Im Gegensatz zum bundesweiten Trend will Bayern weiterhin an dem aktuellen Beihilfesystem aus Privater Krankenversicherung und Beihilfe festhalten, und lehnt den Zuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung – wie ihn andere Bundesländer wie Hamburg, Bremen und Berlin eingeführt haben oder wollen – ab.
Die Begründung, „Das Hamburger-Modell wäre mit unkalkulierbaren Haushalts-Mehrbelastungen für den Staat verbunden“. Zitat des bayerischen Finanzministers Albert Füracker, dass von einer Zeitung zitiert wurde. Außerdem ist er nach eigenen Aussagen dagegen, das deutsche System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie das Berufsbeamtentum infrage zu stellen.
Ebenfalls aus einem Bericht herauszulesen ist, dass es nach dem in Artikel 33 GG verankerten Fürsorgeprinzip widerspreche, die Rückkehr in die Beihilfe auszuschließen, wie es die anderen Länder, die das Hamburger-Modell einführen, aktuell tun.
Gefährlich wird ein solcher Ausschluss unter anderem bei Versetzung oder Umzug in ein neues Bundesland. Hamburger Beamte, die sich zum Beispiel nach Bayern versetzen lassen würden, kämen hier nicht mehr in die Beihilfe rein. Die Folge, sie müssten anschließend den einhundertprozentigen Beitrag zur freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.
Wenn ihr aus Bayern kommt und in Kürze verbeamtet werden, sprecht uns gerne an.
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Liebe Grüße, euer Team
von fairbeamtet.de
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In diesen Artikeln liefern wir dir einen ersten Überblick, wie viel eine Private Krankenversicherung in den Beamten-Tarifen kostet, welcher der beiden großen Beamten Krankenversicherer besser ist und welche Fehler du beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung unbedingt vermeiden solltest…
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