Beihilfe Saarland
In dieser tollen Übersicht findest du die Beihilfebemessungssätze, die Leistungen der Beihilfe (ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflegeleistungen), die Anschrift und Kontaktdaten, sowie die App der Beihilfe Saarland.

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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Wesentliche Merkmale der Beihilfe Saarland

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung
Nein

Eigenbeteiligung im Krankenhaus pro Tag
• allgemeine Krankenhausleistungen: Ja
• Privatärztliche Behandlung: Nein
• Wahlleistungen (Zweibettzimmer & Privatarztbehandlung) Nein

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
50 Prozent

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von
16.000 Euro im Vorvorkalenderjahr
Bemessungssätze der Beihilfe Saarland
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %

Beamte mit
2 Kinder oder mehr
70 %

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 16.000 Euro im Vorvorkalenderjahr.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Einkommensgrenze Kind = 8.354 Euro im Kalenderjahr.
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst)
Ambulante Leistungen der Beihilfe Saarland
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Nein.
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: Nein.
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der Saarländischen Beihilfeverordnung (BhVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der BhVO, Erwachsene nur bei besonderen Indikationen.
- Kontaktlinsen: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der BhVO, Erwachsene nur bei besonderen Indikationen.
- Fassung: Nein.
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
- Kürzung Fahrtkosten: Nein.
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): Nein.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: Nein.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.
Stationäre Leistungen Beihilfe Saarland
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
- Wahlärztliche Leistungen: Nein.
- Privatärztliche Behandlung: Nein.
Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Saarland
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Implantate: Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen bis zu vier Implantate je Kiefer (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 50 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Übersicht der zahnärztlichen Leistungen der Beihilfeverordnung des Landes Saarland.
Pflegeleistungen der Beihilfe Saarland
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Teilstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil.
Stationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung, abzüglich Eigenanteil).
Beihilfestelle Saarland
Landesamt für zentrale Dienste (LZD), Saarland
Anschrift:
Zentrale Beihilfestelle, Am Stadtgraben 2–4, Postfach 10 22 44, 66022 Saarbrücken
Telefon:
0681 501-6700
Sprechzeiten:
Di–Do: 8:30–11:30 Uhr, Mi: 13:30–15:30 Uhr.
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungsdauer hängt vom aktuellen Antragsaufkommen ab; feste Zeiten werden nicht genannt.
Antragsfrist:
Beihilfe nur, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Jahres nach Entstehen bei der Festsetzungsstelle geltend gemacht werden.
Antragsgrenze:
Ein Mindestbetrag für Beihilfeanträge ist derzeit nicht vorgesehen.
Abschlagszahlung:
Für normale Arztrechnungen nicht möglich, nur für stationäre Behandlungen, Reha-Maßnahmen und Dialyse vorgesehen.
Beihilfe Saarland App
Mit der App der Beihilfe Saarland, kannst du einfach und unkompliziert Rechnungsbelege via Smartphone und Tablet einreichen.
Informationen, eine Anleitung zur Installation und Bedienung findest du auf der offiziellen Beihilfedienst-Saarland-Seite* der Beihilfe Saarland.
* Hinweis: Gerne würden wir euch den Link zur offiziellen Beihilfe Saarland Info-Seite geben, aber die Beihilfe Saarland blockiert Links von anderen Webseiten (403-forbidden-Link-Fehler). Dann eben nicht Beihilfe Saarland.
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Sven Höhne
Versicherungsmakler § 34d GewO. Mitgründer von fairbeamtet.de. Seit August 2000 in der Branche – erst Debeka, heute unabhängig.
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