Die wichtigste Versicherung überhaupt ist – und da wird mir vermutlich jeder zustimmen – die Krankenversicherung. Sie ist so wichtig, dass sie neben der KFZ Versicherung zur Pflichtversicherung in Deutschland gehört. Die Krankenversicherung schützt uns vor dem finanziellen Risiko von hohen Behandlungskosten, sowie Kosten für teure Medikamente und Heil- und Hilfsmittel. Und ich denke, du wirst mir zustimmen, du würdest vermutlich niemals deine Krankenversicherung kündigen und sagen, „Ach, brauch’ ich nicht. Wenn ich krank werde, zahle ich den Arzt selbst.“, weil du weißt, dass es richtig teuer werden kann, wenn du eine aufwendige OP hast. Das Risiko wäre dir zur hoch. Richtig?!?
Nach den beiden Pflichtversicherungen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) neben der privaten Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr so ausüben kannst, wie sich dein Arbeitgeber (Dienstherr) das wünscht.
Klar, je jünger wir sind, desto weniger feste Kosten (Fixkosten) haben wir. Die meisten starten zu Beginn ihrer Karriere damit, dass sie vermutlich ihren Handyvertrag selbst finanzieren, weil sponsored by Daddy mit dem eigenen Gehalt meist wegfällt. Dann kommt die Krankenversicherung dazu. Irgendwann vielleicht der Vertrag fürs Fitnessstudio, das erste eigene Auto, die erste eigene Wohnung, der erste eigene Urlaub. Dann begegnet ihnen der Mann/die Frau fürs Leben, die erste gemeinsame Wohnung (schon etwas größer und schöner), das erste gemeinsame Kind und irgendwann – davon träumen viele – ein eigenes Haus. Die Fixkosten steigen i. d. R. mit dem Alter. Unsere Wünsche und Träume werden immer teurer. Dieses tolle Konzept funktioniert und lässt sich dadurch realisieren, dass wir jeden Monat neues Geld (Lohn/Gehalt) bekommen. Hast du dir schon einmal die Frage gestellt: Was, wenn ich nächsten Monat kein Geld mehr bekomme, weil ich meinen Beruf aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalles nicht mehr ausüben kann? Wie bezahle ich meine Rechnungen und wie schütze ich die Dinge, die mir lieb und teuer sind?
Die Antwort auf diese Frage ist eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie sichert dich genau davor ab und sorgt dafür, dass du nicht alles verlierst, was du dir so hart erarbeitet hast.
Angestellter Lehrer:
Ein angestellter Lehrer bekommt heute als Einstiegsgehalt i. d. R. zwischen 4.200 Euro/Monat und 4.700 Euro/Monat. Wenn du ledig und kinderlos bist, sind das netto zwischen knapp 2.600 und 2.850 Euro im Monat. Für die Berechnung interessiert uns nur das Netto, also das, was du ausgezahlt bekommst. Wenn du mit dem Studium schnell warst und mit 28 Jahren auch das Referendariat schon hinter dir hast und dann richtiges Geld verdienst, dann sind das bis zur Rente (mit 67 Jahren) 39 Jahre.
Der Wert deiner Arbeitskraft:
39 Jahre * 12 Monate * 2.850 Euro = 1.333.800 Euro.
Verbeamteter Lehrer:
Ein verbeamteter Lehrer, ebenfalls ledig und kinderlos, der mit A13, Stufe 5 einsteigt, liegt brutto bei knapp 4.590 Euro im Monat. Netto round about 3.700 Euro.
Der Wert deiner Arbeitskraft:
39 Jahre * 12 Monate * 3.700 Euro = 1.731.600 Euro.
Du merkst, es geht nicht um die 2.850 Euro bzw. 3.700 Euro, die du monatlich verdienst. Es geht um die 1.300.000 bzw. 1.700.000 Euro, die du im Laufe deines Lebens verdienen wirst. Mit Gehaltssteigerungen im Laufe deines Lebens reden wir insgesamt über mehr als 2 Millionen Euro. So viel ist deine Arbeitskraft wert!
Angestellter Lehrer:
Fangen wir mit der schlechten Nachricht an. Sofern du nicht vor dem 1. Januar 1961 geboren bist und davon gehe ich aus, sonst wärst du nämlich mindestens schon 63 Jahre alt und damit bereits im Rentenalter, gibt es vom Staat gar nichts mehr. Die Leistungen für Berufsunfähigkeit wurden nämlich für alle ab 1961 geborenen gestrichen.
