Beihilfe Niedersachsen
In dieser tollen Übersicht findest du die Beihilfebemessungssätze, die Leistungen der Beihilfe (ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflegeleistungen), die Anschrift und Kontaktdaten, sowie die App der Beihilfe Niedersachsen.

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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Wesentliche Merkmale der Beihilfe Niedersachsen

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung
Nein

Eigenbeteiligung im Krankenhaus pro Tag
• allgemeine Krankenhausleistungen: 10,00 Euro für maximal 28 Tage/Jahr
• Privatärztliche Behandlung: Nein
• Wahlleistungen (Zweibettzimmer & Privatarztbehandlung) Nein

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60 Prozent

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von
20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr
Bemessungssätze der Beihilfe Niedersachsen
Beihilfebemessungssätze
Individuelle Beihilfe
Personenbezogen

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %

Beamte mit
2 Kinder oder mehr
70 %

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 22.000 Euro im Vorvorkalenderjahr.
Es gibt eine Sonderregelung bei Dienstort im Ausland.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- / Zivil- oder Freiwilligendienst)
Pauschale Beihilfe
Alternativ ist seit dem 20.12.2023 auf Antrag Pauschal-Beihilfe gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Der Antrag aus pauschale Beihilfe muss innerhalb eines Jahres gestellt werden (Ausschlussfrist). Achtung: Die Entscheidung ist unwiderruflich!!!
❯ mehr Informationen zur pauschalen Beihilfe (Hamburger-Modell)
Ambulante Leistungen der Beihilfe Niedersachsen
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 5 der NBhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, bis zu den in der Anlage 7 der NBhVO genannten Höchstbeträgen.
- Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der Anlage 7 der NBhVO genannten Höchstbeträgen.
- Fassung: Nein.
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 7 und 9 der NBhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
- Kürzung Fahrtkosten: 10 % (mind. 5 EUR, max. 10 EUR)
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): 2 Prozent der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge, Rentenzahlbetrags), bei chronisch Kranken 1 %.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr.
- Heilkuren: Alle 3 Jahre, Unterkunft bis 16 EUR.
Stationäre Leistungen Beihilfe Niedersachsen
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja, Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.
- Wahlärztliche Leistungen: Nein
- Privatärztliche Behandlung: Nein.
Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Niedersachsen
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Implantate: Höchstens vier Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn Beamter zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst tätig war).
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Niedersachsen.
Pflegeleistungen der Beihilfe Niedersachsen
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Teilstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Stationäre Pflege
Maximal Pflegesätze in den von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtungen
Abzüglich Eigenanteil (Unterkunft/Verpflegung)
Beihilfestelle Niedersachen
Landesbesoldungsamt Niedersachsen
Anschrift:
Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung – Beihilfestelle, Schloßplatz, Postfach 1570, 26585 Aurich
Telefon:
04941 13-2700
Bearbeitungszeit:
Normalerweise etwa 10 Tage, zu Stoßzeiten rund 2–3 Wochen.
Antragsfrist:
Beihilfe nur, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Jahres nach Entstehen bzw. Rechnungsdatum geltend gemacht werden; maßgeblich ist der Eingang bei der Beihilfestelle.
Antragsgrenze:
Beihilfe ab 100 Euro; bei geringeren Beträgen ist sie möglich, wenn Fristversäumnis droht oder eine unbillige Härte vorliegt.
Abschlagszahlung:
Für normale Arztrechnungen nicht möglich, nur für stationäre Behandlungen, Reha-Maßnahmen und Dialyse vorgesehen.
Beihilfe Niedersachsen App
Mit der NLBV eBeihilfe App der Beihilfe Niedersachsen, kannst du einfach und unkompliziert Rechnungsbelege via Smartphone und Tablet einreichen.
Informationen, eine Anleitung zur Installation und Bedienung findest du auf der offiziellen Infoseite zur NLBV eBeihilfe App des Landes Niedersachsen.
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Artikel von
Sven Höhne
Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.
Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die Zahlen sprechen für Sven. Mit einer echten 5-Sterne-Bewertung bei Google und über 500 Bewertungen bei Provenexpert, gehört er zu Deutschlands besten und erfahrensten PKV-Experten.






