Beihilfe Schleswig-Holstein
In dieser tollen Übersicht findest du die Beihilfebemessungssätze, die Leistungen der Beihilfe (ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflegeleistungen), die Anschrift und Kontaktdaten, sowie die App der Beihilfe Schleswig-Holstein.

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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Wesentliche Merkmale der Beihilfe Schleswig-Holstein

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung
Nein

Eigenbeteiligung im Krankenhaus pro Tag
• allgemeine Krankenhausleistungen: Ja
• Privatärztliche Behandlung: Nein
• Wahlleistungen (Zweibettzimmer & Privatarztbehandlung) Nein

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60 Prozent

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von
20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr
Bemessungssätze der Beihilfe Schleswig-Holstein
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %
Ausnahme:
Beamte in Elternzeit auch bei 1 Kind (= 70 %)

Beamte mit
2 Kinder oder mehr
70 %
+ Beamte in Elternzeit auch mit einem Kind.

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
ohne oder 1 berücksichtigungsfähiges Kind.
90 %
solange mind. 2 berücksichtigungsfähige Kinder.
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
ohne oder max. 2 berücksichtigungsfähige Kinder.
90 %
solange mind. 3 berücksichtigungsfähige Kinder.
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- / Zivil- oder Freiwilligendienst)
Ambulante Leistungen der Beihilfe Schleswig-Holstein
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Nein.
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: Nein.
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 4 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Kontaktlinsen: Ja, für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Fassung: Nein.
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 5 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
- Kürzung Fahrtkosten: Nein.
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): Nein.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 Euro. Erstellung eines Gutachtens ist nicht notwendig.
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: Nein.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.
Stationäre Leistungen Beihilfe Schleswig-Holstein
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
- Wahlärztliche Leistungen: Nein.
- Privatärztliche Behandlung: Nein.
Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Schleswig-Holstein
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Implantate: Bei medizinischer Notwendigkeit keine Begrenzung (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Pflegeleistungen der Beihilfe Schleswig-Holstein
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Teilstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Stationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung).
Beihilfestelle Schleswig-Holstein
Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein
Anschrift:
Beihilfe, Speckenbeker Weg 133, 24113 Kiel
Telefon:
0431 988-9555
Sprechzeiten:
Mo–Fr: 9–11:30 Uhr und 13:30–15:00 Uhr.
Bearbeitungszeit:
Je nach Antragseingang etwa 1–4 Wochen, in Stoßzeiten länger.
Antragsfrist:
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Rechnungsdatum beantragt wird.
Antragsgrenze:
Beihilfe ab 100 Euro; wird dieser Betrag in 10 Monaten nicht erreicht, wird ab 15 Euro dennoch Beihilfe gewährt, für Aufwendungen über 2.600 Euro sind Abschlagszahlungen möglich.
Abschlagszahlung:
Für normale Arztrechnungen nicht vorgesehen; Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen wie Sanatoriums- oder Reha-Aufenthalte möglich, wenn diese ohne Vorauszahlung nicht beginnen.
Beihilfe Schleswig-Holstein App
Mit der „dBehilfePlus“ App der Beihilfe Schleswig-Holstein, kannst du einfach und unkompliziert Rechnungsbelege via Smartphone und Tablet einreichen.
Informationen, Video-Anleitung zur Installation, Registrierung und Bedienung findest du auf der offiziellen Infoseite zur Beihilfe Schleswig-Holstein App des Landes Schleswig-Holstein.
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Sven Höhne
Versicherungsmakler § 34d GewO. Mitgründer von fairbeamtet.de. Seit August 2000 in der Branche – erst Debeka, heute unabhängig.
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