Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei-Beamte

Brauchen Polizeibeamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Und reicht die allgemeine Dienstunfähigkeitsversicherung oder ist die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel (Polizeidienstunfähigkeit) für Polizisten besser? Diese und weitere spannende Fragen beantworten wir dir in diesem Artikel!​

Freigestellte 3D-Figur mit Brille und Bart in Polizei-Uniform kratzt sich am Kopf; daneben eine Denkblase mit Fragezeichen (Symbol für Unsicherheit/Frage).
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Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten

Immer wieder fragen uns Beamte der Polizei oder Polizeianwärter, ob sie eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) abschließen sollen, oder ob sie ausreichend über den Dienstherrn – also den Bund oder das Bundesland – abgesichert sind. Deswegen haben wir diesen allgemeinen Ratgeber für Polizeianwärter und Polizeibeamte verfasst.

Grundlegend soll gesagt sein, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) und/oder eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung immer auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist. Umgekehrt gilt das allerdings nicht. Nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) und nicht jede Dienstunfähigkeitsversicherung sichert dich bei spezieller Dienstunfähigkeit ab. Mit spezieller Dienstunfähigkeit ist die Polizeidienstunfähigkeitsversicherung gemeint, die z. B. Polizisten im Polizeivollzugsdienst finanziell absichert. Die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung für die Polizei ist die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung!

Ein Polizist muss den besonderen gesundheitlichen Anforderungen seines Berufs genügen, und kann er dies aus einem Grund nicht mehr, kann der Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens die Polizeidienstunfähigkeit feststellen.

Was ist der Unterschied zwischen allgemeiner Dienstunfähigkeit und Polizeidienstunfähigkeit? 

Wenn ein Polizeivollzugsbeamter den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr genügt, gilt er laut Bundespolizeibeamtengesetz als dienstunfähig.

Unterschied zwischen allgemeiner und spezieller Dienstunfähigkeit (Polizei­dienst­unfähigkeit)

Allgemeine Dienst­unfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aus gesund­heitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr dazu imstande ist, seine Dienst­pflichten zu erfüllen. Als dauerhaft dienstunfähig gelten auch Beamte, die innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate wegen Krankheit keinen Dienst geleistet haben. Vorausgesetzt, es besteht keine Aussicht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden. Grund für die Dienstunfähigkeit kann zum Beispiel eine bösartige Gewebsveränderung (Krebs) oder eine psychische Erkrankung (Depression etc.) sein.

Spezielle Dienst­unfähigkeit dagegen betrifft z. B. Polizei­vollzug­sbeamte, Feuer­wehr­leute und Justiz­vollzugs­beamte. Polizei­dienst­unfähigkeit liegt vor, wenn Polizei­beamte die besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizei­dienstes nicht mehr erfüllen können. Das könnte zum Beispiel passieren, wenn der Polizeibeamte durch einen Unfall oder eine Erkrankung (z. B. Gicht, Rheuma, Multiple Sklerose (MS) oder die Parkinson-Krankheit) die Schusshand nicht mehr benutzen und/oder den Abzug nicht mehr ordnungsgemäß krümmen kann und der Dienstherr ihn nicht anderweitig verwenden kann. In der Regel erfolgt dann die Versetzung wegen Polizei­dienst­unfähig­keit in den vorzeitigen Ruhestand.

Erklärung: Bei der allgemeinen Dienstunfähigkeit können dienstunfähige Beamte ihrem Beruf gar nicht mehr nachgehen. Weder dem Polizeivollzugsdienst, noch „einfachen“ Verwaltungstätigkeiten. Bei der reinen Polizeidienstunfähigkeit kann der Polizeibeamte „nur“ seinem eigentlichen Beruf als Polizist nicht mehr nachgehen. Er kann unter anderem psychisch so labil sein, dass er emotional nicht mehr in der Lage ist, zu einem Einsatz zu fahren. Er könnte weiterhin Verwaltungsarbeiten ausüben. Das „könnte“ reicht hierbei schon aus. Ob es eine Planstelle für ihn gibt, interessiert dabei nicht. Er „könnte“!

Gründe für die Dienstunfähigkeit bei Polizisten

Der häufigste Grund für Dienstunfähigkeit bei Polizisten sind psychische Erkrankungen. Polizeiarbeit kann emotional und psychisch sehr belastend sein. Auch Schichtdienst ist für den menschlichen Körper nachweislich nicht gut. Viele Polizeibeamte sind aufgrund der psychischen Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt und nicht mehr in der Lage, den Polizeidienst zu erfüllen.

