Unterschiede private und gesetzliche Kran­kenve­r­sich­er­ung

Wie unterscheiden sich private und gesetzliche Krankenversicherung? • Wonach richtet sich der Beitrag in der GKV und in der PKV? • Welche Leistungen bieten GKV und PKV? • Wer kann in die PKV wechseln? • Wie entwickeln sich die Beiträge in der PKV und der GKV?

Graffiti-Style Illustration zum Thema Private Krankenversicherung Barmenia Tarife für Beamte – der Schriftzug BARMENIA ist als blaues Street-Art-Graffiti mit Farbspritzern und Spraydosen gestaltet. Daneben untersucht das fairbeamtet.de-Maskottchen von Sven Höhne mit einer Lupe den Zusatz ‚für Beamte'. Die Grafik visualisiert die detaillierte Analyse der Barmenia-Beamtentarife in der privaten Krankenversicherung.
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Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Sven Höhne

Aktualisiert am: 2. April 2026

Wie unterscheiden sich private und gesetzliche Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind zwei komplett unterschiedliche Krankenversicherungssysteme. Das geht schon bei der Berechnung des Beitrags los und endet mit den Leistungen. Beide Systeme haben ihre Vor-, aber auch ihre Nachteile.

Wonach richtet sich der Beitrag in der GKV und in der PKV?

Beitragsberechnung in der gesetzlichen Kran­ken­ver­sich­er­ung:

Der durchschnittliche GKV-Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 Prozent, hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Zusammen also ca. 17,5 Prozent vom Bruttoeinkommen.

Dazu kommt der Pflegeversicherungsbeitrag. Der Beitragssatz 2026 liegt bei 3,6 Prozent + 0,6 Prozent für Kinderlose = 4,2 Prozent.

Gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung kosten dich zusammen ca. 21,7 Prozent vom Bruttogehalt.

Sven von fairbeamtet.de (als freigestellte 3D-Maskottchenfigur) mit Brille und Bart trägt einen hellen Hoodie und zeigt Daumen hoch. Neben dem Kopf ist eine Denkblase mit Glühbirne – Symbol für Idee, Tipps & Tricks und Insider-Wissen aus der Versicherungsbranche.

Das bedeutet:

1. Beamte bekommen i. d. R. keinen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist normalerweise nicht Beihilfe-konform.

Heißt ❯ Es gibt für gewöhnlich keinen Arbeitgeberanteil für Beamte. Sie müssen den Beitrag zur GKV zu 100 Prozent selbst zahlen. *

2. Gerade Personen, die viel verdienen – also Beamte in hohen Besoldungsgruppen A12+ – müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen hohen Beitrag zahlen!

* Ausnahme: Beamte, die sich für die pauschale Beihilfe entscheiden, sofern es diese in seinem Bundesland gibt!

Beitragsberechnung in der privaten Kran­ken­ver­sich­er­ung:

In der PKV spielt dein Einkommen keine Rolle. Der Beitrags zur privaten Krankenversicherung richtet sich im wesentlichen nach 4 Dingen:

  1. Deinem Eintrittsalter
  2. Deinem Gesundheitszustand
  3. Den Leistungen
  4. Den Alterungsrückstellungen

Beim Beamten kommen noch 2 zusätzliche Faktoren hinzu, die maßgeblich für die Höhe des Beitrags sind:

  • Dein Beamtenstatus
  • Dein Bemessungssatz

Du willst es genauer wissen?

Drücke auf das „+“, um die Erklärung zu lesen

Eintrittsalter

Das Eintrittsalter ist das Alter, in dem du dich privat krankenversicherst. Dein Eintrittsalter errechnet sich ganz einfach:

Jahr der Verbeamtung – Jahr deiner Geburt = Eintrittsalter

Je jünger du einsteigst, desto günstiger dein Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV).

Gesundheitszustand

Die Beiträge in Vergleichen oder Angeboten der PKV, sind immer die Beiträge für eine kerngesunde Person. Im Antrag stellt die PKV Gesundheitsfragen. Je nachdem, welche Vorerkrankungen du hast, erhebt die Gesellschaft bei Abschluss für diverse Vorerkrankungen Risikozuschläge. Bei schlimmen Diagnosen kannst du dir sogar eine Ablehnung einfangen. Heißt: Die Versicherung versichert dich nicht.

Im Artikel Private Krankenversicherung mit Vorerkrankungen zeigen wir dir bei häufig vorkommenden Diagnosen, wie hoch die Risikozuschläge ungefähr ausfallen und, ob die Versicherung deinen Antrag evtl. ablehnen wird oder nicht.

