Beihilfe Rheinland-Pfalz
In dieser tollen Übersicht findest du die Beihilfebemessungssätze, die Leistungen der Beihilfe (ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflegeleistungen), die Anschrift und Kontaktdaten, sowie die App der Beihilfe Rheinland-Pfalz.

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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Wesentliche Merkmale der Beihilfe Rheinland-Pfalz

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung
Ja, gegen Gehaltsabzug von 26,00 EUR/Monat

Keine Eigenbeteiligung (wg. Gehaltsabzug)

Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu
60 Prozent

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von
17.000 Euro im Vorvorkalenderjahr
(bei Ehen vor dem 01.01.2012 geschlossen wurden: 20.450 Euro)
Bemessungssätze der Beihilfe Rheinland-Pfalz
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %
Ausnahme:
Beamte in Elternzeit haben bei einem Kind bereits einen Bemessungssatz von 70 Prozent!

Beamte mit
2 Kinder oder mehr
70 %
+ Beamte in Elternzeit (auch bei 1 Kind!)

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 17.000 Euro im Vorvorkalenderjahr bzw. 20.450 EUR im VVKJ (Vorvorkalenderjahr) bei Heirat vor dem 01.01.2012.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst)
Hinweis: Wird ein Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V gewährt, wird der Bemessungssatz um 20 Prozent reduziert (gekürzt).
Ambulante Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 5 der Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: Nein.
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, bis zu den genannten Höchstbeträgen. (einschl. Fassung)
- Kontaktlinsen: Ja, bis zu den genannten Höchstbeträgen.
- Fassung: Ja (in den Höchstbeträgen für Brillengläser enthalten)
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
- Kürzung Fahrtkosten: Nein.
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): Nein,
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 23 Tage (ohne An-/Abreise).
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: Nein.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.
Stationäre Leistungen Beihilfe Rheinland-Pfalz
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
- Wahlärztliche Leistungen: Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 26,00 EUR monatlich von den Bezügeneinbehalten werden – Zuzahlung 12,00 EUR pro Tag. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
- Privatärztliche Behandlung: Ja, wenn 26,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ).
Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (wenn Beamter zuvor mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war, sowie bei Unfall).
- Implantate: Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (wenn Beamter zuvor mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war, sowie bei Unfall).
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Pflegeleistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Teilstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil.
Stationäre Pflege
max. Pflegesätze in den von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtungen zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung abzüglich Eigenanteil).
Beihilfestelle Rheinland-Pfalz
Oberfinanzdirektion Koblen (Rheinland-Pfalz)
Anschrift:
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle ZBV, Hoevelstr. 10, 56073 Koblenz
Telefon:
0261 4933-81000 (Vermittlung)
Bearbeitungszeit:
Im Schnitt etwa 2–3 Wochen, je nach Aufkommen auch kürzer oder länger.
Antragsfrist:
Beihilfe nur, wenn die Aufwendungen innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung bzw. erster Rechnungsstellung beantragt werden.
Antragsgrenze:
Beihilfe in der Regel ab 100 Euro; wird dieser Betrag in 10 Monaten nicht erreicht, kann trotzdem Beihilfe beantragt werden.
Abschlagszahlung:
Für normale Arztrechnungen nicht möglich, nur für stationäre Behandlungen wie Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte vorgesehen.
Beihilfe Rheinland-Pfalz App
Mit der eBehilfe RLP App der Beihilfe Rheinland-Pfalz, kannst du einfach und unkompliziert Rechnungsbelege via Smartphone und Tablet einreichen.
Informationen und eine Anleitung zur Installation und Bedienung findest du auf dem offiziellen eBehilfe Portal des Landes Rheinland-Pfalz.
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Artikel von
Sven Höhne
Versicherungsmakler § 34d GewO. Mitgründer von fairbeamtet.de. Seit August 2000 in der Branche – erst Debeka, heute unabhängig.
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