Beihilfe Rheinland-Pfalz
In dieser tollen Übersicht findest du die Beihilfebemessungssätze, die Leistungen der Beihilfe (ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflegeleistungen), die Anschrift und Kontaktdaten, sowie die App der Beihilfe Rheinland-Pfalz.

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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Wesentliche Merkmale der Beihilfe Rheinland-Pfalz

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung
Ja, gegen Gehaltsabzug von 26,00 EUR/Monat

Keine Eigenbeteiligung (wg. Gehaltsabzug)

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60 Prozent

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von
17.000 Euro im Vorvorkalenderjahr
(bei Ehen vor dem 01.01.2012 geschlossen wurden: 20.450 Euro)
Bemessungssätze der Beihilfe Rheinland-Pfalz
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %
Ausnahme:
Beamte in Elternzeit haben bei einem Kind bereits einen Bemessungssatz von 70 Prozent!

Beamte mit
2 Kinder oder mehr
70 %
+ Beamte in Elternzeit (auch bei 1 Kind!)

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 17.000 Euro im Vorvorkalenderjahr bzw. 20.450 EUR im VVKJ (Vorvorkalenderjahr) bei Heirat vor dem 01.01.2012.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst)
Hinweis: Wird ein Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V gewährt, wird der Bemessungssatz um 20 Prozent reduziert (gekürzt).
Ambulante Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 5 der Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: Nein.
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, bis zu den genannten Höchstbeträgen. (einschl. Fassung)
- Kontaktlinsen: Ja, bis zu den genannten Höchstbeträgen.
- Fassung: Ja (in den Höchstbeträgen für Brillengläser enthalten)
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
- Kürzung Fahrtkosten: Nein.
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): Nein,
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 23 Tage (ohne An-/Abreise).
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: Nein.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.
Stationäre Leistungen Beihilfe Rheinland-Pfalz
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
- Wahlärztliche Leistungen: Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 26,00 EUR monatlich von den Bezügeneinbehalten werden – Zuzahlung 12,00 EUR pro Tag. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
- Privatärztliche Behandlung: Ja, wenn 26,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ).
Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (wenn Beamter zuvor mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war, sowie bei Unfall).
- Implantate: Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (wenn Beamter zuvor mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war, sowie bei Unfall).
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Pflegeleistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Teilstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil.
Stationäre Pflege
max. Pflegesätze in den von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtungen zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung abzüglich Eigenanteil).
Beihilfestelle Rheinland-Pfalz
Oberfinanzdirektion Koblen (Rheinland-Pfalz)
Anschrift:
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle ZBV, Hoevelstr. 10, 56073 Koblenz
Telefon:
0261 4933-81000 (Vermittlung)
Bearbeitungszeit:
Im Schnitt etwa 2–3 Wochen, je nach Aufkommen auch kürzer oder länger.
Antragsfrist:
Beihilfe nur, wenn die Aufwendungen innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung bzw. erster Rechnungsstellung beantragt werden.
Antragsgrenze:
Beihilfe in der Regel ab 100 Euro; wird dieser Betrag in 10 Monaten nicht erreicht, kann trotzdem Beihilfe beantragt werden.
Abschlagszahlung:
Für normale Arztrechnungen nicht möglich, nur für stationäre Behandlungen wie Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte vorgesehen.
Beihilfe Rheinland-Pfalz App
Mit der eBehilfe RLP App der Beihilfe Rheinland-Pfalz, kannst du einfach und unkompliziert Rechnungsbelege via Smartphone und Tablet einreichen.
Informationen und eine Anleitung zur Installation und Bedienung findest du auf dem offiziellen eBehilfe Portal des Landes Rheinland-Pfalz.
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Artikel von
Sven Höhne
Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.
Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die Zahlen sprechen für Sven. Mit einer echten 5-Sterne-Bewertung bei Google und über 500 Bewertungen bei Provenexpert, gehört er zu Deutschlands besten und erfahrensten PKV-Experten.






