Hier findest du Kontaktmöglichkeiten zur Beihilfestelle
Nein
+5 % wenn berücksichti-gungsfähig (nicht wie Bund)
Beihilfeberechtigte 50 % ambulant/ stationär/ Zahn; je berücksichtigungsfähigem Angehörien + 5 %; Versorgungsempfänger + 10 %
Max. Bemessungssätze