Der zweithäufigste Grund sind Erkrankungen am Skelett oder dem Bewegungsapparat. Rückenprobleme vom Tragen des schweren Equipments, häufiges Bücken oder in unangenehmen Positionen verharren. Gelenkprobleme durch die ständige Belastung vom Laufen, Stehen, Springen und anderen Aktivitäten führen schnell zu Gelenkverschleiß und Gelenkschmerzen. Knieprobleme sowie Schulterprobleme vom Tragen der schweren Ausrüstung. Die Belastungen des Polizeiberufs führen oft auch zu Muskelverspannungen, und degenerativen Erkrankungen wie Arthritis.

Krebs und bösartige Geschwülste sind auf Platz 4, der Rangliste. Polizisten können im Beruf potenziell schädlichen Chemikalien ausgesetzt werden, die das Krebsrisiko erhöhen. Genau wie Schichtarbeit und Schlafmangel in Verbindung mit einem erhöhten Krebsrisiko gebracht werden. Stress, psychische Belastungen und traumatische Erlebnisse beeinträchtigen das Immunsystem ebenfalls und beeinflussen das Krebsrisiko negativ.

Aber auch Herz-Erkrankungen (Blutdruck z. B. durch den Schichtdienst oder den Stress), Unfälle und andere Erkrankungen sind Gründe für Dienstunfähigkeit.

Die häufigsten Gründe für Dienstunfähigkeit

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten sinnvoll?

Ja, eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte ist grundsätzlich sinnvoll. Dies gilt natürlich besonders für Polizeibeamtenanwärter und Polizeibeamte auf Probe. Aber auch Polizeibeamte auf Lebenszeit sollten die Absicherung durch den Dienstherrn nicht überschätzen und die Lücke in der Absicherung nicht unterschätzen und auf die leichte Schulter nehmen.

Erläuterung: Polizeibeamtenanwärter und Polizeibeamte auf Probe haben in der Regel keinen Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt, wenn sie von ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden. Sie werden zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, um dort aber überhaupt erst einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen sie die Wartefrist von 60 Monaten erfüllt haben. Es müssen also 60 Pflichtbeiträge entrichtet werden, was bei den wenigsten der Fall ist. Ansonsten gehen sie leer aus. Nicht selten bleibt am Ende nur der Weg zum Jobcenter und die Beantragung von Bürgergeld.

Aber auch bei Polizeibeamten auf Lebenszeit ist die zusätzliche Absicherung der Polizeidienstunfähigkeit generell sinnvoll, weil sie eine Wartefrist von fünf Jahren haben und erst danach überhaupt einen Anspruch auf ein dienstliches Ruhegehalt haben. Die Lücken, in den Versorgungsleistungen sind meist so groß, dass es dem Polizeibeamten oft nicht möglich ist, den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Vor allem bei jüngeren Polizisten sind die Lücken deutlich größer und verringern sich erst durch viele Dienstjahre. Aber auch viele Dienstjahre sind kein Garant dafür, dass eine geringere Versorgungslücke nicht mehr so schlimm ist.

Mit steigendem Alter und steigendem Einkommen steigen für gewöhnlich auch unsere finanziellen Verpflichtungen. Die Finanzierung des Eigenheimes, schicke Autos und/oder die Schulbildung bzw. das Studium der Kinder… es gibt unzählige Beispiele für steigende Fixkosten, die auch bei Dienstunfähigkeit weiterhin fällig sind. Leider, können viele die Kosten für die Hausfinanzierung und Co. vom Ruhegehalt nicht mehr stemmen. Eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung hilft Polizeibeamten, den Lebensstandard im Falle der Polizeidienstunfähigkeit zu halten. Oder möchtest du später dein geliebtes Eigenheim verkaufen oder deinen Kindern evtl. nicht mehr die beste Ausbildung bieten können, wenn du dienstunfähig werden solltest?

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PKV Online-Beratung. Berufsunfähigkeitsversicherung Online-Beratung. Dienstunfähigkeitsversicherung Online Beratung. Ein*e Beamter*in liegt auf dem Boden. Sie hat ein InEar-Headset in den Ohren und lässt sich gerade online beraten. Vor ihr liegt ein Laptop und ein Handy. Auf dem Handy sieht man, dass sie ein Telefonat führt. Die Beamtin ist kein echter Mensch, sondern wird als Funko Pop ähnliche Figur dargestellt.

