Nachmeldepflicht in der BU/DU: Muss ich neue Krankheiten oder Hobbys melden?

Nachmeldepflicht: Du hast eine BU/DU und beginnst ein neues Hobby oder hast vom Doc. eine unschöne Diagnose bekommen. Nun bist du dir nicht sicher, um du deiner Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung das Hobby oder die Krankheit melden musst. In diesem Artikel erfährst du es!

Sven von fairbeamtet.de (als Funko Pop ähnliches Maskottchen dargestellt) im Bergsteiger- oder Kletterlook: große Brille, Stirnlampe am Kopfband, Klettergurt mit Karabinern und Ausrüstung am Körper.

Nachmeldungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Keine Pflicht

Nach dem Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bist du nicht verpflichtet, neue risikoreiche Hobbys oder Erkrankungen nachzumelden. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass dies nur für Veränderungen gilt, die nach Vertragsabschluss eintreten. Der Versicherungsschutz basiert ausschließlich auf den Angaben, die du bei der Antragstellung gemacht hast. Wichtig dabei ist, dass du die Gesundheitsfragen und Freizeitaktivitäten im Antrag korrekt und vollständig beantwortet hast. Werden hier Fehler gemacht, könnte der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigern.

Warum Ehrlichkeit bei der Antragstellung so wichtig ist

Unvollständige oder falsche Angaben bei der Risikoprüfung können dazu führen, dass die Versicherung den Vertrag anficht oder im Ernstfall keine Leistungen erbringt. Um das zu vermeiden, solltest du sicherstellen, dass alle Angaben zu deiner Gesundheit und deinen Freizeitaktivitäten sorgfältig und ehrlich gemacht werden. Besonders bei gefährlichen Hobbys wie Motorsport, Klettern oder Fallschirmspringen prüfen Versicherer genau, ob diese korrekt angegeben wurden. Durch die Gesundheitsprüfung oder eine Risikovoranfrage wird dein Risiko eingeschätzt und gegebenenfalls durch Risikozuschläge oder Ausschlüsse im Vertrag berücksichtigt. Falls bei der Antragstellung versehentlich unvollständige Angaben gemacht wurden, empfiehlt es sich, dies frühzeitig mit dem Versicherer zu klären, um spätere Probleme zu vermeiden.

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Veränderungen im Leben: Keine Nachmeldung erforderlich

Wenn du nach Vertragsabschluss ein neues Hobby wie Apnoetauchen oder Fallschirmspringen beginnst, musst du dies nicht nachmelden. Es kann jedoch hilfreich sein, riskante Hobbys freiwillig mit deiner Versicherung zu besprechen, um Missverständnisse im Leistungsfall zu vermeiden. Solche Freizeitaktivitäten sind automatisch mitversichert. Auch bei Vorerkrankungen gilt: Solange diese bei Vertragsabschluss korrekt angegeben wurden, haben spätere Veränderungen keine Auswirkungen auf deinen Tarif oder deinen Versicherungsschutz.

Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du die Vertragsdetails genau unter die Lupe nehmen. Einige Tarife können Einschränkungen oder Zuschläge für bestimmte Vorerkrankungen oder risikoreiche Hobbys enthalten. Ein Vergleich der Bedingungen und eine professionelle Beratung können dir helfen, spätere Enttäuschungen zu vermeiden. Achte dabei besonders auf Klauseln zu Vorerkrankungen und riskanten Freizeitaktivitäten.

Falls du unsicher bist, welche Klauseln für dich relevant sind, kann eine Beratung durch Experten helfen. Dabei wird auch geklärt, ob bestimmte Tarife individuelle Nachmeldepflichten beinhalten, die von der Regel abweichen.

Fazit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet dir langfristige Sicherheit – vorausgesetzt, die Angaben bei der Antragstellung wurden korrekt gemacht. Veränderungen wie neue Hobbys oder Erkrankungen nach Vertragsabschluss beeinflussen deinen Versicherungsschutz nicht. Ehrlichkeit bei der Antragstellung und eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen sind der Schlüssel zu einer verlässlichen Absicherung.

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von fairbeamtet.de

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Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Versicherungsmakler § 34d GewO. Mitgründer von fairbeamtet.de. Seit August 2000 in der Branche – erst Debeka, heute unabhängig.

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