Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 steigt kräftig und bringt Bewegung in die Krankenversicherungswahl. Wer jetzt über 77.400 Euro verdient, kann sich privat versichern. Alle wichtigen Informationen zur JAEG 2026, erfährst du in diesem Artikel!

Maskottchen Sven (fairbeamtet.de) steht neben einem Flipchart und zeigt mit einem Stift auf ein ansteigendes Liniendiagramm „Beitragsentwicklung GKV & PV“ (Achsen: Beitrag und Zeit) – Symbolbild für steigende Höchstbeiträge in gesetzlicher Krankenversicherung und Pflegeversicherung für den Beitrag: Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026.
Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Sven Höhne

Aktualisiert am: 21 Januar 2026

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Definition und rechtliche Grundlagen

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist der Einkommensgrenzwert, ab dem Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer mit seinem regelmäßigen Arbeitsentgelt (jährlichen Bruttoeinkommen) über dieser Grenze liegt, ist versicherungsfrei und kann sich privat versichern. Im Jahr 2026 beträgt die allgemeine JAEG 77.400 Euro und die besondere JAEG 69.750 Euro.

Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze (Vergleich)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt fest, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig sind und in die PKV wechseln können. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) hingegen bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Kurz gesagt: Die JAEG regelt das „ob“ du in der GKV versichert sein musst und die BBG regelt, „wie viel“ du als Beitrag in der GKV bezahlen musst.

Besondere Versicherungspflichtgrenze für PKV-Wechsler seit 2002

Bis zum 31. Dezember 2002 war die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer diese Grenze überschritt, war versicherungsfrei und konnte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde zum 1. Januar 2003 erstmals eine erhöhte Versicherungspflichtgrenze eingeführt. Diese neue Grenze liegt rund 15 Prozent über der Beitragsbemessungsgrenze und gilt seither für alle Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2003 erstmals versicherungspflichtig wurden.

Ohne Übergangsregelung wären viele damals bereits privat versicherte Arbeitnehmer allein durch die Anhebung der Grenze wieder versicherungspflichtig in der GKV geworden und hätten von der privaten Krankenversicherung wechseln müssen in die gesetzliche Krankenkasse. Um das zu verhindern, schuf der Gesetzgeber eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Besitzstandsregelung): Für alle Personen, die am 31.12.2002 bereits PKV versichert, vollversichert und wegen Überschreiten der damaligen JAEG versicherungsfrei waren, gilt weiterhin eine gesondert festgelegte, niedrigere Versicherungspflichtgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V.

Diese Grenze wird ebenfalls jährlich angepasst – jedoch auf Basis eines eigenen Ausgangswerts (im Jahr 2003: 41.400 Euro). Eine rückwirkende Schlechterstellung hätte nicht nur das Vertrauen in bestehende Verträge untergraben, sondern wäre auch verfassungsrechtlich bedenklich gewesen. Der Bestandsschutz stellt sicher, dass langjährig privat Versicherte nicht aufgrund neuer Grenzwerte in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren müssen – selbst dann nicht, wenn ihr Einkommen später wieder unter die erhöhte allgemeine Versicherungspflichtgrenze fällt.

Neue Werte 2026: JAEG & Krankenversicherungspflicht im Überblick

Jahresarbeitsentgeltgrenze2026
Allgemeine JAEG77.400 Euro
Besondere JAEG69.750 Euro

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Warum steigt die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung jährlich?

Die JAEG steigt automatisch jedes Jahr, weil das Gesetz in § 6 Abs. 6 SGB V Folgendes vorgibt:

„Die Versicherungspflichtgrenze (§ 6 Absatz 1 Nummer 1) ist der Betrag, bis zu dessen Höhe Versicherte der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Sie wird jährlich durch Rechtsverordnung in der gleichen Weise wie die Beitragsbemessungsgrenze angepasst.“

Das bedeutet:

Die JAEG ist gesetzlich an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt – genauer gesagt: an die Lohn- und Gehaltsentwicklung von Arbeitnehmern mit Versicherungspflicht in der GKV im vorvergangenen Jahr.

Automatische Lohnentwicklung (SGB V § 6)

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (z. B. Rechengrößenverordnung 2026) legt jedes Jahr fest, wie sich die Rechengrößen (darunter auch die JAEG) auf Basis statistischer Daten verändern.

Grundlage:

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) errechnet die Einkommensentwicklung auf Basis der Bruttolohn- und Gehaltsstatistik.
  • Maßgeblich ist das vorvergangene Jahr:
    • Für die JAEG 2026 wird das Lohnniveau aus 2024 betrachtet.
  • Wächst das durchschnittliche Einkommen, wird auch die JAEG dynamisch angepasst.

Verordnung zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026

Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst – gesetzlich vorgeschrieben und per Verordnung festgelegt. Für 2024 liegt die maßgebliche Einkommenssteigerung bei 5,16 Prozent. Dadurch steigen auch die wichtigsten Grenzwerte: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung klettert auf 8.450 Euro pro Monat, in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 5.812,50 Euro. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – also die Versicherungspflichtgrenze für die GKV – erhöht sich auf 6.450 Euro monatlich.

Wer darf 2026 privat versichert sein?

Wer ist dieses Jahr versicherungsfrei?

Versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung ist 2026, wer mit seinem regelmäßigen Jahresbrutto über 77.400 Euro liegt. Für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. Januar 2003 privat versichert und versicherungsfrei waren, gilt wegen Bestandsschutz weiterhin die niedrigere Grenze von 69.750 Euro. Wer diese Schwelle überschreitet, kann sich privat versichern – sofern er nicht durch eine Unterbrechung oder Statusänderung wieder versicherungspflichtig wird. Entscheidend ist immer das vorausschauend berechnete Jahreseinkommen. Aber Vorsicht, wenn du nur knapp über der Grenze liegst. Nächstes Jahr wird die Grenze wieder angehoben und dann könntest du schnell wieder versicherungspflichtig werden und zurück in die GKV müssen.

Übergangsregelungen bei Jobwechsel oder Gehaltserhöhung

1. Vorausschau-Prinzip (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)

Ob die JAEG überschritten wird, prüft man nicht rückwirkend, sondern vorausschauend:

Entscheidend ist, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt im kommenden Jahr über der aktuellen JAEG liegt.

Beispiel: Erhält ein Arbeitnehmer ab 1. Juli 2026 eine dauerhafte Gehaltserhöhung, muss man prüfen, ob hochgerechnet auf 12 Monate das neue Gehalt die JAEG 2026 überschreitet (77.400 Euro bzw. 69.750 Euro).

2. Wartezeit / „3‑Jahres-Regel“

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die JAEG in einem vollen Kalenderjahr überschreiten, bevor sie versicherungsfrei werden – es sei denn:

  • Sie waren bereits vorher privat versichert, und
  • der neue Job ist unmittelbar im Anschluss an ein versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis.

Dann greift die sofortige Versicherungsfreiheit – ohne Wartejahr.

3. Jahreswechsel mit Gehaltserhöhung

Erfolgt die Gehaltserhöhung zum 1. Januar, prüft man direkt zu Jahresbeginn, ob das neue Jahresbrutto die aktuelle JAEG übersteigt. Falls ja, endet die Versicherungspflicht ab diesem Zeitpunkt (sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind).

Besondere Gruppen: Beamte, Referendare, Selbstständige

Bei einem Wechsel in einen versicherungsfreien Job (z. B. Beamte, Referendare oder Selbstständige) gilt die JAEG nicht. Beim Statuswechsel (Wechsel von pflichtversichert auf freiwilliges Mitglied) entfällt die Prüfung – die Person ist von der Versicherungspflicht befreit, unabhängig vom Einkommen. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht und können sich direkt mit dem Statuswechsel in einer privaten Krankenversicherung versichern.

