Beihilfe Saarland

In dieser tollen Übersicht findest du die Beihilfebemessungssätze, die Leistungen der Beihilfe (ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflegeleistungen), die Anschrift und Kontaktdaten, sowie die App der Beihilfe Saarland.

Maskottchen von fairbeamtet.de im Hoodie und Jeans steht neben einem runden Wappenschild mit Wappen des Landes Brandenburg – Symbolbild für Beihilfe Brandenburg.
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Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Sven Höhne

Aktualisiert am: 14. Januar 2026

Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!

Wesentliche Merkmale der Beihilfe Saarland

Zwei Maskottchen von fairbeamtet.de liegen jeweils in einem eigenen Krankenhausbett mit türkisfarbener Decke; die Figur rechts zeigt mit einem Lächeln den Daumen hoch – Symbolbild für das komfortablere Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung als Wahlleistungen im Krankenhaus für Beihilfeberechtigte.

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung

Nein

Maskottchen von fairbeamtet.de im Hoodie und Jeans steht vor einem übergroßen 20‑Euro-Schein und stützt eine Hand darauf – Symbolbild für die Eigenbeteiligung im Krankenhaus und die finanziellen Zuzahlungen, die Beihilfeberechtigte trotz Beihilfe selbst tragen müssen.

Eigenbeteiligung im Krankenhaus pro Tag

• allgemeine Krankenhausleistungen: Ja
• Privatärztliche Behandlung: Nein
Wahlleistungen (Zweibettzimmer & Privatarztbehandlung) Nein

Maskottchen von fairbeamtet.de im Hoodie und Jeans steht neben einem übergroßen, glänzenden weißen Zahn – Symbolbild für Zahnbehandlungen und den Anteil der Material- und Laborkosten (M+L), den die Beihilfe bei Zahnersatz und zahnärztlichen Leistungen übernimmt.

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu

50 Prozent

Maskottchen von fairbeamtet.de mit roten Haaren, schwarzem T‑Shirt, Jeans und Tätowierung, die lässig einen modernen kabellosen Staubsauger hält – Symbolbild für den über die Beihilfe abgesicherten Ehegatten bzw. Lebenspartner, der im Alltag Hausarbeit und Familienleben organisiert.

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von

16.000 Euro im Vorvorkalenderjahr

Bemessungssätze der Beihilfe Saarland

Beihilfe­bemessungs­sätze

Personenbezogen

Private Krankenversicherung für Beamte. Beamter als Funko Pop ähnliche Figur. Maskottchen von fairbeamtet.de

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind

50 %

Beamter mit 2 Kindern, dargestellt als Maskottchen von fairbeamtet.de (Cartoon Figuren)

Beamte mit
2 Kinder oder mehr

70 %

Maskottchen von fairbeamtet.de mit roten Haaren, schwarzem T‑Shirt, Jeans und Tätowierung, die lässig einen modernen kabellosen Staubsauger hält – Symbolbild für den über die Beihilfe abgesicherten Ehegatten bzw. Lebenspartner, der im Alltag Hausarbeit und Familienleben organisiert.

Ehegatten/­Lebenspartner

70 %

Achtung:
Bis zu einer Ein­kom­mens­gren­ze von 16.000 Euro im Vor­vor­ka­len­der­jahr.

Pensionär, dargestellt als Maskottchen von fairbeamtet.de (Cartoon Figur)

Versorgungs­emp­fänger (Pensionär)

70 %

Freigestellte 3D-Figuren (Maskottchen von fairbeamtet.de) von drei Kindern im Funko-Pop-Stil: Junge hinten rechts, Mädchen mit roten Locken links, Baby sitzt vorne in der Mitte.

Kind(er)

80 %

Einkommensgrenze Kind = 8.354 Euro im Kalenderjahr.

Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivil­dienst)

Ambulante Leistungen der Beihilfe Saarland

  • Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
  • Heilpraktiker: Nein.
  • Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • Zuzahlung Medikamente: Nein.
  • Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). 
  • Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der Saarländischen Beihilfeverordnung (BhVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
    • Brillengläser: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der BhVO, Erwachsene nur bei besonderen Indikationen.
    • Kontaktlinsen: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der BhVO, Erwachsene nur bei besonderen Indikationen.
    • Fassung: Nein.
  • Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
  • Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. 
  • Kürzung Fahrtkosten: Nein.
  • Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): Nein.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). 
  • Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
  • Kürzung Sanatorium: Nein.
  • Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.

Stationäre Leistungen Beihilfe Saarland

  • Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
  • Wahlärztliche Leistungen: Nein.
  • Privatärztliche Behandlung: Nein.

Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Saarland

  • Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
    Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ.
  • Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
  • Implantate: Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen bis zu vier Implantate je Kiefer (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
  • Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 50 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
  • Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Übersicht der zahnärztlichen Leistungen der Beihilfeverordnung des Landes Saarland.

Pflegeleistungen der Beihilfe Saarland

Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)

  • Pflegegrad 1:
  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Teilstationäre Pflege

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 796 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro

Darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil.

Stationäre Pflege

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung, abzüglich Eigenanteil).

Beihilfestelle Saarland

Landesamt für zentrale Dienste (LZD), Saarland

Anschrift:

Zentrale Beihilfestelle, Am Stadtgraben 2–4, Postfach 10 22 44, 66022 Saarbrücken

Telefon:

0681 501-6700

Sprechzeiten:

Di–Do: 8:30–11:30 Uhr, Mi: 13:30–15:30 Uhr.

Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungsdauer hängt vom aktuellen Antragsaufkommen ab; feste Zeiten werden nicht genannt.

Antragsfrist:

Beihilfe nur, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Jahres nach Entstehen bei der Festsetzungsstelle geltend gemacht werden.

Antragsgrenze:

Ein Mindestbetrag für Beihilfeanträge ist derzeit nicht vorgesehen.

Abschlagszahlung:

Für normale Arztrechnungen nicht möglich, nur für stationäre Behandlungen, Reha-Maßnahmen und Dialyse vorgesehen.

Beihilfe Saarland App

Mit der App der Beihilfe Saarland, kannst du einfach und unkompliziert Rechnungsbelege via Smartphone und Tablet einreichen.

Informationen, eine Anleitung zur Installation und Bedienung findest du auf der offiziellen Beihilfedienst-Saarland-Seite* der Beihilfe Saarland.

* Hinweis: Gerne würden wir euch den Link zur offiziellen Beihilfe Saarland Info-Seite geben, aber die Beihilfe Saarland blockiert Links von anderen Webseiten (403-forbidden-Link-Fehler). Dann eben nicht Beihilfe Saarland.

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Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.

Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.

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