Wir – die ab 1961 geboren – kriegen nur noch eine Erwerbsminderungsrente.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente aktuell? Fragen wir Google …
Ich denke, du stimmst mir zu, selbst die vollen 963,34 Euro sind nicht viel. Bürgergeld-Niveau. Gut, das Bürgergeld-Niveau liegt sogar noch etwas höher.
Das Bürgergeld liegt aktuell bei 563,– Euro/Monat. Dazu kommen aber noch die Miete, die der Bürgergeldempfänger übernommen kriegt (zumindest bis zu einem gewissen Höchstbetrag), Heizkosten etc. Und wo kriegt man heute noch für unter 500 Euro eine Wohnung? Theoretisch kannst du also als Bezieher der Erwerbsminderungsrente noch Aufstockung vom Staat beantragen.
Nimm dir doch mal einen Zettel und einen Stift. Addiere mal deine Fixkosten aus dem Banking-Programm zusammen. Miete, Heizung, Strom, Auto, Versicherungen, Handy + Vertrag, TV und Streaming-Dienste, Fitnessstudio und Co. Wie viel bleiben dir bei 1.000 Euro noch für Hygiene-Artikel, Kleidung, Ernährung und andere Dinge, die dein Leben lebenswert machen?
Bei mir sind die 1.000,– Euro schon mit der Rate fürs Haus futsch. Genau genommen, komme ich damit nicht einmal mehr aus. Von meinem Eigenheim, einer meiner verwirklichten Träume, müsste ich mich zwangsläufig trennen. Ebenso von meinem schicken Auto. Wohin ich nächstes Jahr in den Urlaub möchte, darüber bräuchte ich mir auch keine Gedanken mehr zu machen.
Genau das macht nämlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung – sie sichert deinen Lebensstandard. Deine Lebensqualität. Deine Wünsche und Träume.
Der Staat sichert dich nur davor ab, dass du verhungerst …
Und wie sieht es beim verbeamteten Lehrer aus?
Verbeamtete Lehrer:
Als Referendar (Beamter auf Widerruf) und Beamter auf Probe hast du, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wirst, keinerlei Ansprüche gegenüber deinem Dienstherrn. Dein Beamtenverhältnis wird aufgehoben und du wirst, wie ein Angestellter, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. In der gesetzlichen Rentenversicherung hast du erst einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, wenn du 60 Monaten (5 Jahren) lang eingezahlt hast.
Erst mit der Verbeamtung auf Probe, hast du zumindest bei einem Arbeitsunfall (Dienstunfall) einen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Bei Dienstunfähigkeit wegen einer Krankheit jedoch weiterhin nicht.
Bei Krankheit bist du erst über deinen Dienstherrn abgesichert, wenn du auf Lebenszeit verbeamtet wirst UND mindestens 5 anrechenbare Jahre (analog zur gesetzlichen Rentenversicherung) hast.
Eine Lehrerin aus unserem Kundenbestand, die wegen Dienstunfähigkeit entlassen wurde, war so frei und ihre Gehaltsabrechnung zur Verfügung zu stellen, nachdem sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde.
Die Debeka hat am 26.12.2023 eine Studie zum Thema veröffentlicht und schreibt als Überschrift, „Psyche als Hauptursache für Berufsunfähigkeit auf Rekordniveau!“
Laut der Debeka Studie waren psychische Erkrankungen bei 47,5 Prozent der Versicherten Grund für die Berufsunfähigkeit. Krebs-Erkrankungen lagen mit 15,3 Prozent an 2. Stelle und Probleme bzw. Erkrankungen am Bewegungsapparat mit 10,6 Prozent auf Platz 3.
Lehrer haben ein hohes Risiko dienstunfähig zu werden. Am 13. Oktober 2024 berichtet das Internetportal NEWS4TEACHERS, dass nur jeder 5. Lehrer bis zur Pension durchhält. Viele Lehrer (39 Prozent, scheiden wegen Dienstunfähigkeit aus und der Rest wirft wegen hohem Druck, Stress und schlechter Arbeitsbedingungen frühzeitig das Handtuch. Was wiederum noch mehr Stress für die engagierten Lehrkräfte bedeutet, die ihren Beruf als Berufung sehen und durchhalten wollen.