Welche Versorgung bekommt ein Polizist im Falle einer Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn?

Die Höhe deiner Versorgungsansprüche hängt von deinem Beamtenstatus ab!

Polizeibeamte auf Widerruf oder Probe werden bei Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn entlassen. Sie haben meist keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wenn du keine Dienstunfähigkeitsversicherung hast, kann das bedeuten, dass du dich in die Schlange, der Bürgergeldempfänger einreihen oder zurück in die Obhut deiner Eltern musst.

Polizeibeamte auf Lebenszeit sind besser abgesichert. Aber besser heißt nicht unbedingt gut. Je nach Anzahl der Dienstjahre bekommst du ein Ruhegehalt von rund 35 bis 70 Prozent deiner letzten Besoldung. Alternativ hast du Anrecht auf die beamtenrechtliche Mindestpension (ca. 1.800 €). Das hört sich vielleicht viel an, vergiss aber nicht, davon geht auch noch der Beitrag zu deiner privaten Krankenversicherung (PKV) herunter. Netto verbleiben dir dann häufig noch ca. 1.400 €. Das ist durch die stark gestiegenen Preise durch die Corona-Pandemie, den Ukrainekrieg und die immer höheren Strom- und Energiekosten sowie die immer höhere Besteuerung von CO₂ wg. des Klimawandels nicht mehr viel.

Versorgungslücke Altersvorsorge Polizisten

Was ist eine Dienstunfähigkeits-
versicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der eine Klausel für Dienstunfähigkeit hinzugefügt worden ist, sodass sie auch bei Dienstunfähigkeit leistet. Bei Polizisten sollte es sogar eine Klausel für die spezielle Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit) sein. Aber Achtung: Es gibt nur eine Handvoll Versicherer, die diese bieten! Im Falle einer DU zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente aus. Die DU-Rente erhältst du zusätzlich zu deinem Ruhegehalt oder anderen Rentenversorgungsansprüchen und soll deine Versorgungslücke schließen oder minimieren, damit du deinen Lebensstandard aufrechterhalten kannst.

Bei einer BU gibt es prozentuale Hürden. Bei der Debeka gibt es unter anderem die 25/75-Regelung und die 50/50-Regelung. Marktüblich ist die 50/50-Regelung. Auch „Sekt oder Selters“-Regelung genannt. Sie heißt so, weil du bei einem BU-Grad von unter 50 Prozent nichts bekommst und bei einem BU-Grad von 50 oder mehr Prozent alles. Die volle BU-Rente. Bei der 25/75-Regelung bekommst du unter 25 Prozent nichts. Von 25–75 Prozent bekommst du den entsprechenden Anteil von deiner BU-Rente ausgezahlt. Bei einem BU-Grad von 60 Prozent also 60 Prozent von deiner BU-Rente. Die volle BU-Rente bekommst du erst ab einem BU-Grad von 75 oder mehr Prozent.

Hier liegt der große Vorteil bei der DU. Denn bei der DU gibt es keine prozentuale Hürde. Schickt dich dein Dienstherr wg. Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, muss die DU zahlen. Zumindest, wenn du die echte und vollständige DU-Klausel hast.

Was unterscheidet die echte von der fast echten und der unechten DU-Klausel?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung prüft die Versicherung, ob ich berufsunfähig bin oder nicht. Hier kommt es oft zu Streitigkeiten, weil der Beamte dem Versicherer beweisen muss, dass er zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Gerade, wenn man diese Hürde nur knapp reißt, schicken Versicherer die Versicherten gerne zu einem anderen Arzt – häufig einem, der der Versicherung wohlgesonnen ist – in der Hoffnung, dass dieser nun eventuell auf einen BU-Grad von unter 50 Prozent kommt, damit die Versicherung nicht bezahlen muss. Nicht selten endet das in einem jahrelangen Prozess. Es heißt nicht umsonst, dass man niemals eine BU abschließen sollte, ohne gleichzeitig eine Rechtsschutzversicherung mit abzuschließen. Und wie bezahlt man seine Rechnungen, bis der Prozess geklärt ist?

Beim Beamten mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist das besser geregelt. Hier entscheidet der Dienstherr und nicht die Versicherung. Schickt mich mein Dienstherr frühzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, muss die Versicherung zahlen. Der Beamte muss nichts beweisen. Er muss nur eine gute DU-Klausel haben. Es gibt drei Klauseln bei Dienstunfähigkeit:

Echte Dienstunfähigkeitsklausel:

Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel erhält der Beamte, der wegen Dienstunfähigkeit von seinem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt wurde, die versicherte Rente, ohne dass es eine erneute Prüfung vonseiten der Versicherung stattfindet.

Fast echte Dienstunfähigkeitsklausel:

Bei der fast echten Dienstunfähigkeitsklausel leistet die Versicherung nur, wenn der Beamte „ausschließlich“ aus medizinischen Gründen in den Ruhestand versetzt wird. Wird er hingegen wegen disziplinarischer oder wirtschaftlicher Gründe in den Ruhestand versetzt, muss die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht zahlen.

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel:

Das Gegenstück zur echten und fast echten DU-Klausel ist die unechte DU-Klausel. In den Versicherungsbedingungen ist festgeschrieben, dass der dienstunfähige Beamte zum Nachweis die Urkunde zur Versetzung und zusätzlich nachweisen muss, dass eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Der Versicherung hat sich also ein Hintertürchen eingebaut und behält sich das Recht zur eigenen Prüfung vor. Der Versicherer hebelt also den klaren Vorteil der DU-Klausel aus.

Besonderheit – Teildienstunfähigkeit:

Der Gesetzgeber hat 1999 die Teildienstunfähigkeit eingeführt. Teildienstunfähigkeit (auch Teildienstfähigkeit oder begrenzte Dienstfähigkeit genannt) liegt vor, wenn Beamtinnen und Beamte ihre Dienstpflichten aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr vollständig erfüllen können. Voraussetzung für die Feststellung der Teildienstunfähigkeit nach § 45 Bundes­beamten­gesetz (BBG) ist, dass der Beamte oder die Beamtin noch mindestens zur Hälfte der regel­mäßigen Arbeits­zeit dienst­fähig ist. Anstatt die Beamten also frühzeitig in den Ruhestand zu versetzen, werden die Arbeitszeit und die Besoldung reduziert. Als Ausgleich erhalten teil­dienst­fähige Staats­bedienstete in der Regel einen Zuschlag, der 50 Prozent des Gehalts­verlusts ausgleicht. Die Regelungen zur begrenzten Dienst­fähigkeit betreffen Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit und Beamte auf Lebenszeit. Es könnte Sinn ergeben, die Teildienstunfähigkeit ebenfalls einzuschließen.

Welche Gesellschaften bieten echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel?

  • DBV
  • Signal Iduna
  • Allianz
  • die Bayerische

Welche Gesellschaften bieten die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung?

  • Allianz
  • DBV
  • Signal Iduna
  • die Bayerische
  • Condor
  • R+V
  • Debeka
  • uniVersa
  • HUK-Coburg
  • VRK
  • Provinzial Rheinland
Polizist in voller Dienstausrüstung

Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder der Polizeigewerkschaft?

Die Gewerkschaft, in die verbeamtete Polizisten eintreten, kann ebenfalls einen Einfluss auf den Beitrag haben. Die GdP hat etwa eine Kooperation mit der Signal Iduna. Die DPolG mit der DBV. Meist übernehmen sie für die Dauer der Ausbildung – also so lange du Anwärter bist – die Kosten für die kleine Anwartschaft, sodass du nur die Pflegeversicherung bezahlen musst. Allerdings kostet die Anwartschaft oft auch nur zwischen 1 und 10 Euro. Oder, du bekommst 15 Prozent Rabatt auf die Anwartschaft und Pflegeversicherung, wie es zum Beispiel die DBV handhabt. Solltest du dich aber unbedingt bei der DBV versichern, nur weil du in die DPolG eingetreten bist, oder bei der Signal Iduna, weil du in der GdP eingetreten bist?

Nein! Natürlich sind Polizeibeamtenanwärter meist kerngesund bei Dienstantritt. Man darf aber nicht vergessen, dass die Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung teilweise bis zu 10 Jahre zurückreichen. Und eine Erkrankung von früher, kann zwar für die Verbeamtung irrelevant sein, aber dennoch zu einem Leistungsausschluss oder einem Risikozuschlag beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung führen. Und nur weil die Gewerkschaft eine Kooperation mit einem Versicherer hat, sagt das nichts darüber aus, wie gut das Bedingungswerk der Versicherungsgesellschaft ist.