Leistungen

In der PKV stellst du dir deinen Versicherungsschutz selbst zusammen. Je mehr Leistungen, desto höher fällt i. d. R. der Beitrag aus.

Vorsicht bei besonders günstigen Tarifen:
Besonders günstige Tarife bieten meist eher schlechte Leistungen und bilden zusätzlich oft weniger Alterungsrückstellungen. Das kann zu hohen Beiträgen im Alter führen.

Altersrückstellungen

In der PKV werden für dich Alterungsrückstellungen gebildet: Du zahlst anfangs mehr Beitrag, als du tatsächlich an Kosten verursachst, und diese Rücklagen finanzieren deine höheren Gesundheitskosten im Alter. Wegen steigender Lebenserwartung, Inflation und medizinischem Fortschritt müssen die Beiträge jedoch immer wieder angepasst werden.

Beamtenstatus

Status: Beamtenanwärter oder Referendar

Beamtenanwärter und Referendare bekommen bis zum 35. Lebensjahr (einige Gesellschaften sogar bis zum 40. Lebensjahr) meist stark vergünstigte Ausbildungstarife. In den Ausbildungstarifen werden i. d. R. noch keine Alterungsrückstellungen gebildet. Das reduziert den Beitrag ca. um die Hälfte oder mehr.

Status: Beamter (auf Probe / Zeit / Lebenszeit)

Beamte auf Probe, Zeit oder Lebenszeit zahlen den regulären Beitrag inkl. Alterungsrückstellungen. Mit den Alterungsrückstellungen werden deine steigenden Gesundheitskosten im Alter finanziert.

Bemessungssatz

Je höher dein Bemessungssatz ist (30, 50, 70 oder 80 Prozent), desto geringer wird der Beitrag in deiner Restkostenversicherung (PKV). In unserem Artikel: Beihilfe Bemessungssätze haben wir sämtliche Beihilfebemssungssätze für alle Bundesländer und der Bundesbeihilfe aufgeführt.

Beitragsvorteil für Beamte: Die Beihilfe

Beamte müssen die private Krankenversicherung auch nicht komplett selbst bezahlen. Ein Beamter hat nämlich Anspruch auf Beihilfe. Das heißt, die Beihilfe übernimmt einen Teil seiner Kosten.

Damit ist der Beihilfe-Bemessungssatz gemeint. Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr (Staat/Arbeitgeber) übernimmt. Man könnte es vereinfacht den „Arbeitgeberanteil“ von Beamten nennen.

Kinderlose Beamte bzw. Beamte mit maximal einem Kind, haben in der Regel einen Bemessungssatz von 50 Prozent. Beamte mit 2 oder mehr Kindern haben – genau wie Pensionäre – einen Bemessungssatz von 70 Prozent.

Somit müssen Beamte über die private Krankenversicherung nur die fehlenden Prozente versichern. Deswegen nennt man die PKV für Beamte auch Prozent-Tarif oder Restkostenversicherung. Der Beamte muss bei der PKV nur 50 bzw. 30 Prozent absichern und dadurch natürlich auch nur den Beitrag für eine 50 bzw. 30 Prozent-Versicherung bezahlen.

Sven von fairbeamtet.de (als freigestellte 3D-Maskottchenfigur) mit Brille und Bart trägt einen hellen Hoodie und zeigt Daumen hoch. Neben dem Kopf ist eine Denkblase mit Glühbirne – Symbol für Idee, Tipps & Tricks und Insider-Wissen aus der Versicherungsbranche.

Das bedeutet:

1. Wenn dein Gehalt steigt (Erfahrungsstufe), wird deine private Krankenversicherung deswegen nicht teurer.

2. Die Restkostenversicherung der PKV ist Beihilfe-konform und damit das optimale System für Beamte.

3. Beamte mit guter Besoldungsgruppe zahlen i. d. R. deutlich weniger in der PKV, als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ablauf der Online-Beratung bei fairbeamtet.de

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Ablauf unserer Online-Beratung
PKV Online-Beratung. Berufsunfähigkeitsversicherung Online-Beratung. Dienstunfähigkeitsversicherung Online Beratung. Ein*e Beamter*in liegt auf dem Boden. Sie hat ein InEar-Headset in den Ohren und lässt sich gerade online beraten. Vor ihr liegt ein Laptop und ein Handy. Auf dem Handy sieht man, dass sie ein Telefonat führt. Die Beamtin ist kein echter Mensch, sondern wird als Funko Pop ähnliche Figur dargestellt.