Und ja, dass Risiko steigt mit zunehmendem Alter, aber selbst das Lehramtsstudium geht bereits so an die Substanz, dass schon viele Lehramtsstudenten dem Druck nicht gewachsen sind und sich therapeutische Hilfe suchen müssen, was schnell für die nächsten 10 Jahre einen Leistungsausschluss in der BU-Versicherung bedeuten kann. Solltest du während des Studiums das Gefühl haben, dass du evtl. während des Studium eine Psychotherapie machen musst, schließe rechtzeitig schon vorher eine BU-Versicherung ab. Es ist jedoch absolut sinnvoll, darauf zu achten, dass der Anbieter für später eine DU-Klausel bietet.
Grundsätzlich ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die BU ist das Fundament der DU. Durch eine zusätzliche Klausel – eine Erweiterung – zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann auch die volle BU-Rente, wenn dein Dienstherr dich wegen Krankheit oder eines Unfalles für dienstunfähig erklärt.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist somit immer auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur andersherum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht automatisch auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Nur, wenn der Versicherer eine Klausel für Dienstunfähigkeit hat und das bieten nur sehr wenige Berufsunfähigkeitsversicherer.
Außerdem gibt es drei verschiedene Klauseln.
Die DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung ist besonders für Lehrer enorm wichtig. Stell dir vor, du kannst aufgrund einer Krankheit oder Verletzung deinen Beruf nicht mehr ausüben. Ohne diese Klausel könnte es passieren, dass deine Versicherung nicht greift, weil du theoretisch noch in einem anderen Job arbeiten könntest.
Mit der DU-Klausel bist du jedoch abgesichert, sobald du als dienstunfähig eingestuft wirst, egal ob du noch andere Arbeiten verrichten könntest. Das bedeutet: Wenn du deinen Job als Lehrer nicht mehr machen kannst, wirst du vom Dienstherrn in den Ruhestand versetzt und bekommst die Versicherungsleistungen. Diese Absicherung ist besonders wichtig, weil sie sicherstellt, dass du finanziell nicht im Regen stehst, wenn es mal wirklich hart auf hart kommt.
Also, wenn du eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt, achte unbedingt darauf, dass eine echte DU-Klausel enthalten ist. Sie ist dein Rettungsanker, wenn es darum geht, auch in schwierigen Zeiten abgesichert zu sein.
Wenn du wissen willst, ob deine Dienstunfähigkeitsklausel echt ist, gibt es ein paar Dinge, auf die du achten musst.
Eine echte DU-Klausel sollte klar festlegen, dass du im Falle der Dienstunfähigkeit automatisch als berufsunfähig betrachtet wirst, ohne dass du extra nochmal auf deine Berufsunfähigkeit geprüft werden musst. Das bedeutet, dass du in dem Fall automatisch deine Versicherungsleistungen bekommst.
Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel ist ein Punkt, auf den du bei deiner Dienstunfähigkeitsversicherung besonders achten solltest. Normalerweise bekommst du eine Rente, sobald du als Lehrer dienstunfähig wirst. Wenn in deinem Vertrag aber eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel steht, kann das bedeuten, dass der Versicherer nicht automatisch zahlt.
Was passiert dann? Die Versicherung könnte prüfen, ob du theoretisch noch in einem anderen Job arbeiten könntest. Wenn sie der Meinung ist, dass du das könntest, könnte sie die Auszahlung verweigern, obwohl du für deinen Lehrerberuf dienstunfähig bist.
Kurz gesagt: Mit einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel riskierst du, im Ernstfall keine oder weniger Unterstützung zu bekommen. Achte deshalb darauf, dass dein Vertrag eine vollständige Klausel enthält, damit du wirklich abgesichert bist, wenn du als Lehrer nicht mehr arbeiten kannst.
Es ist nicht einfach, die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel zu erkennen. Du solltest dich, vor Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, von einem Experten beraten lassen, damit du im Fall der Fälle ausreichende Sicherheit hast. Mach bitte nicht den Fehler und verlass dich auf Tests, aus dem Internet oder aus Fachzeitschriften. Denn diese prüfen häufig nicht, ob die DU-Klauseln echt sind.
