Beihilfe Hamburg
In dieser tollen Übersicht findest du die Beihilfebemessungssätze, die Leistungen der Beihilfe (ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflegeleistungen), die Anschrift und Kontaktdaten, sowie die App der Beihilfe Hamburg.

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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Wesentliche Merkmale der Beihilfe Hamburg

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung
Nein

Eigenbeteiligung im Krankenhaus pro Tag
• allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
• Privatärztliche Behandlung: Nein.
• Wahlleistungen (Zweibettzimmer & Privatarztbehandlung) Nein.

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60 Prozent

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von
20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr
Beihilfebemessungssätze Hamburg
Beihilfebemessungssätze
Individuelle Beihilfe
Personenbezogen

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %

Beamte mit
2 Kinder oder mehr
70 %

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst)
Pauschale Beihilfe
Alternativ ist seit dem 01.08.2018 auf Antrag Pauschal-Beihilfe gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Achtung: Die Entscheidung ist unwiderruflich!!!
❯ mehr Informationen zur pauschalen Beihilfe (Hamburger-Modell)
Ambulante Leistungen der Beihilfe Hamburg
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Nein
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu bestimmten Höchstbeiträgen.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) – Erwachsene nur bei besonderen Indikationen
- Kontaktlinsen: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) – Erwachsene nur bei besonderen Indikationen
- Fassung: Nein.
- Weitere Hilfsmittel: Bis zu bestimmten Höchstbeträgen – Zuzahlung.
- Fahrtkosten: Ja, 0,20 € pro Kilometer
- Kürzung Fahrtkosten: 10 % (mind. 5 EUR, max. 10 EUR)
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): 2 Prozent der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge, Rentenzahlbetrags) max. 312 EUR. Bei chronisch Kranken kein Abzug von Eigenanteilen.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: Nein.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.
Die stationären Leistungen Beihilfe Hamburg
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
- Wahlärztliche Leistungen: Nein
- Privatärztliche Behandlung: Nein.
Die zahnärztlichen Leistungen der Beihilfe Hamburg
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Implantate: Höchstens 2 Implantate je Kieferhälfte, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn Beamter zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst tätig war).
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Hamburg.
Pflegeleistungen der Beihilfe Brandenburg
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Teilstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: max. 20 %
- Pflegegrad 3: max. 40 %
- Pflegegrad 4: max. 60 %
- Pflegegrad 5: max. 80 %
Der Pflegefachkraftkosten (nach 7a TVÜ-L (§ 13)
Stationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: max. 1.770 Euro
- Pflegegrad 3: max. 2.512 Euro
- Pflegegrad 4: max. 3.375 Euro
- Pflegegrad 5: max. 3.605 Euro
Ja, abzüglich Eingenanteil (Unterkunft/Verpflegung)
Beihilfestelle Hamburg
ZPD Hamburg
Anschrift:
Fachbereiche BeihilfePostfach 26 19 62, 20506 Hamburg
Telefon:
040 42828-0
Bearbeitungszeit:
Regelmäßig etwa 10 Tage plus rund 5 Tage Banklaufzeit, in Stoßzeiten auch länger.
Antragsfrist:
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder erster Rechnungsstellung beantragt wird.
Antragsgrenze:
Beihilfe ab 200 Euro; wird dieser Betrag in 10 Monaten nicht erreicht, kann ab 15 Euro Beihilfe gewährt werden.
Abschlagszahlung:
Für normale Arztrechnungen nicht möglich; Abschlagszahlungen nur bei Rehamaßnahmen, die ohne Vorauszahlung nicht beginnen können, auf formlosen Antrag mit Nachweis der Einrichtung.
Beihilfe Hamburg App
Mit der App der Beihilfe Hamburg, kannst du einfach und unkompliziert Rechnungsbelege via Smartphone und Tablet einreichen.
Informationen und eine Video-Anleitung zur Installation und Bedienung findest du auf der offiziellen Infoseite zur Beihilfe Hamburg App* des Landes Hamburg.
* Hinweis:
Gerne würden wir euch den Link zur offiziellen Beihilfe Hamburg Info-Seite geben, aber die Beihilfe Hamburg blockiert links von anderen Webseiten (403-forbidden-Link-Fehler). Dann eben nicht Beihilfe Hamburg.
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Sven Höhne
Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.
Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die Zahlen sprechen für Sven. Mit einer echten 5-Sterne-Bewertung bei Google und über 500 Bewertungen bei Provenexpert, gehört er zu Deutschlands besten und erfahrensten PKV-Experten.