Außerdem hören wir oft: „Ich brauche keine Dienstunfähigkeitsversicherung, weil ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung über meine Gewerkschaft habe!“

Stimmt das?

Auf der Seite der Gewerkschaft der Polizei (Bremen) steht tatsächlich:

„Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bremen versichert ab sofort Kommissaranwärter und Kommissaranwärterinnen gegen unfallbedingte Polizeidienstunfähigkeit* mit 10.000 Euro…“

Als junger, unerfahrener Mensch, der noch nicht viel Ahnung von Versicherungen hat, lese ich natürlich schnell, dass ich über die Gewerkschaft gegen Polizeidienstunfähigkeit abgesichert bin. Allerdings überlesen die meisten das „unfallbedingt“.

Die Antwort lautet also: Nein, du hast damit keine Dienstunfähigkeitsversicherung bei der Gewerkschaft, sondern nur eine Unfallversicherung. 10.000 Euro (einmalig) sind nicht viel und du bekommst die 10.000 Euro nur bei Vollinvalidität. Du kannst dir von dem Geld nicht einmal den Umbau für ein behindertengerechtes Auto leisten.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, eine DU abzuschließen?

Jetzt! Ja, anders kann ich es nicht ausdrücken. Bei Beamten auf Widerruf und auf Probe ist das finanzielle Risiko am größten, da diese i. d. R. wieder eine Absicherung durch den Dienstherrn haben, noch über die Deutsche Rentenversicherung, weil die meisten die 5 Jahre Wartezeit noch nicht erfüllt haben. Außerdem biete der frühe Abschluss einer DU viele Vorteile. Je jünger man ist, desto geringer sind für gewöhnlich die monatlichen Kosten. Der Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel dem Eintrittsalter, dem Beruf (Gefahrengruppe), dem Gesundheitszustand und eventuell von den Hobbys.

Jedoch strotzen junge Polizeibeamte nur so von Kraft und Energie, dass sie sich „unverwundbar“ fühlen. Sie können sich einfach nicht vorstellen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden könnten oder was finanzielle Engpässe bedeuten. Und weil gerade Polizeianwärter noch nicht so viel verdienen, wird der Abschluss einer DU gerne auf später verschoben.

Erst im fortgeschrittenen Alter, wenn die ersten Wehwehchen kommen, fragen sie sich, wie lange sie den Anforderungen ihres Berufs noch gewachsen sind. Kurz bevor die Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit aufgrund von körperlichen Einschränkungen droht, keimt der Wunsch, sich gegen Dienstunfähigkeit abzusichern. Zu spät, denn ein brennendes Haus versichert keine Versicherung!

Warte also nicht erst bis zur Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit. Nutze dein junges Eintrittsalter und deinen Top-Gesundheitszustand und schließe am besten gleich mit der kleinen Anwartschaft und der Pflegeversicherung die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter ab. Später wird es nur teurer und schwerer. Und nicht selten schlicht nicht mehr möglich!

„Aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist viel besser!“

Kein Scherz, aber diesen Satz habe ich von Kunden schon ganz oft gehört.

Die Geschichte dazu ist eigentlich immer die gleiche…

Der Kunde hatte, bevor er sich bei uns gemeldet hatte, meistens einen Ausschließlichkeitsvertreter zu Hause. Wie es der Name verrät, arbeitet dieser ausschließlich für eine Gesellschaft. Seine Gesellschaft bietet jedoch weder die allgemeine noch die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel an. Er konnte dem Kunden also nur eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten.

Von uns hat der Kunde einen kostenlosen Vergleich, mit drei Top-Tarifen bekommen, die sowohl die allgemeine als auch die spezielle DU-Klausel bieten.

Da der Vertreter mit unserem Angebot nicht mithalten konnte, erzählte er dem Kunden, dass eine Berufsunfähigkeit viel besser für den Kunden wäre. Schließlich könnte der Kunde ja nach Spielregeln der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits zu einem gewissen Grad berufsunfähig sein, aber trotzdem noch dienstfähig. Deshalb würde der Kunde von seiner Versicherung bereits eine Leistung erhalten, von der Dienstunfähigkeitsversicherung allerdings nicht. Und somit sei seine BU viel besser als eine DU.