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Regelung, die du bei deiner Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt vermeiden solltest. Normalerweise bedeutet eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, dass du deine Rente bekommst, sobald du als Lehrer dienstunfähig wirst. Bei einer unechten Klausel sieht das anders aus.
Hier kann die Versicherung festlegen, dass du nicht automatisch als dienstunfähig giltst, nur weil dein Dienstherr das so entschieden hat. Stattdessen prüft die Versicherung selbst, ob sie dich als dienstunfähig einstuft. Das kann dazu führen, dass du trotz einer Bescheinigung der Dienstunfähigkeit durch deinen Dienstherrn von der Versicherung keine oder nur reduzierte Leistungen bekommst.
Das kann für deine Familie und dich zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, da du möglicherweise nicht in der Lage bist, anderweitig zu arbeiten und gleichzeitig keine Unterstützung von der Dienstunfähigkeitsversicherung erhältst. Daher ist es wichtig, bei der Auswahl deiner Dienstunfähigkeitsversicherung darauf zu achten, dass eine echte Dienstunfähigkeitsklausel vorhanden ist, die dich angemessen schützt.
Ja, ich empfehle dir unbedingt darauf zu achten. Selbst, wenn du jetzt als angestellter oder sogar freiberuflicher (selbstständiger) Lehrer tätig sein solltest. Eine Verbeamtung hat viele Vorteile. Zum einen, verdienen verbeamtete Lehrer in Deutschland meist sogar besser, als die Angestellten und zum anderen, kriegen die Beamten später beinahe eine doppelt so hohe Rente (Pension), wie der Angestellte.
Ein verbeamteter Lehrer (A13, Stufe 12) bekommt – würde er heute in Pension gehen – nach 35 Dienstjahren eine Pension in Höhe von ca. 3.591,37 Euro im Monat. Ein angestellter Lehrer (Tarifgruppe TV-L E13) bekommt hingegen aktuell eine Rente von ungefähr 1.495,81 Euro.
Somit wird vermutlich jeder Lehrer beten oder hoffen, irgendwann verbeamtet zu werden und von der besseren Besoldung und auch von der höheren Pension zu profitieren. Du solltest also vorausschauen und schon jetzt darauf achten, dass dein Versicherer eine echte DU-Klausel inkludiert hat.
Ein späterer Wechsel kostet dich viel Geld und es kann sein, dass du bis dahin die ein oder andere Vorerkrankung hast und ein Wechsel evtl. nicht mehr möglich ist oder nur mit einem oder mehreren Leistungsausschlüssen.
Wenn du schon eine BU hast, solltest du wirklich gut überlegen, ob ein Wechsel überhaupt noch sinnvoll ist. Je nachdem, wie lange deine BU Versicherung schon läuft, bist du älter geworden. Dein Risiko als solches, berufsunfähig zu werden, hat sich nicht verändert. Die Versicherung hat nur weniger Zeit, um das erforderliche Kapital zu bilden. Sprich: Es wird teurer. Außerdem kann die Versicherung den Vertrag nur 10 Jahre wegen einer eventuell vergessenen Angabe zu deinem Gesundheitszustand anfechten. Du hast von diesen Jahren also schon einen Teil abgesessen. Bei einem Wechsel beginnen die 10 Jahre somit wieder von vorn und das Risiko steigt. Und eventuell hast du seit dem ersten Abschluss vor ein paar Jahren ein paar Arztbehandlungen mit unschönen Diagnosen bekommen, für die es in einem neuen Vertrag einen Risikozuschlag oder vielleicht sogar Leistungsausschlüsse geben könnte.
Stell dir vor, du hattest vor ein paar Jahren eine Psychotherapie und die neue Versicherung wäre nur mit einem Leistungsausschluss wg. psychischen Erkrankungen abschließbar. Dem Risiko bei Lehrern schlechthin. In solch einem Fall würde ich dir immer empfehlen, lieber deinen BU-Vertrag fortzusetzen, auch wenn du evtl. keine DU-Klausel hast, anstatt zu wechseln und leer auszugehen, wenn du wegen deiner Psyche dienstunfähig werden solltest.
Ein Vertreter könnte das Risiko jedoch versuchen herunterzuspielen, weil er nur Provision erhält, wenn du wechselst. Sollte dir in solch einem Fall ein Vertreter zu einem Wechsel raten, ist das höchst unprofessionell und unseriös.