Wie unterscheiden sich die Leistungen der PKV und GKV?

Die Leistungen der gesetzlichen Kran­ken­ver­sich­er­ung

Die Leistungen der GKV sind nach § 12 des SGB 5 geregelt.

§ 12 SGB 5 – Absatz 1:

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein;

Muss ich die Wörter erklären?

  • ausreichend, war die Schulnote vor mangelhaft. Kurz ❯ weit weg von „gut“.
    Auch, wenn meine Kinder mir das immer anders verkaufen wollen…
  • zweckmäßig: Etwas muss seinen Zweck erfüllen.
    Bei Zähnen heißt das, dass du wieder zubeißen kannst. Schön aussehen müssen die Zähne nicht.
  • wirtschaftlich: es muss billig sein!

Sind die Leistungen der gesetzlichen Kran­ken­ver­sich­er­ung garantiert?

Nein! Beinahe jährlich wird an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung herumgeschraubt. Oft wird das Reform genannt. Bei den Reformen in der GKV geht es i. d. R. immer nur in eine Richtung: Abwärts.

Die Kosten explodieren, da wir seit den 70’igern immer weniger Kinder bekommen. Da die GKV Umlage finanziert ist – Beitragszahler zahlen die Kosten für die Kranken – bedeutet das, dass immer weniger Junge (= gesündere) die Kosten für immer mehr Ältere (= kränkere) bezahlen sollen.

Im Jahr 2024 lagen die Leistungsausgaben der Kassen noch bei 312 Milliarden Euro. 2025 waren es schon 336 Milliarden. Das entspricht einer jährlichen Steigerung von knapp 8 Prozent. In einer Studie des IGES, die die DAK in Auftrag gegeben hat, zeigen die Forscher ein dramatisches Zukunftsszenario und eine besorgniserregende Entwicklung.

Wer das versteht, ahnt, was uns in der GKV für eine Entwicklung bevorsteht. Immer stärker steigende Beiträge bei gleichzeitiger Reduzierung der Leistungen. Dabei zahlen wir Zahnersatz, Brillen & Co. doch jetzt schon fast selbst.

Fun-Fact: Man überlegt Zahnersatz komplett zu streichen und die SPD will die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen. Ebenso plant man die beitragsfreie Familienversicherung zu beerdigen. Zuerst bei Ehegatten. Und danach bei den Kindern?

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung sieht das anders aus. In der PKV kannst du dir die Leistungen so zusammenstellen, wie du es für richtig hältst. Die Leistungen sind auch vertraglich geregelt. Heißt: Hier kann die PKV nicht einfach Leistungen streichen.

Aber auch ein Problem: Gerade junge und gesunde Menschen sind oft naiv. Da sie gesund sind und kaum Lebenserfahrung haben, versuchen sie oft einen besonders günstigen Beitrag zu bekommen. Oft fehlt ihnen die nötige Weitsicht, um zu erkennen, dass sie gewisse Leistungen im Alter brauchen. Oder, sie unterschätzen es, wie schwer es ist, später – wenn man alt und krank ist – Leistungen hinzuversichern zu können.

Wann will man gute Leistungen? Wenn man krank ist. Was versichern Versicherungen nicht? Brennende Häuser. Oder im Falle der Krankenversicherung: kranke Menschen.

Was kannst du in der PKV zusätzlich absichern?

  • Brillen
  • Guten Zahnersatz
  • Homöopathie und Naturheilverfahren
  • 1- oder 2-Bettzimmer & freie Arztwahl (Spezialisten)
  • und vieles mehr...

Je besser der Tarif, desto teurer. Aber gerade durch das perfekte Zusammenspiel von Beihilfe und PKV, zahlen Beamte in guten Besoldungsgruppen (A12 oder höher) i. d. R. selbst für Top-Leistungen deutlich weniger Beitrag, als in der GKV für den absoluten Grundschutz.

Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Beamte, Beamtenanwärter und Selbständige

Beamte, Beamtenanwärter und Selbständige sind versicherungsfrei und können gleich zu Beginn bei Verbeamtung, oder sobald sie sich selbständig machen, in die PKV wechseln. Für sie zählt auch nicht die Versicherungspflichtgrenze.

Angestellte

Bei Angestellten ist die Hürde größer. Angestellte sind bis zu einem gewissen Einkommen versicherungspflichtig. Heißt, sie müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Ob sie wollen, oder nicht!