Folgen für PKV-Wechsel und freiwillige GKV versicherte

Die JAEG bestimmt, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt möglich ist. Nur wer versicherungsfrei ist, darf sich privat versichern. Wer freiwillig in der GKV bleibt, obwohl er über der JAEG liegt, kann jederzeit in die PKV wechseln – allerdings mit Gesundheitsprüfung. Umgekehrt gilt: Sinkt das Einkommen unter die JAEG, endet die Versicherungsfreiheit. Dann wird die gesetzliche Krankenversicherung wieder Pflicht, und der Verbleib in der PKV ist nur noch mit Befreiung möglich. Diesen Schritt solltest du dir aber gründlich überlegen, da die Rückkehr in die GKV ansonsten so gut wie unmöglich ist. Die JAEG ist also nicht nur Eintrittskarte in die PKV, sondern auch potenzieller Rückfahrtschein in die GKV.

Beiträge 2026: Kranken- und Pflegepflichtversicherung

Beitragsbemessungsgrenze für GKV/Pflege: 69.750 Euro/Jahr

Der durchschnittliche GKV-Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 Prozent, hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Zusammen also ca. 17,5 Prozent vom Bruttoeinkommen. Die Pflegeversicherung wurde ebenfalls angepasst: Der Beitragssatz steigt auf 3,6 Prozent, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 1,8 Prozent zahlen. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu (= 2,4 Prozent).

Besserverdienende Angestellte, die über der BBG verdienen, zahlen als gesetzlich versicherte Arbeitnehmer monatlich bis zu 508,59 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung (inklusive Zusatzbeitrag). Hinzu kommt die Pflegeversicherung: Mit Kindern liegt der Höchstbeitrag bei 104,63 Euro (Kinderlose zahlen sogar 139,51 Euro). Insgesamt ergibt sich damit eine maximale GKV- und Pflegebelastung von bis zu 648,10 Euro pro Monat – abhängig vom Familienstand.

Selbstständige zahlen in der GKV den vollen Beitrag allein – also 17,5 Prozent auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das ergibt 2026 in der GKV einen Höchstbeitrag von 1017,19 Euro pro Monat. Für die Pflegeversicherung kommen weitere 209,25 Euro hinzu (bei Kinderlosen sogar 244,13 Euro). Damit zahlen Selbstständige je nach Familienstand bis zu 1.261,32 Euro monatlich für ihre gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Höchstsatz bei der Barmer 2026:

Screenshot einer Beitragsmitteilung von der Barmer. Höchstbeitrag zum 01.01.2026 - Gesamtbeitrag 1.199,70 Euro. Beitragssatz zur PV (Pflegeversicherung) ist reduziert, weil der Versicherte 2 Kinder unter 25 hat.

* Screenshot einer Beitragsmitteilung von der Barmer. Höchstbeitrag zum 01.01.2026 – Gesamtbeitrag 1.199,70 Euro. Beitragssatz zur PV (Pflegeversicherung) ist reduziert, weil der Versicherte 2 Kinder unter 25 hat.

Rechengrößen für Renten- & Arbeitslosenversicherung 2026: 101.400 Euro/Jahr

Arbeitnehmer zahlen 2026 monatlich bis zu 895,70 Euro pro Monat in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung – gerechnet auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro im Jahr bzw. 8.450 Euro pro Monat. Davon entfallen 785,85 Euro auf die Rentenversicherung (9,3 Prozent) und 109,83 Euro auf die Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent). Insgesamt ist der Anteil zur Rentenversicherung (18,6 Prozent) und Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent) jedoch doppelt so hoch. Der Arbeitgeber zahlt nämlich nochmal das Gleiche. Verdient man mehr als die Grenze, bleibt das zusätzliche Einkommen beitragsfrei (noch).

Historische Entwicklung der PKV-Grenze: 2020–2026

Entwicklung 2020 – 2026 (Diagramm/Tabelle)

Die „allgemeine“ Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V

  • 2020: 62.550 Euro
  • 2021: 64.350 Euro
  • 2022: 64.350 Euro
  • 2023: 66.600 Euro
  • 2024: 69.300 Euro
  • 2025: 73.800 Euro
  • 2026: 77.400 Euro

Die „besondere“ Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V

  • 2020: 56.250 Euro
  • 2021: 58.050 Euro
  • 2022: 58.050 Euro
  • 2023: 59.850 Euro
  • 2024: 62.100 Euro
  • 2025: 66.150 Euro
  • 2026: 69.750 Euro

Prognose 2027: Wer könnte die Grenze unterschreiten und wie sind die Zukunftsaussichten?

Zwischen 2020 und 2026 ist die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 62.550 Euro auf 77.400 Euro gestiegen – das entspricht einem Zuwachs von rund 23,74 Prozent. Besonders deutlich fiel der Anstieg in den Jahren 2024 (+4,05 Prozent) und 2025 (+6,5 Prozent) aus. Auch die besondere JAEG nach § 6 Abs. 7 SGB V zog an: Sie stieg im selben Zeitraum von 56.250 Euro auf 69.750 Euro, was einem Plus von ebenfalls knapp 24 Prozent entspricht. Beide Grenzwerte orientieren sich an der Lohnentwicklung – allerdings auf Basis unterschiedlicher Ausgangswerte.

Nächstes Jahr wird wieder die JAEG erhöht. Fällt die Erhöhung in einem ähnlichen Rahmen wie 2025 und 2026 aus, könnte die dann geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nächstes Jahr bei rund 81.200 Euro liegen. Personen, deren Bruttoeinkünfte unter liegt, könnten bereits mit Ablauf des Kalenderjahres schon nicht mehr krankenversicherungsfrei und durch Eintritt der Versicherungspflicht wieder zurück ins GKV-System müssen.

Alle, die jetzt bei ca. 80.000 Euro Jahreseinkommen liegen, sollten sich also fragen, wie lange sie noch die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Aber auch Personen, mit einem Einkommen von 90k – 100k sollten sich nicht in Sicherheit wiegen.

Düstere Zukunftsaussichten: SPD fordert höhere Kassenbeiträge für Gutverdiener

Ende Juni 2025 hat Tim Klüssendorf (SPD-Generalsekretär) in einem Interview mit der Bild geäußert, dass er höhere Kassenbeiträge für Besserverdiener fordert. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei 5512,50 Euro monatlich, die der Rentenversicherung bei 8050 Euro. Seinem Wunsch nach sollen die beiden Bemessungsgrößen angeglichen werden.

Würde die Beitragsbemessungsgrenze der GKV auf 8.050 Euro im Monat steigen, läge der maximale GKV-Beitrag bei 1.376,55 Euro. Für die Pflegeversicherung kämen 289,80 Euro (mit Kindern) bzw. 338,10 Euro (kinderlos) hinzu. Das ergibt eine Gesamtbelastung von bis zu 1.714,65 Euro monatlich (mehr als 20.500 Euro pro Jahr). Besonders für Besserverdiener, die freiwillig gesetzlich versichert sind, wäre das ein echter Kostenschock.

Selbst für Angestellte und Selbständige mit Ehegatten und 1 bis 2 Kindern, die bisher aus Kostengründen wegen der beitragsfreien Familienversicherung im GKV-System geblieben sind, wird somit ein Wechsel in das PKV-System finanziell attraktiver.

Olaf Scholz (SPD, ehemaliger Bundeskanzler) hat im Kanzlerduell sogar geäußert, dass er die Beitragsbemessungsgrenze am liebsten ganz abschaffen würde.

