Beihilfe Bund (Bundesbeihilfe)
In dieser tollen Übersicht findest du die Beihilfebemessungssätze, die Leistungen der Beihilfe (ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflegeleistungen), die Anschrift und Kontaktdaten, sowie die App der Bundesbeihilfe (Beihilfe Bund).

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Wesentliche Merkmale der Bundesbeihilfe

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung
Ja

Eigenbeteiligung im Krankenhaus pro Tag
• allgemeine Krankenhausleistungen 10,00 Euro für maximal 28 Tage/Jahr
• Wahlleistungen (Zweibettzimmer & Privatarztbehandlung) 14,50 Euro/Tag

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
80 Prozent

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von
22.648 Euro im Vorvorkalenderjahr
Beihilfebemessungssätze Bund (Beihilfe Bund)
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamter
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %
Ausnahme:
Beamten in Elternzeit auch bei einem Kind (= 70 %)

Beamter
2 Kinder oder mehr
70 %
+ Beamte in Elternzeit auch mit einem Kind.

Ehegatten / Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 22.648 Euro im Vorvorkalenderjahr.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst)
Ambulante Leistungen der Bundesbeihilfe
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen.
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 9 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen.
- Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen.
- Fassung: Nein.
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 11 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge Zuzahlung.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. Ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig Fahrtkosten sind auch dann beihilfefähig, wenn sie von einer Rehabilitationseinrichtung organisiert werden.
- Kürzung Fahrtkosten: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): 2 Prozent der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge, Rentenzahlbetrags). Bei chronisch Kranken 1 Prozent.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 Euro. Erstellung eines Gutachtens ist nicht notwendig.
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.
Stationären Leistungen der Bundesbeihilfe
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja, mit einer Zuzahlung von 10,00 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.
- Wahlärztliche Leistungen: Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer – Zuzahlung 14,50 EUR pro Tag. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
- Privatärztliche Behandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Maximal mit dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung.
Zahnärztlichen Leistungen der Bundesbeihilfe
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Implantate: Höchstens 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen höchstens 4 Implantate (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 80 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten. (100 % bei Kindern unter 18 Jahren)
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Bundesbeihilfeverordnung.
Pflegeleistungen der Bundesbeihilfe
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Teilstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Stationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)
Beihilfestelle Bundesbeihilfe
Bundesministerium der Finanzen
Anschrift:
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Postanschrift:
11016 Berlin
Bearbeitungszeit:
In der Regel 2–3 Wochen; in Stoßzeiten länger, außerhalb meist kürzer.
Antragsfrist:
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.
Antragsgrenze:
Beihilfe ab 200 Euro; Ausnahmen sind bei drohender Verjährung oder unbilliger Härte möglich.
Abschlagszahlung:
Für normale Arztrechnungen nicht möglich, nur bei stationären Behandlungen, Reha-Maßnahmen und Dialyse vorgesehen.
Bundesbeihilfe App
Mit der App der Beihilfe Bund (Bundesbeihilfe), kannst du einfach und unkompliziert Rechnungsbelege via Smartphone und Tablet einreichen.
Informationen und einen Video-Anleitung zur Installation und Bedienung findest du auf der offiziellen Infoseite zur Beihilfe Bund App* des Bundes.
* Hinweis: Gerne würden wir euch den Link zur offiziellen Beihilfe Bund Info-Seite geben, aber die Beihilfe Bund blockiert Links von anderen Webseiten (403-forbidden-Link-Fehler). Dann eben nicht Beihilfe Bund.
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Artikel von
Sven Höhne
Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.
Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die Zahlen sprechen für Sven. Mit einer echten 5-Sterne-Bewertung bei Google und über 500 Bewertungen bei Provenexpert, gehört er zu Deutschlands besten und erfahrensten PKV-Experten.