Erst, wenn sie mehr verdienen als die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro (2026), haben sie die freie Wahl zwischen freiwilligem Mitglied in der GKV oder Wechsel in die PKV.

Wenn du es genauer wissen möchtest, findest du alle wichtigen Informationen dazu in meinem Artikel zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026.

Die Bei­trags­ent­wick­lung der GKV und PKV

Viele finden die private Krankenversicherung interessant, haben aber Angst vor der Beitragsentwicklung. Den Spruch: „Jung angelockt, alt abgezockt“, kennen viele. Die Angst die Beiträge zur PKV im Alter nicht bezahlen zu können, schreckt immer noch viele gesetzlich Versicherte ab.

Sie wissen zwar, dass es als Kassenpatient alles andere als gut läuft, aber sie kennen die private Krankenversicherung nicht.

Viele Beamte wissen zum Beispiel auch nicht, dass sie mit diesem jung angelockt, alt abgezockt, nie gemeint waren. Der Spruch bezog sich schon immer nur auf Angestellte und Selbständige. Und da, in der Regel auch immer nur auf die, die bei der Wahl der PKV eine schlechte Entscheidung getroffen und sich immer für die günstigsten Tarife entschieden hatten. Was dann, durch fehlende Leistungen, zu hohen Eigenanteilen geführt hat. Und oft, durch zu geringe oder gar keine Altersrückstellungen, zu drastischen Beitragsanpassungen geführt hat. Bei der die Beklagten dann immer die PKV für die eigenen dummen Entscheidungen verantwortlich gemacht hat.

Was viele auch nicht wissen, dass die Tarife seit den 2000’dern nichts mehr mit den Tarifen zu tun haben, die damals so in Verruf geraten sind.

Betrachtet man die Beitragsentwicklung der GKV und PKV von 2006 bis heute, sind die Beiträge der GKV im Durchschnitt um 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen und die Beiträge zur PKV im gleichen Zeitraum nur um 3,4 Prozent. Ihr könnt das in meinem Artikel Beitragsentwicklung PKV und GKV für Beamte genauer nachlesen, wenn euch das interessiert.

Welche Vor- und Nach­tei­le haben GKV und PKV?

Vor- und Nachteile der GKV:

Vorteile GKV:

  • Beitragsfreie Familienversicherung für Kinder und Ehegatten (noch!)
  • Bei niedrigem Einkommen relativ beitragsstabil (noch!)
  • Keine Rechnungen vorstrecken, weil Arzt direkt mit der Kasse abrechnet

Nachteile GKV:

  • Leistungen müssen wirtschaftlich – kurz: billig sein!
  • Keine individuelle Leistungswahl
  • In Ländern ohne Pauschale-Beihilfe müssen Beamte & Beamtenanwärter den vollen GKV Beitrag allein zahlen (teuer!)
  • Beiträge steigen mit dem Einkommen
  • Leistungen werden beinahe jährlich reduziert (Reformen) und das wird noch schlimmer. Stichwort: Baby-Boomer und steigende Kosten
  • GKV bildet keine Alterungsrückstellungen. Mit den lfd. Einnahmen werden die Kosten gedeckt.

Vor- und Nachteile der PKV:

Vorteile PKV:

  • Top Leistungen wählbar z.B. 1/2-Bettzimmer und Privatarztbehandlung
  • Schnelle Termine bei Fachärzten
  • Extrem kurze Wartezeiten
  • Facharztbehandlung ohne Überweisung
  • Vertraglich garantierte Leistungen
  • Beiträge steigen nicht mit dem Einkommen
  • Es werden Alterungsrückstellungen aufgebaut (als Beamtenanwärter noch nicht!)
  • In der Ausbildung oder im Referendariat bis zu 6 Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung

Nachteile PKV:

  • Kinder und Ehegatten haben einen eigenen Beitrag.
  • Wenn man Rechnungen nicht einreicht (z.B. wegen der Beitragsrückerstattung), muss man die Rechnung vorfinanzieren.

Fazit zur gesetzlichen und privaten Kran­ken­ver­sich­er­ung

Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben wegen eines alten Mythos „Die PKV Beiträge im Alter sind nicht bezahlbar“, der sich hartnäckig hält, Angst vor dem Wechsel in das überlegene PKV-System.

Die ach so solidarische gesetzliche Krankenversicherung ist längst nicht mehr solidarisch. Sie war es und hat funktioniert in einer Zeit, in der wir noch Großfamilien mit 5 oder mehr Kindern hatten. Aber bereits seit den 1970’ern ist der Politik bekannt, dass das umlagefinanzierte System der GKV nicht mehr funktioniert. Weder bei der Krankenversicherung, noch bei der Rentenversicherung.

Aktuell hören wir das Thema täglich in den Medien. Was planen Kanzler Merz und seine Expertenkommision aktuell? Hier die zentralen Reformvorschläge…

  1. Finanzierung durch den Bund (Super, dass wir keine hohe Staatsverschuldung haben… 🤪)
  2. Einnahmen durch Beitragseinnahmen ❯ Wegfall der beitragsfreien Ehegattenversicherung (Familienversicherung)
  3. Zahlungen durch Patienten ❯ noch höhere Zuzahlungen + Absenkung des Krankengeldes
  4. Leistungseinschränkungen ❯ die regelmäßige Früherkennung von Hautkrebs + Kürzungen bei der Kieferorthopädie
  5. Konsumsteuern ❯ höhere Steuern auf Alkohol, Tabak und zuckergesüßte Getränke

Insgesamt hat die Kommission 66 Empfehlungen ausgearbeitet. Ich bin gespannt, was davon am Ende übrig bleibt.

Hellhörig sollte man auch bei den Wünschen der SPD werden

Die SPD möchte der Beitragsbemessungsgrenze den Stecker ziehen. Zuerst durch Anhebung auf Niveau der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Dadurch würde der GKV-Höchstbetrag auf über 1.800 Euro steigen. Aber, wer Ex-Kanzler Olaf Scholz im Kanzler-Duell zugehört hat, hat auch gehört, dass dieser sogar davon sprach, die Beitragsbemessungsgrenze ganz abzuschaffen.

Gut verdienende Angestellte, Selbständige aber auch Beamte, wie Lehrer, Richter und Professoren, können sich ja bei ihren Gehältern mal ausrechnen, wie hoch der GKV- & Pflegeversicherungsbeitrag bei ihrem Gehalt dann ausfällt, wenn es keine Begrenzung mehr gibt. 21,7 Prozent von deinem Brutto. Easy Rechnung. Und wenn du dann für die Ehegattin auch noch einen Beitrag zahlen darfst. Läuft würde ich sagen.

Der Höchstbeitrag in der GKV 2026

Der Höchstbeitrag in der GKV liegt dieses Jahr schon bei ca. 1.261,32 Euro (GKV + Pflege). Er wird immer weiter steigen.

Wenn jetzt auch noch die beitragsfreie Ehegattenversicherung wegfällt und wer weiß, vielleicht kurz danach die der Kinder auch noch. Plus diverse Kürzungen und Anstieg auf einen Beitragssatz von über 20 Prozent nur für die GKV (ohne Pflegeversicherungsbeitrag), dann: Prost Mahlzeit.

Meine persönliche Meinung:

Unser GKV System ist am Arsch. Die Politik hat 50 Jahre gepennt. Die „normale“ Bevölkerung hat zum größten Teil noch gar nicht verstanden, wie ernst die Lage wirklich ist.

Vielleicht sind Kriege, ein oranger Präsident, steigende Energiepreise und die Sorge, wie man den Wocheneinkauf oder die Heizkosten bei den Preisen noch stemmen kann, eine Ablenkung, die den Politikern gelegen kommt.

Ja, viele, die nicht den Höchstbetrag zahlen, wissen gar nicht, wie teuer die GKV wirklich ist. Gut, dass die GKV-Leistungen mau sind, wissen viele. Das man als Kassenpatient oft keinen Termin beim Facharzt bekommt, eventuell auch. Aber, wie schlimm es um die GKV wirklich steht, haben die meisten noch nicht begriffen. Und scheinbar ist der Schmerzpunkt bei vielen noch nicht erreicht.

Beamte sind privilligiert. Sie haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Und dennoch höre ich oft: „Ich würde lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die ist ja sooo solidarisch!

Und dann, wenn irgendwann der erste Zahnersatz droht, dann beginnt das Jammern. Oder, wenn das Einkommen steigt und man in Richtung Höchstsatz steuert.

Liebe Beamte, seid froh, dass ihr die Möglichkeit habt, in die PKV zu wechseln ❯ Nutzt sie!

Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Versicherungsmakler § 34d GewO. Mitgründer von fairbeamtet.de. Seit August 2000 in der Branche – erst Debeka, heute unabhängig.

Über 6.000 Beamte zur PKV und BU/DU beraten. 45 Google-Bewertungen – ausschließlich 5 Sterne. 500+ Top-Bewertungen bei Provenexpert.

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