Demografische Zeitbombe: Warum die GKV an ihre Grenzen stößt

Die GKV steht vor ihrer größten Belastungsprobe – ausgelöst durch den demografischen Wandel. 1980 war das Verhältnis noch gesund: viele junge Beitragszahler, vergleichsweise wenige ältere Versicherte. Wir hatten noch eine echte Bevölkerungspyramide. Oben, wenig alte Menschen, die i. d. R. auch hohe Gesundheitskosten bedeuten. Unten dafür aber viele junge, gesündere, berufstätige Menschen, die deutlich weniger Kosten verursachen. So hat das Umlagesystem der Gesetzlichen funktioniert.

Die Grafik zeigt die Bevölkerungspyramide Deutschlands im Jahr 1980. Dargestellt ist die Altersverteilung der Bevölkerung nach Geschlecht: links Männer, rechts Frauen, jeweils in Tausend Personen. Die Form entspricht einer klassischen Pyramide – mit einer breiten Basis junger Menschen und einer deutlich schmaleren Spitze älterer Jahrgänge. Diese Struktur verdeutlicht das damalige demografische Gleichgewicht mit vielen Beitragszahlern und vergleichsweise wenigen älteren, kostenintensiven Versicherten. Quelle: https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/index.html#!y=2021&v=2&l=en - Statistisches Bundesamt (Destatis) Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 – © Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden 2025.

Heute haben wir keine Pyramide mehr, sondern einen Pilz. Viele ältere Menschen, die in den nächsten 10 bis 15 Jahren in Rente gehen und enorm teuer für das System sind. Unten nur wenige junge Menschen, die die Kosten finanzieren sollen. Wie soll das funktionieren, ohne dass die Kosten steigen und/oder die Leistungen deutlich reduziert werden?

Die Grafik zeigt die Bevölkerungspyramide Deutschlands im Jahr 2021. Anders als 1980 gleicht die Form heute eher einem Pilz: Die mittleren und oberen Altersgruppen (Babyboomer) sind stark vertreten, während die jüngeren Jahrgänge deutlich schwächer besetzt sind. Dieses Ungleichgewicht verdeutlicht den demografischen Wandel – mit vielen älteren, kostenintensiven Menschen und immer weniger jungen Beitragszahlern, die das umlagefinanzierte System der GKV tragen müssen. Quelle: https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/index.html#!y=2021&v=2&l=en - Statistisches Bundesamt (Destatis) Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 – © Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden 2025.

Experten warnen, dass unsere Lohnnebenkosten in den nächsten Jahren auf über 50 Prozent (derzeitig circa 42 Prozent) ansteigen werden. Außerdem sollte sich jeder darauf einstellen, dass das Renteneintrittsalter auf 70 bis 72 Jahre erhöht wird.

Unser Fazit zur JAEG 2026

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) entscheidet, ob du gesetzlich versichert bleiben musst – oder endlich in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darfst. 2026 ist die allgemeine JAEG auf 77.400 Euro und die besondere JAEG auf 69.750 Euro gestiegen. Die Grenze wird jedes Jahr angepasst – auf Basis der Lohnentwicklung. Wer drüber liegt, ist versicherungsfrei. Wer drunter fällt, muss zurück in die GKV.

Doch aufgepasst: Durch den demografischen Wandel gerät das GKV-System massiv unter Druck. Immer weniger junge Beitragszahler stehen immer mehr älteren, kostenintensiven Versicherten gegenüber. Politiker fordern bereits deutlich höhere Beiträge für Gutverdiener. Eine Angleichung der GKV-Bemessungsgrenze an die Rentenversicherung könnte die Höchstbelastung auf über 1.700 Euro monatlich treiben. Für viele wäre eine derartige Beitrags-Explosion nicht nur ein enormer Kostenschock, sondern drängt einem die Frage auf: Wofür gehe ich eigentlich noch arbeiten, wenn mir der Staat ohnehin alles wieder abknöpft?

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Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.

Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.

Die Zahlen sprechen für Sven. Mit einer echten 5-Sterne-Bewertung bei Google und über 500 Bewertungen bei Provenexpert, gehört er zu Deutschlands besten und erfahrensten PKV-Experten.

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