Beihilfefähige Kinder:
Wann und wie lange?

Wann und wie lange sind Kinder beihilfefähig? In diesem Artikel beantworten wir diese Frage und erklären dir ganz genau, wie lange deine Kinder einen Beihilfeanspruch haben.

Michael Buchholz - Geschäftsführer und PKV-Experte bei fairbeamtet.de
20.000+

Online-Beratungen

4.700+

Zufriedene Kunden

1.000+

Top-Bewertungen

98 %

Zufriedene Kunden

Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

fairbeamtet.de

Aktualisiert am: 12. Januar 2026

Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!

Wann sind Kinder beihilfefähig und wie lange?

In der Regel sind Kinder bis 18 Jahre (oder jünger) generell beihilfefähig. Zwischen dem 18 und 25. Lebensjahr, sofern für die Kinder noch Kindergeld bzw. Familienzuschlag gezahlt wird. Und ab dem 25 Lebensjahr sind maximal nur noch unter Ausnahme die Dauer des Wehr-, Ersatz- oder Freiwilligendienstes anrechenbar.

Bund, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt

18 Jahre und jünger

  • Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind.

Zwischen 18 Jahre und 25 Jahren

  • Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld und/oder Familienzuschlag gezahlt wird.
    •  Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs- oder Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-, Schul- oder Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

25 und älter

  • Kein Beihilfeanspruch für das Kind.
    •  Ausnahme: Verlängerung durch Wehr- bzw. Ersatzdienst oder Verlängerung um max. 12 Monate wegen freiwilligem Wehrdienst, freiwilligem Dienst nach Bundesfreiwilligendienstgesetz, Jugendfreiwilligendienstegesetz oder vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst oder Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne § 1 Abs. 1 Entwicklungshelfer-Gesetz.

Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen

18 Jahre und jünger

  • Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind.

Zwischen 18 Jahre und 25 Jahren

  • Generell 80 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld und/oder Familienzuschlag gezahlt wird.
    •  Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs- oder Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-, Schul- oder Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

25 und älter

  • Kein Beihilfeanspruch für das Kind.
    •  Ausnahme: Verlängerung durch Wehr- bzw.Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte.

Sachsen

18 Jahre und jünger

  • Generell 90 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind.

Zwischen 18 Jahre und 25 Jahren

  • Generell 90 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld und/oder Familienzuschlag gezahlt wird.
    •  Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs- oder Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-, Schul- oder Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

25 und älter

  • Kein Beihilfeanspruch für das Kind.
    •  Ausnahme: Verlängerung durch Wehr- bzw. Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte

Schleswig-Holstein

18 Jahre und jünger

  • Generell 90 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind.

Zwischen 18 Jahre und 25 Jahren

  • Generell 90 Prozent Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld und/oder Familienzuschlag gezahlt wird.
    •  Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs- oder Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-, Schul- oder Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

25 und älter

  • Kein Beihilfeanspruch für das Kind.
    •  Ausnahme: Verlängerung durch Wehr- bzw. Ersatzdienstzeit um max. 12 Monate wegen freiwilligem Wehrdienst, freiwilligem Dienst nach Bundesfreiwilligendienstgesetz, Jugendfreiwilligendienstgesetz und/oder vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst oder Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne § 1 Abs. 1 Entwicklungshelfer-Gesetz.

Hessen

18 Jahre und jünger

  • Gilt als berücksichtigungsfähiges Kind und erhöht den Beihilfebemessungssatz für alle Personen um 5 Prozent, wenn für dieses Kind Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird

Zwischen 18 Jahre und 25 Jahren

  • Gilt als berücksichtigungsfähiges Kind und erhöht den Beihilfebemessungssatz für alle Personen um 5 Prozent, wenn für dieses Kind noch Kindergeld und/oder Familienzuschlag gezahlt wird.
    •  Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs- oder Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-, Schul- oder Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte.

25 und älter

  • Kein Beihilfeanspruch für das Kind und keine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes.
    •  Ausnahme: Verlängerung durch Wehr- bzw. Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte.

