Beihilfe Bemessungssatz:
Beihilfe Bund & Länder
Bemessungssatz für Beamte (max. 1 Kind) • Beamte (mind. 2 Kinder) • Versorgungsempfänger (Pensionäre) • Ehegatten & Lebenspartner • Kinder von Beihilfe Bund und Länder.

Was ist der Beihilfebemessungssatz bei Beamten?
Der Beihilfebemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr (Staat/Arbeitgeber) übernimmt. Man könnte es vereinfacht der Arbeitgeberanteil bei Beamten nennen.
Beispielrechnung:
Beamter ohne Kinder (Beihilfebemessungssatz = 50 %)
Professionelle Zahnreinigung
125,00 Euro
Beihilfe
(Beispiel: Beihilfe Bund)
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
PKV
(Restkostenversicherung)
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
Beihilfebemessungssätze (Bsp. Beihilfe Bund)
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamter
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %
Ausnahme:
Beamten in Elternzeit auch bei einem Kind (= 70 %)

Beamter
2 Kinder oder mehr
70 %
+ Beamte in Elternzeit auch mit einem Kind.

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 22.648 Euro im Vorvorkalenderjahr.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst)
Ausnahmen: Bremen, Hessen und Sachsen.