Da du am Anfang aber gelesen hast, dass jede Dienstunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, die einfach um ein paar Zusätze für Beamte erweitert wurde, weißt du: Das ist Bullshit. Der Vertreter hat dreist gelogen und versucht, seine Provision zu retten. Sein Portemonnaie war ihm wichtiger als die richtige Absicherung des Kunden. Es gibt Statistiken, die besagen, dass nur ca. 6 von 10 dienstunfähigen Polizisten nach den Maßgaben der Berufsunfähigkeitsversicherung so berufsunfähig sind, dass sie eine Leistung erhalten, oder anders gesagt: 4 von 10 Polizisten, die nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, schauen in die Röhre und gehen leer aus, wenn sie keine DU-Klauseln hat. Das ist fast jeder Zweite!

Worauf sollten Polizisten beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten?

Gerade Polizeibeamte sollten bei der Wahl der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass nicht nur die Dienstunfähigkeitsklausel, sondern auch die spezielle Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit) abgesichert ist, um das finanzielle Risiko durch eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsrente zu minimieren.

Folgende Leistungen sollte eine DU-Versicherung für Polizisten beinhalten, damit keine Versorgungslücke entsteht:

  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel
  • Zahlung der DU-Rente auch bei Teildienstunfähigkeit
  • Nachversicherungsgarantie
  • Beitragsdynamik
  • Ausreichend lange Vertragslaufzeit, idealerweise bis zum Erreichen des regulären Pensionsalters
  • Individuelle Zahlpausen
  • Kombinierte mit Altersvorsorge (Kombi-Produkt – finden wir doof!)

Wer die spezielle Dienstunfähigkeits-
versicherung braucht

Polizei ✅
  • Bundespolizei
  • Alle Landespolizeien
Feuerwehr ✅
  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
Justizvollzug ✅
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
Zoll ❌
  • Zollbeamte benötigen
  • keine spezielle DU-Klausel!

Unser Fazit!

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Polizisten im Falle einer Dienstunfähigkeit ab. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist die richtige Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung für die Polizei. Sie tritt ein, wenn Polizisten den Anforderungen ihres Berufs nicht mehr gewachsen sind. Wann ein Polizist wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, ist eine Entscheidung des Dienstherrn. Wenn man jung ist, macht man sich noch nicht so viele Sorgen, um die Zukunft. Und solange man noch keine Verantwortung für eine Familie (Frau und Kinder) trägt, nimmt man das Risiko häufig auf die leichte Schulter. Je älter man wird und je mehr man sich aufgebaut und erarbeitet hat – ein schönes Haus, ein tolles Auto, den jährlichen Urlaub, auf den man nicht verzichten möchte –, desto wichtiger wird einem der Lebensstandard, den man sich mühevoll aufgebaut hat. Bei uns rufen jeden Monat mehrfach Beamte – auch Polizisten – an, die die ersten Zipperlein haben und jetzt schnell noch mit Mitte vierzig bis Mitte fünfzig eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Durch die Vorerkrankungen ist dies meist aber nicht mehr möglich und wenn, oft nur mit diversen Leistungsausschlüssen. Deswegen empfehlen wir jedem Polizisten, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, solange sie noch jung und gesund sind. Am besten direkt zu Beginn der Laufbahn als Beamtenanwärter. Denn da ist die Chance am größten, einen Vertrag – ohne Leistungsausschlüsse!!! – zu bekommen. Schließlich hat der Amtsarzt die Gesundheit attestiert.

Schließlich soll die Versetzung in den Ruhestand später mit einem Lächeln (😁) über die Bühne gehen und nicht mit Ängsten und Nöten (😱)!

Wenn du Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung hast, frag uns!

Wir sind Profis und haben uns auf Beamte spezialisiert. Ein kostenloser Vergleich gehört bei uns zu jeder unverbindlichen Beratung dazu, und unsere Beratung ist für dich 100 Prozent kostenlos!

Außerdem gehen wir mit dir die Gesundheitsfragen durch und stellen – wenn nötig – für dich anonyme Risikovoranfragen bei den Testsiegern!

Liebe Grüße dein
Sven von fairbeamtet.de

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BUV/DUV für Beamte | Tipps & Tricks

Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.

Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.

Die Zahlen sprechen für Sven. Mit einer echten 5-Sterne-Bewertung bei Google und über 500 Bewertungen bei Provenexpert, gehört er zu Deutschlands besten und erfahrensten PKV-Experten.