BU/DU:
Vorvertragliche Anzeigepflicht­verletzung

Ein kleiner Fehler im BU-Antrag – und du bekommst keinen Cent? Viele Versicherte ahnen nicht, wie streng Versicherer auf falsch oder unvollständig beantwortete Gesundheitsfragen reagieren. In diesem Artikel erfährst du, wie du teure Fallstricke vermeidest – und was du tun kannst, damit deine Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall wirklich zahlt.

Funko-Pop-ähnliches fairbeamtet.de-Maskottchen mit Gipsarm und Knieorthese, hält einen Stift; eingeblendete Auswahlbox „Sind Sie gesund? – Ja angekreuzt“

Was ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bist du verpflichtet, dem Versicherer alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören:

  • Aktuelle Gesundheitsprobleme
  • Frühere Vorerkrankungen
  • Freizeitaktivitäten mit erhöhtem Risiko

Die vorvertragliche Anzeigepflicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Danach bist du verpflichtet, dem Versicherer alle relevanten Informationen zu deiner Gesundheit und zu Hobbys wahrheitsgemäß mitzuteilen. Verstöße gegen diese Pflicht können laut § 21 VVG zu einer Rücknahme des Vertrages oder einer Kürzung der Leistung führen. Bei Falschangaben im Antrag kann der Versicherer zudem die Zahlung im Leistungsfall verweigern oder den Vertrag nachträglich anfechten.

Welche Informationen musst du angeben?

Hier ein Überblick über die wichtigsten Angaben (diese Liste ist nicht abschließend; Versicherer stellen je nach Tarif weitere spezifische Fragen):

  1. Vorerkrankungen: Melde jede Krankheit oder gesundheitliche Einschränkung, auch wenn sie aktuell keine Beschwerden mehr verursacht. Eine frühere Erkrankung kann dennoch Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz haben.
  2. Gefährliche Hobbys: Aktivitäten wie Bergsteigen, Tauchen oder Motorsport sind anzeigepflichtig. Auch wettkampforientierte oder potenziell gefährliche Freizeitbeschäftigungen müssen angegeben werden.
  3. Medikamenteneinnahme: Regelmäßige Medikamenteneinnahmen gehören ebenfalls in den Antrag.

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Welche Folgen hat eine Anzeigepflichtverletzung?

Die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hängen davon ab, ob die Angaben im Antrag grob fahrlässig, absichtlich oder irrtümlich falsch beantwortet wurden. Hier sind die wichtigsten Begriffe und ihre Bedeutung:

  • Grob fahrlässig: Wenn du Angaben leichtfertig oder ohne ausreichende Prüfung falsch machst, spricht man von grober Fahrlässigkeit. Der Versicherer kann in solchen Fällen die Leistungen kürzen oder verweigern.
  • Arglistige Täuschung: Werden Informationen bewusst verschwiegen oder falsch angegeben, um den Versicherungsschutz zu erschleichen, liegt eine arglistige Täuschung vor. Der Versicherer hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag anzufechten und alle Leistungen zu verweigern.
  • Falsch beantwortet: Wenn Fragen unabsichtlich oder aus Unkenntnis falsch beantwortet wurden, wird geprüft, ob dies die Entscheidung des Versicherers beeinflusst hätte. In solchen Fällen können mildere Konsequenzen folgen, insbesondere wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Wenn du relevante Informationen verschweigst, drohen gravierende Konsequenzen. Versicherer können solche Fälle durch medizinische Berichte oder andere Dokumente aufdecken:

  • Verweigerung der Leistung: Der Versicherer kann die Auszahlung verweigern, wodurch du im Fall der Berufsunfähigkeit keine finanzielle Unterstützung erhältst.
  • Rücktritt vom Vertrag: Im schlimmsten Fall wird der Vertrag rückwirkend gekündigt. Dadurch verlierst du den Schutz und möglicherweise bereits gezahlte Beiträge.

Wie vermeidest du eine Anzeigepflichtverletzung?

Mit diesen Tipps gehst du auf Nummer sicher. Hier ein Beispiel: Eine typische Frage in einem Antragsformular könnte sich auf deine letzten Arztbesuche oder diagnostizierten Krankheiten beziehen:

  1. Fragebogen sorgfältig lesen: Berufsunfähigkeitsversicherungen haben individuelle Fragenkataloge. Lies jede Frage genau und stelle sicher, dass du sie verstehst.
  2. Ehrlich und vollständig antworten: Gib alle Informationen zu deiner Gesundheit und deinen Freizeitaktivitäten wahrheitsgemäß an. Auch vermeintlich unwichtige Details können entscheidend sein.
  3. Vorerkrankungen angeben: Auch abgeklungene Erkrankungen solltest du angeben, da sie dennoch Einfluss auf deinen Versicherungsschutz haben könnten. Jede Information, die potenziell relevant sein könnte, sollte aufgelistet werden.
  4. Expertenrat einholen: Bist du unsicher, welche Angaben wichtig sind? Lass dich von einem Experten beraten. So stellst du sicher, dass dein Antrag korrekt ausgefüllt ist und dein Schutz im Schadensfall greift.

Fazit zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

Es ist ganz normal, sich bei der Antragstellung unsicher zu fühlen. Kleine Fehler oder Unklarheiten können passieren, und sie sind oft nicht das Ende der Welt. Wichtig ist, dass du den Prozess mit Sorgfalt angehst und im Zweifelsfall Rücksprache hältst. Versicherer sind daran interessiert, gemeinsam mit dir eine passende Lösung zu finden.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist ein zentrales Thema bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unvollständige oder falsche Angaben können deinen Versicherungsschutz gefährden. Daher: Sei sorgfältig und ehrlich beim Ausfüllen des Antrags. Wenn du unsicher bist, helfen wir dir gerne weiter. Mit unserer individuellen Beratung stellen wir sicher, dass deine BU optimal auf dich zugeschnitten ist und du im Ernstfall bestens abgesichert bist.

Ich hoffe, unser Artikel hat dir gefallen und vor allem geholfen.

Liebe Grüße dein Team
von fairbeamtet.de

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Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.

Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.

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