Beihilfe Bayern

In dieser tollen Übersicht findest du die Beihilfebemessungssätze, die Leistungen der Beihilfe (ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflegeleistungen), die Anschrift und Kontaktdaten, sowie die App der Beihilfe Bayern.

Maskottchen von fairbeamtet.de im Hoodie und Jeans steht neben einem runden Wappenschild mit Bundesadler – Symbolbild für die Beihilfe des Bundes beziehungsweise die Bundesbeihilfe als Absicherung für Beamte und Beamtinnen.
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Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Sven Höhne

Aktualisiert am: 14. Januar 2026

Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!

Wesentliche Merkmale der Beihilfe Bayern

Zwei Maskottchen von fairbeamtet.de liegen jeweils in einem eigenen Krankenhausbett mit türkisfarbener Decke; die Figur rechts zeigt mit einem Lächeln den Daumen hoch – Symbolbild für das komfortablere Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung als Wahlleistungen im Krankenhaus für Beihilfeberechtigte.

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung

Ja

Maskottchen von fairbeamtet.de im Hoodie und Jeans steht vor einem übergroßen 20‑Euro-Schein und stützt eine Hand darauf – Symbolbild für die Eigenbeteiligung im Krankenhaus und die finanziellen Zuzahlungen, die Beihilfeberechtigte trotz Beihilfe selbst tragen müssen.

Eigenbeteiligung im Krankenhaus pro Tag

• allgemeine Krankenhausleistungen: Ja
• Privatärztliche Behandlung 25,00 Euro/Tag
Wahlleistungen (Zweibettzimmer) 7,50 Euro/Tag

Maskottchen von fairbeamtet.de im Hoodie und Jeans steht neben einem übergroßen, glänzenden weißen Zahn – Symbolbild für Zahnbehandlungen und den Anteil der Material- und Laborkosten (M+L), den die Beihilfe bei Zahnersatz und zahnärztlichen Leistungen übernimmt.

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu

60 Prozent

Maskottchen von fairbeamtet.de mit roten Haaren, schwarzem T‑Shirt, Jeans und Tätowierung, die lässig einen modernen kabellosen Staubsauger hält – Symbolbild für den über die Beihilfe abgesicherten Ehegatten bzw. Lebenspartner, der im Alltag Hausarbeit und Familienleben organisiert.

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von

20.878 Euro im Vorvorkalenderjahr

Beihilfebemessungssätze Bayern

Beihilfe­bemessungs­sätze

Personenbezogen

Private Krankenversicherung für Beamte. Beamter als Funko Pop ähnliche Figur. Maskottchen von fairbeamtet.de

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind

50 %

Ausnahme:
Beamte in Elternzeit auch bei einem Kind (= 70 %)

Beamter mit 2 Kindern, dargestellt als Maskottchen von fairbeamtet.de (Cartoon Figuren)

Beamte mit
2 Kinder oder mehr

70 %

+ Beamte in Elternzeit auch mit einem Kind.

Maskottchen von fairbeamtet.de mit roten Haaren, schwarzem T‑Shirt, Jeans und Tätowierung, die lässig einen modernen kabellosen Staubsauger hält – Symbolbild für den über die Beihilfe abgesicherten Ehegatten bzw. Lebenspartner, der im Alltag Hausarbeit und Familienleben organisiert.

Ehegatten/­Lebenspartner

70 %

Achtung:
Bis zu einer Ein­kom­mens­gren­ze von 22.648 Euro im Vor­vor­ka­len­der­jahr.

Pensionär, dargestellt als Maskottchen von fairbeamtet.de (Cartoon Figur)

Versorgungs­emp­fänger (Pensionär)

70 %

Freigestellte 3D-Figuren (Maskottchen von fairbeamtet.de) von drei Kindern im Funko-Pop-Stil: Junge hinten rechts, Mädchen mit roten Locken links, Baby sitzt vorne in der Mitte.

Kind(er)

80 %

Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivil­dienst)

Ambulante Leistungen der Beihilfe Bayern

  • Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
  • Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 1 der Bayrischen Beihilfeverordnung (BayBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
  • Medikamente: Verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel.
  • Zuzahlung Medikamente: 3 EUR
  • Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
  • Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Verzeichnis in Anlage 3 der BayBhV – im Rahmen der genannten Höchstbeiträge.
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
    • Brillengläser: Ja, bis zu den in der Beihilfeverordnung des Landes Bayern (BayBhV) genannten Höchstbeträgen.
    • Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der Beihilfeverordnung des Landes Bayern (BayBhV) genannten Höchstbeträgen.
    • Fassung: Nein.
  • Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BayBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
  • Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Ja.
  • Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung bei med. Notwendigkeit.
  • Kürzung Sanatorium: Nein.
  • Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An- und Abreise), Unterkunft bis 16 Euro.

Stationäre Leistungen der Beihilfe Bayern

  • Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
  • Wahlärztliche Leistungen: Beihilfefähig sind die Aufwendungen für das Zweibettzimmer – von der berechneten Beihilfe werden 7,50 EUR pro Tag für maximal 30 Tage abgezogen. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
  • Privatärztliche Behandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Von der berechneten Beihilfe werden 25,00 EUR pro Tag abgezogen. Maximal mit dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung.

Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Bayern

  • Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
    Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ.
  • Zahnersatz: Ja (auch für Beamte auf Widerruf).
  • Implantate: Höchstens 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (auch bei Beamten auf Widerruf).
  • Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
  • Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Bayern.

Pflegeleistungen der Beihilfe Bayern

Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)

  • Pflegegrad 1:
  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Teilstationäre Pflege

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 796 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: 2.012 Euro
  • Pflegegrad 5: 3.352 Euro

Stationäre Pflege

  • Pflegegrad 1:
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung abzgl. Eigenanteil)

Beihilfestelle Bayern

Dienststelle Ansbach 1 & 2, Bayern

Anschrift:

Landesamt für Finanzen, Dienststelle Ansbach 1/2, Bezügestelle Beihilfe 1/2, Postfach 15 51, 91506 Ansbach

Telefon:

0981 888-01

Bearbeitungszeit:

Je nach Antragsaufkommen etwa 2–4 Wochen.

Antragsfrist:

Die Beihilfe muss innerhalb eines Jahres beantragt werden; maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Beihilfestelle.

Antragsgrenze:

Beihilfe ab 200 Euro; wird dieser Betrag innerhalb von 10 Monaten nicht erreicht, kann ab 15 Euro Beihilfe gewährt werden.

Abschlagszahlung:

Für normale Arztrechnungen nicht möglich, nur bei stationären Behandlungen, Reha-Maßnahmen und Dialyse vorgesehen.

Beihilfe Bayern App (Beihilfe Freistaat Bayern App)

Mit der App des Freistaat Bayern, kannst du einfach und unkompliziert Rechnungsbelege via Smartphone und Tablet einreichen.

Informationen zur Beihilfe Bayern App und Erstellung eines Zugangs im Mitarbeiterportals des Freistaat Bayern gehe bitte auf die offiziellen Infoseite zur Beihilfe Bayern App des Freistaat Bayern.

Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.

Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.

Die Zahlen sprechen für Sven. Mit einer echten 5-Sterne-Bewertung bei Google und über 500 Bewertungen bei Provenexpert, gehört er zu Deutschlands besten und erfahrensten PKV-Experten.