Beihilfe Sachsen
In dieser tollen Übersicht findest du die Beihilfebemessungssätze, die Leistungen der Beihilfe (ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflegeleistungen), die Anschrift und Kontaktdaten, sowie die App der Beihilfe Sachsen.

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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Wesentliche Merkmale der Beihilfe Sachsen

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung
Ja

Eigenbeteiligung im Krankenhaus pro Tag
• allgemeine Krankenhausleistungen: Ja
• Privatärztliche Behandlung: Ja, im Rahmen der GOÄ
• Wahlleistungen (Zweibettzimmer & Privatarztbehandlung)Ja, bei einer Zuzahlung von 14,50 Euro/Tag

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60 Prozent bei Gesamtrechnung
65 Prozent bei Einzelaufstellung

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von
18.504 Euro im Vorvorkalenderjahr
Bemessungssätze der Beihilfe Sachsen
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamte
kinderlos
50 %

Beamte
mit 1 Kind
70 %

Beamte mit
2 Kindern oder mehr
90 %

Ehegatten / Lebenspartner
90 %
70 % bei Befreiung von der GKV-Pflicht der Rentner.
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 18.504 Euro. Ab dem 01.01.2014 ist der Durchschnitt der Einkünfte der letzten 3 KJ (Kalenderjahre) maßgeblich.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Versorgungsempfänger mit mind. 2 Kindern
90 %

Kind(er)
90 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst)
Pauschale Beihilfe
Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Achtung: Die Entscheidung ist unwiderruflich!!!
❯ mehr Informationen zur pauschalen Beihilfe (Hamburger-Modell)
Ambulante Leistungen der Beihilfe Sachsen
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO) – im Rahmen dort genannten Höchstbeträge.
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: Preisabhängig: 4,00 EUR (bis 16 EUR), 4,50 EUR (ab 16,01 EUR bis 26 EUR), 5,00 EUR (ab 26,01 EUR)
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der SächsBhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, für Personen über 18 Jahre begrenzt auf 100 EUR je Auge.
- Kontaktlinsen: Ja, für Personen über 18 Jahre begrenzt auf 100 EUR je Auge.
- Fassung: Nein.
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß der SächsBhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung.
- Fahrtkosten: Ja
- Kürzung Fahrtkosten: 10 EUR je Fahrt
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): 2 Prozent der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge, Rentenzahlbetrags), bei chronisch Kranken 1 %.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: Nein.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro (abzgl. 12,50 EUR)
Stationäre Leistungen Beihilfe Sachsen
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
- Wahlärztliche Leistungen: Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer – Zuzahlung 14,50 EUR pro Tag Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
- Privatärztliche Behandlung: Ja, im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ).
Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Sachsen
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Implantate: Höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % bzw. 65 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten. 60 % bei einer Gesamtrechnung, 65 % bei Einzelaufstellung (wenn in einer Rechnung die zahnärztlichen Leistungen, Auslagen, Material- und Laborkosten getrennt ausgewiesen werden).
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der sächsischen Beihilfeverordnung (Beihilfeverordnung des Landes Hessen).
Pflegeleistungen der Beihilfe Sachsen
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Teilstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Stationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung, abzüglich Eigenanteil).
Beihilfestelle Sachsen
Landesamt für Steuern und Finanzen – Sachsen
Anschrift:
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
Telefon:
0351 827-0
Bearbeitungszeit:
Hängt vom aktuellen Antragsaufkommen und der verfügbaren Mitarbeiterzahl ab; feste Zeiten werden nicht genannt.
Antragsfrist:
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder Rechnungsstellung beantragt wird.
Antragsgrenze:
Beihilfe ab 200 Euro; wird dieser Betrag in 10 Monaten nicht erreicht, kann ab 15 Euro Beihilfe gewährt werden.
Abschlagszahlung:
Für normale Arztrechnungen nicht möglich, nur für stationäre Behandlungen wie Krankenhaus- oder Reha-Maßnahmen vorgesehen.
Beihilfe Sachsen App
Mit der „Meine Beihilfe“ App der Beihilfe Sachsen, kannst du einfach und unkompliziert Rechnungsbelege via Smartphone und Tablet einreichen.
Informationen zur Registrierung, sowie detaillierte Anleitung zur Installation und Bedienung findest du auf der offiziellen Infoseite zur Meine Beihilfe App* der Beihilfe Sachsen.
* Hinweis: Gerne würden wir euch den Link zur offiziellen Beihilfe Sachsen Info-Seite geben, aber die Beihilfe Sachsen blockiert Links von anderen Webseiten (403-forbidden-Link-Fehler). Dann eben nicht Beihilfe Sachsen.
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Artikel von
Sven Höhne
Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.
Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die Zahlen sprechen für Sven. Mit einer echten 5-Sterne-Bewertung bei Google und über 500 Bewertungen bei Provenexpert, gehört er zu Deutschlands besten und erfahrensten PKV-Experten.