Berufsunfähigkeit ist klar definiert. In den meisten Versicherungsbedingungen giltst du als berufsunfähig, wenn du deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit mindestens für sechs Monate krankheitsbedingt oder in unfallbedingt nur noch zu 50 Prozent ausüben kannst.
Die juristisch korrekte Definition lautet:
„Berufsunfähig ist, wer in der Fähigkeit, seinen Beruf auszuüben, so wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war, aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % eingeschränkt oder ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist.“
Zu den Krankheiten, die häufig zur Berufsunfähigkeit führen, gehören zum Beispiel
Die Dienstunfähigkeit ist definiert in § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz und § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz:
„Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“
Wie sieht das in der Praxis aus?
Stell dir vor, du hattest Pausenaufsicht. Eine Rangelei auf dem Schulhof. Du gehst als Lehrkraft dazwischen. Plötzlich zieht einer der beteiligten ein Messer und bedroht dich. Du entwickelst durch das Ereignis eine Angststörung und traust dich nicht mehr in die Schule. Du suchst dir einen Therapeuten. Nach drei Monaten und einem Tag, könnte dein Dienstherr (Arbeitgeber) sagen, dass du in den letzten 6 Monaten länger als 3 Monate arbeitsunfähig gewesen bist. Er schickt dich zum Amtsarzt. Der Amtsarzt muss nun eine Prognose abgeben, ob du in den kommenden 6 Monaten wieder dienstfähig sein wirst. Prognostiziert er jedoch, dass du voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten nicht wieder dienstfähig sein wirst, wärst du nach Definition des Bundesbeamtengesetzes dienstunfähig und könntest wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenWir hatten gerade ein Praxisbeispiel. Durch die DU-Klausel sind die Bedingungen im Fall einer Dienstunfähigkeit erfüllt. Wie sieht das nun aber nach den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
Die Prüfung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, sind deutlich komplizierter. Du erinnerst dich, du musst der Versicherung nachweisen, dass die Erkrankung deine Arbeitsfähigkeit zu mindestens 50 % einschränkt. Wie misst man das jedoch genau?
Als erstes, du musst einen Bogen ausfüllen und sämtliche Tätigkeiten deines Berufes minutiös erfassen. Wie viel Zeit brauchst du, um den Unterricht vorzubereiten? Wie viel Zeit brauchst du, um Arbeiten und Tests zu kontrollieren? Betreffen die Panikattacken jeglichen Unterricht bzw. Kontakt mit Schülern, oder evtl. nur die Zeit der Pausenaufsicht, oder evtl. nur der Unterricht in einer bestimmten Klasse? Wenn ja, wie viele Minuten musst du diese Klasse im Monat unterrichten? Und dann musst du noch den Prognosezeitraum von mindestens 6 Monaten erfüllen. Auch damit tun sich Ärzte schwer.
Wenn du am Ende alles ausgefüllt hast, wird geprüft, zu wie viel Prozent du berufsunfähig bist. Jetzt könnte dabei herauskommen, dass du eventuell nur zu 20 Prozent berufsunfähig bist. Dein Dienstherr hat dich jedoch wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt.
Heißt im Klartext:
Nur weil du dienstunfähig bist, musst du nach den Spielregeln der Berufsunfähigkeitsversicherung noch lange nicht berufsunfähig sein.
Diverse Studien gehen davon aus, dass von ca. 10 dienstunfähigen Lehrkräften gerade einmal 6 Lehrkräfte nach Definition der Berufsunfähigkeitsversicherung auch berufsunfähig sind.
Hast du also keine DU-Klausel in deiner BU-Versicherung, hast du ein 40-prozentiges Risiko im Falle einer Dienstunfähigkeit keine BU-Rente zu kriegen.
Schau doch mal auf deine aktuelle Gehaltsabrechnung oder auf deinen Kontoauszug. Wie viel kriegst du Netto ausgezahlt? Eine Faustformel besagt, man sollte entweder 60 % vom Brutto (die große Zahl auf deiner Gehaltsabrechnung) absichern oder 80 % vom Netto (das, was dir am 1. des Monats ausgezahlt wird).
Laut Google verdient ein angestellter Lehrer 2.850 Euro Netto als Einstiegsgehalt. Nach der Faustformel sollte er davon 80 Prozent als BU-Rente absichern.
Beispielrechnung:
2.850 * 0,8 = 2.280 Euro BU/DU-Rente
Bei Beamten auf Lebenszeit ist es etwas komplizierter. Hier ist die Frage, welche Summen die Versicherer für sinnvoll halten. Versicherungen arbeiten hier meist mit pauschalen Größen.
Beispiele:
Debeka:
Fangen wir mit der Debeka an. Auch bei Referendaren (Beamten auf Widerruf) halten die Koblenzer an ihrer 75 % vom Netto Regelung fest. Für einen Referendar bedeutet das leider nur eine maximale BU/DU-Rente von ca. 1.000 Euro.
DBV:
Die DBV bietet ein sogenanntes 2-Phasen-Modell.
Grundsätzlich gilt:
Eine individuelle Anpassung der versicherten BU/DU-Rentenhöhe unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nettoversorgungslücke ist bei Übergang in die 2. Phase ohne erneute Gesundheitsprüfung auf Wunsch möglich.
Die Bayerische:
Die Bayerische bietet Dienstanfängern einen Dienstanfängerbonus (Dienstanfänger-Schutz). Im Grunde ist das ebenfalls ein 2-Phasen-Modell.
A12’er und A13’er können grundsätzlich – ohne genaue Prüfung – einen maximalen Pauschalbetrag von 1.600 Euro als BU/DU-Rente vereinbaren. Als Dienstanfänger gelten bei der Bayerischen Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit, die noch keinen Versorgungsanspruch haben (noch nicht die 5 anrechenbaren Dienstjahre erfüllt haben). Im Falle der Dienstunfähigkeit als Dienstanfänger wird eine Leistung in Höhe von 150 % der vereinbarten Rente (max. 2.500 €) erbracht. Dies gilt, wenn der Leistungsfall in den ersten 7 Jahren nach Ernennung zum Beamten auf Widerruf eintritt und das maximal bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.
Der Beamte auf Lebenszeit mit Versorgungsansprüchen bekommt dann nur noch die 1.600 Euro, weil er ab dann mindestens Anspruch auf die Mindestpension von ca. 1800 Euro hat. Zusammen also 3.400 Euro.
Allianz:
Die Allianz bietet ebenfalls ein modernes 2-Phasen-Modell.
Beamte auf Widerruf (Referendare) können in der 1. Phase bis zu 2.000 Euro absichern.
Als Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit – mit weniger als 5 Dienstjahren – können pauschal bis zu 2.800 Euro (A13) bzw. 2.400 Euro (A12) absichern.
In der 2. Phase: Beamter auf Lebenszeit mit Versorgungsansprüchen von pauschal 1.400 Euro (A13) bzw. 1.200 Euro (A12).
Die Laufzeit bzw. das maximale Endalter ist ebenfalls ein sehr wichtiger Punkt. Unsere klare Empfehlung: So lange wie möglich!
Natürlich kann man auch in jungen Jahren dienstunfähig werden. Durch einen Unfall, durch Krebs oder andere schwere Erkrankungen, aber grundsätzlich steigt die Anzahl mit dem Alter überproportional an.
Hier sollte man also ganz genau prüfen, bis zu welchem Endalter die Versicherungen versichern. Das ist natürlich bei jedem Beruf anders. Bei einem Polizisten anders, als beim Lehrer.
Debeka:
Die Debeka versichert den Lehrer bis zum 63. Lebensjahr (Versicherungsdauer). Wird er bis dahin dienstunfähig, so kann man vereinbaren, dass die BU/DU-Rente bis zum 67. Lebensjahr (Leistungsdauer) gezahlt wird. Wird der Lehrer mit 64 BU/DU, guckt er in die Röhre.
Allianz, die Bayerische und die DBV:
Die Allianz, die Bayerische und die DBV versichern Lehrer bis zum 67. Lebensjahr. Sowohl Versicherungsdauer und Leistungsdauer. Teilweise kann das per Nachversicherung sogar noch bis zum 69. Lebensjahr ausweitet werden. Siehe Vergleich von Morgen & Morgen im folgenden Abschnitt.
