Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern
In dieser tollen Übersicht findest du die Beihilfebemessungssätze, die Leistungen der Beihilfe (ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflegeleistungen), die Anschrift und Kontaktdaten, sowie die App der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern.

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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Wesentliche Merkmale der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung
Nein

Eigenbeteiligung im Krankenhaus pro Tag
• allgemeine Krankenhausleistungen: 10,00 Euro für maximal 28 Tage/Jahr
• Privatärztliche Behandlung: Nein
• Wahlleistungen (Zweibettzimmer & Privatarztbehandlung) Nein

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60 Prozent

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von
20.878 Euro im Vorvorkalenderjahr
Bemessungssätze der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %
Ausnahme:
Beamte in Elternzeit auch bei einem Kind
(= 70 %)

Beamte mit
2 Kinder oder mehr
70 %
+ Beamte in Elternzeit auch mit einem Kind.

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 22.648 Euro im Vorvorkalenderjahr.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- / Zivil- oder Freiwilligendienst)
Ambulante Leistungen der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen.
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 9 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen.
- Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen.
- Fassung: Nein.
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 11 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. Ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig Fahrtkosten sind auch dann beihilfefähig, wenn sie von einer Rehabilitationseinrichtung organisiert werden.
- Kürzung Fahrtkosten: 10 % (mind. 5 EUR, max. 10 EUR)
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): 2 Prozent der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge, Rentenzahlbetrags), bei chronisch Kranken 1 %.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 Euro. Erstellung eines Gutachtens ist nicht notwendig.
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.
Die stationären Leistungen Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja, Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.
- Wahlärztliche Leistungen: Nein
- Privatärztliche Behandlung: Nein.
Die zahnärztlichen Leistungen der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Implantate: Höchstens 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen höchstens vier Implantate (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn Beamter zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst tätig war).
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern..
Pflegeleistungen der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Teilstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Stationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung, abzüglich Eigenanteil)
Beihilfestelle Mecklenburg-Vorpommern
Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern
Anschrift:
Schloßstraße 7, Postfach 12 25, 17235 Neustrelitz
Telefon:
03981 257 0
Bearbeitungszeit:
Je nach Antragsaufkommen etwa 2–4 Wochen.
Antragsfrist:
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.
Antragsgrenze:
Beihilfe ab 200 Euro; in Härtefällen oder bei drohender Verjährung sind Ausnahmen sowie Abschlagszahlungen auf Antrag möglich, teils auch Auszahlung an Dritte.
Abschlagszahlung:
Für normale Arztrechnungen nicht möglich, nur für stationäre Behandlungen wie Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte vorgesehen.
Beihilfe Mecklenburg kündigt Beihilfe-App im 1. Quartal 2026 an!
Aktuell hat die Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern noch keine App. Allerdings kündigt das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern diese für das 1. Quartal 2026 an.
Ankündigung: Neues Beihilfe-MV Portal einschließlich Beihilfe-MV App
Die Einführung des neuen Beihilfe-MV Portals sowie der dazugehörigen Beihilfe-MV App steht kurz bevor! Voraussichtlich im 1. Quartal 2026 können Sie sich registrieren und die neuen digitalen Funktionen nutzen.
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Artikel von
Sven Höhne
Versicherungsmakler § 34d GewO. Mitgründer von fairbeamtet.de. Seit August 2000 in der Branche – erst Debeka, heute unabhängig.
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