Unsere meistgelesenen PKV-Guides für Beamte

Diese Artikel könnten dich interessieren

Vier Maskottchen-Figuren von fairbeamtet.de stehen nebeneinander. Ein Lehrer (oder evtl. ein Referendar = Beamtenanwärter), ein Richter, ein Polizist und ein Soldat. Im Hintergrund ist ein großer, blauer Kasten. In fetten, weißen Buchstaben steht geschrieben: PKV für Beamte. Die Maskottchen-Figuren symbolisieren vier typischen Berufsgruppen von Beamten. Es ist Beitragsbild für die Kategorie-Gruppe.

PKV für Beamte • Berufsgruppen

Das Maskottchen von Sven Höhne (fairbeamtet.de) steht mit einer Lupe in der Hand vor einem Graffiti. Es hat die Logos von Debeka, DBV, HUK Coburg, ARAG und der Signal Iduna gesprüht. Durch die Lupe sucht das Maskottchen nach Fehlern. Ein Symbolbild für den Test PKV Beamte. Im Hintergrund ist ein blauer Kasten. In weißes Schrift ist in dicken weißen Buchstaben geschrieben: "fairbeamtet.de testet die Beamtentarife der privaten Krankenversicherungen für Beamte - Wie gut sind die Tarife für Beamte von Debeka, DBV, HUK, Barmenia, ARAG, Signal Iduna und Co. für Beamte und Beamtenanwärter wirklich?"

Tests: PKV Tarife Beamte nach Gesellschaft

Das Maskottchen von Sven Höhne (fairbeamtet.de) steht mit zwei Modell-Maskottchen auf einem Bild. Das Maskottchen von Sven hält eine Scherpe mit der Aufschriftt "Miss PKV für Beamte" in der Mitte. Die beiden weiblichen Modell-Maskottchen zanken sich darum, wer Miss PKV für Beamte wird. Im Hintergrund ist ein blauer Kasten. In weißer Schrift steht geschrieben: PKV Vergleich für Beamte (Private Krankenversicherung Beamte Vergleich). Es ist das Titelbild/Beitragsbild für den Artikel.

PKV Vergleiche für Beamte

Ein blaues Beitragsbild mit der Überschrift „Private Krankenversicherung mit Vorerkrankungen“. Darunter steht ein erklärender Text zu häufigen Vorerkrankungen, Versicherbarkeit und Risikozuschlägen. Rechts ist eine 3D-Figur (Sven von fairbeamtet.de als Maskottchen dargestellt) mit Brille und Bart zu sehen, neben einem Infusionsständer mit Beutel; die Figur trägt einen Verband/Schiene am Bein.

PKV für Beamte mit Vorerkrankungen

Blaues Beitragsbild mit großer weißer Überschrift ‚PKV Tipps & Tricks‘; rechts steht das Maskottchen von fairbeamtet.de im Hoodie und schwingt einen Zauberstab, umgeben von pinken Sternen und einem magischen Bogen – symbolische Darstellung für clevere Tricks und praktische Spartipps zur privaten Krankenversicherung für Beamte.

PKV für Beamte • Tipps & Tricks

Das Maskottchen von Sven Höhne (fairbeamtet.de) steht in einem lila Zauberumhang (Wahrsager) und hält eine leuchtende Glaskugel in den Händen. Im Hintergrund ist ein blauer Kasten. In weißer Schrift steht darin: Beitragsentwicklung von PKV und GKV für Beamte. Darunter in pinker Schrift: Plus Beiträge im Alter.

Beitragsentwicklung PKV & GKV für Beamte

Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Versicherungsmakler § 34d GewO. Mitgründer von fairbeamtet.de. Seit August 2000 in der Branche – erst Debeka, heute unabhängig.

Über 6.000 Beamte zur PKV und BU/DU beraten. 45 Google-Bewertungen – ausschließlich 5 Sterne. 500+ Top-Bewertungen bei Provenexpert.

Kein Verkaufsdruck. Keine leeren Versprechen. Du bekommst eine Empfehlung mit Begründung – bevor du unterschreibst.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner