichtigungsfähigen Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartner sowie berücksichtigungsfähige Kinder.

Maßgeblich ist der Bemessungssatz am Tag des Antrages auf Beihilfe.

* Der stationäre Bemessungssatz gilt nicht für Rettungsfahrten und Notarzt.

Beihilfeberechtigte haben einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent ambulant, 50 Prozent für zahnärztliche Leistungen und 65 Prozent stationär*.

Je berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhöht sich der Beihilfebemessungssatz um 5 Prozent. Maximal jedoch auf 70 Prozent ambulant, 70 Prozent für zahnärztliche Leistungen und 85 Prozent stationär*.

Maßgeblich ist der Bemessungssatz am Tag des Antrages auf Beihilfe.

* Der stationäre Bemessungssatz gilt nicht für Rettungsfahrten und Notarzt.

Bemessungssätze bei dauernder Pflegebedürftigkeit: Beihilfeberechtigte 50 Prozent, Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 Prozent, Versorgungsempfänger 70 Prozent, Ehegatte 70 Prozent, Kinder 80 Prozent.

Bei Versorgungsempfänger erhöht sich der Beihilfebemessungssatz um 10 Prozent.

Bemessungssätze bei dauernder Pflegebedürftigkeit: Beihilfeberechtigte 50 Prozent, Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 Prozent, Versorgungsempfänger 70 Prozent, Ehegatte 70 Prozent, Kinder 80 Prozent.

Maßgeblich ist der Bemessungssatz am Tag des Antrages auf Beihilfe.

Bei Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner erhöht sich der Beihilfebemessungssatz um 5 Prozent, wenn berücksichtigungsfähig.

Berücksichtigungsfähig sind Ehegatte/ eingetragener Lebenspartner bis zu einer Einkommensgrenze von 21.816 Euro im Vorvorkalenderjahr (gem. Beihilfeänderung zum 01.01.2023).

Eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Maßgeblich ist der Bemessungssatz am Tag des Antrages auf Beihilfe.

Je berücksichtigungsfähigem Kind erhöht sich der Beihilfebemessungssatz um 5 Prozent.

Kinder sind bis max. max. 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienstzeit berücksichtigungsfähig.

Siehe hierzu auch: Absicherung Kinder.

Maßgeblich ist der Bemessungssatz am Tag des Antrages auf Beihilfe.

  • Während der Ausbildung: Beihilfe (zusätzlich Beihilfe für stat. Wahlleistungen für 2-Bettzimmer und Privatarzt, sofern Beitrag von 18,90 Euro monatlich gezahlt wird).
  • Nach der Ausbildung: Beihilfe (zusätzlich Beihilfe für stat. Wahlleistungen für 2-Bettzimmer und Privatarzt, sofern Beitrag von 18,90 Euro monatlich gezahlt wird).
  • Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch – siehe Versorgungsempfänger.

Übersicht der wichtigsten Beihilfeleistungen des Landes Hessen

Ambulante Behandlungen

Bis zum Höchstsatz der GOÄ.

Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).

Bis zum Höchstsatz lt. Vertrag mit Heilpraktikerverbänden.

Verordnungsfähige Medikamente bis zum Festbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kürzung Medikamente: Ja, 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).

Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.

Kürzung Fahrtkosten: Ja, 10 Euro je Fahrt.

Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu bestimmten Höchstbeträgen.

Gemäß Beihilfekatalog (Hilfsmittelkatalog der Beihilfe) und den dortigen Höchstsätzen.

Kürzung Hilfsmittel: Ja, 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).

  • Brillengläser: Bis zu den Höchstbeträgen in Anlage 3 der HBeihVO.
  • Brillenfassung: Nein.
  • Kontaktlinsen: Bis zu den Höchstbeträgen in Anlage 3 der HBeihVO.

Ja, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).

Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.

Kürzung Sanatorium: Nein.

Nach einer erstmaligen Wartezeit von drei Jahren:

Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 16,00 Euro pro Tag für maximal 23 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre.

Krankenhausbehandlung

  • Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 18,90 Euro monatlich von den Bezügen einbehalten werden (Gehaltsverzicht).
  • Zuzahlung 16,00 Euro pro Tag.
  • Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.

Ja, wenn 18,90 Euro monatlich von den Bezügen einbehalten werden (Gehaltsverzicht) – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOÄ bzw. GOZ.

Zahnbehandlung

Bis Höchstsatz GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.

Ja, auch während der Anwärterzeit.

Material- und Laborkosten (M+L) werden zu 50 Prozent anerkannt.

Edelmetall und Keramik werden zu 50 Prozent anerkannt.

Je Kiefer max. 2, unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr.

Pflege (Beträge in Euro sind Maximalbeträge)

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 689 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro.
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro.
  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro.
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro.
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro.
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro.

Darüber hinaus bis Höchstgrenzen.

Ja, abzüglich Eigenanteil bis max. 1.100 Euro.

Reisen

Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten.

Ja, ab 1.000 Euro max. BRD-Kosten.

Ja, ab 1.000 Euro max. BRD-Kosten.

Sonstiges

Nein.

(Die Kostendämpfungspauschale wäre eine jährliche Selbstbeteiligung bzw. ein zumutbarer Eigenanteil)

Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf haben Anspruch auf Beihilfe.

250,00 Euro. Wird dieser Betrag in zehn Monaten nicht erreicht, wird hierfür Beihilfe gezahlt, wenn diese Aufwendungen 25,00 Euro übersteigen.

Informationen zur Beihilfe Hessen (Formulare, App etc.)

Ja, die Beihilfe Hessen hat eine App!

  • mehr Informationen zur App der Beihilfe Hessen
  • die App der Beihilfe Hessen eBeihilfe für Android im Google Play Store.
  • die App der Beihilfe Hessen eBeihilfe für App Store von Apple für iOS.

Anschrift:

Beihilfestelle des Landes Hessen
Kurt-Schumacher-Straße 2
34117 Kassel

Telefonische Sprechzeiten der hessischen Beihilfestelle:

Die Beihilfestelle Hessen steht Dir

  • Montag 07:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag 07:00 – 12:00 Uhr
  • Freitag 07:00 – 12:00 Uhr

für eine telefonische Beratung zur Verfügung.

Rufnummer:

Die Beihilfe Hessen hat sich zum Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Werktagen zu bearbeiten. Oft gelingt es sogar schneller. In Stoßzeiten (Ferien und typische Urlaubszeiten) kann es allerdings auch mal ein paar Tage länger dauern.

Hier erfährst Du den aktuellen Bearbeitungsstand der Beihilfe Hessen. 

Absicherung Kinder

Gilt als berücksichtigungsfähiges Kind und erhöht den Beihilfebemessungssatz für alle Personen um 5 Prozent, wenn für dieses Kind Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird.

Gilt als berücksichtigungsfähiges Kind und erhöht den Beihilfebemessungssatz für alle Personen um 5 Prozent, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird.

Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/ Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

Kein Beihilfeanspruch für das Kind und keine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes.

Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/ Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Stand: Januar 2023

GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
M+L: Material- und Laborkosten
KJ: Kalenderjahr
VKJ: Vorkalenderjahr
VVKJ: Vorvorkalenderjahr

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die passsende Krankenversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision.

Nein. In den Beiträgen deiner privaten Krankenversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.

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Wie du in zahlreichen Artikeln auf unserer Webseite lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die passende PKV zu finden, die im besten Fall ein Leben lang hält!

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Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.

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