Vielleicht denkst du jetzt, „Egal!“, aber wirst du mit 64 dienstunfähig, würden dir nach unserer Beispiel-Rechnung mit dem Muster-Lehrer bei der Debeka 82.080 Euro BU/DU-Rente durch die Lappen gehen (3 × 12 × 2.280 Euro = 82.080 Euro).
Bei Check24 kosten 14 Tage Griechenland Urlaub auf Samos mit Flug, Transfer, Hotel mit Frühstück aktuell pro Person 950 Euro bzw. 892 Euro (wenn man das gleiche Hotel über das Smartphone bucht 😉).
Mit dem Geld könntest du,…
Bei 21 Jahren wärst du dann übrigens 85 Jahre alt… Du müsstest also vermutlich sogar noch häufiger und/oder länger wegfliegen. So viel Geld würdest du verschenken, wenn die Versicherungsdauer bei einer Versicherung kürzer ist, als bei einer anderen.
„Hinten kackt die Ente“, hat schon der Kult-Sportreporter Frank Buschmann einen Fußballspieler des damaligen Zweitligisten LR Ahlen zitiert bzw. das Zitat übernommen haben. Ein wunderbares Zitat, welches sich gerade im Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder bewahrheitet.
Welche Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung ist eigentlich die Beste? Herausfinden könnten wir es – unter Vorbehalt – mit einem Vergleich. Wir machen hier mal eine Ausnahme. Normalerweise veröffentlichen wir Online keine Vergleiche, sondern erstellen sie individuell auf unsere Kunden zugeschnitten. Dieser Service ist übrigens für unsere Kunden kostenlos und gehört zu unserer persönlichen Beratung.
Ich habe hier für dich 4 tolle Tarife herausgepickt und miteinander verglichen. Es gibt durchaus noch ein paar mehr Tarife. Allerdings ist die Anzahl der Berufsunfähigkeitsversicherungen, die auch eine Dienstunfähigkeitsklausel beinhalten, sehr überschaubar.
Außerdem sollte man sich keine BU rein anhand eines Vergleiches aussuchen. Ein Fehler, den Laien häufig machen. Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung musst du beim Abschluss einer BU-Versicherung jedoch Gesundheitsfragen beantworten. Welche Auswirkungen das auf den Abschluss einer BU-Versicherung haben kann, erläutere ich dir im nächsten Punkt.
Jetzt kommen wir erst einmal zu dem, was dich vermutlich brennend interessiert. Dem Vergleich!
Ich habe dir einen als Beispiel dienenden Berufsunfähigkeitsversicherungsvergleich mit der Profi-Software des renommierten Analysehauses Morgen & Morgen erstellt. Er ist deutlich detaillierter, als die der gängigen Online-Vergleichsrechner, die du so im Internet findet. Egal, ob Check24, Verivox und wie sie nicht alle heißen.
Schau dir den kostenlosen Vergleich gerne an.
Je nachdem, welche Vorerkrankungen du mitbringst, kann es sein, dass die Versicherungen einen höheren Beitrag (individueller Risikozuschlag) fordert, eine bestimmte Vorerkrankung bzw. Ursache als Grund der Absicherung aus dem Leistungskatalog herausstreicht (Leistungsausschluss) oder ggf. sogar den Versicherungsschutz komplett ablehnt.
Gerade eine Ablehnung kann gefährlich sein, da es in der Lebensversicherung eine sogenannte HIS-Datei gibt, auf die jede Versicherung zugreifen kann. Dadurch könnte es passieren, dass auch die nächste Versicherung pauschal ablehnt, weil du dort einen negativen Eintrag hast, obwohl sie dich ansonsten evtl. versichert hätte.
In der Regel beziehen sich die Gesundheitsfragen auf die letzten 5 bis 10 Jahre. Chronische Erkrankungen sind natürlich unabhängig vom Abfragezeitraum anzugeben.
Ich stelle dir exemplarisch die Gesundheitsfragen der Bayerischen zur Verfügung, damit du dir selbst ein Bild davon machen kannst, wie die Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aussehen können.
Wir gehen mit unseren Kunden die Fragen der einzelnen Versicherungen durch und stellen – wenn gewünscht oder erforderlich – eine anonyme Risikovoranfrage bei den Versicherungen. So erhalten wir von den einzelnen Versicherungen vorab eine verbindliche Zusage, unter welchen Voraussetzungen sie den Vertrag annehmen oder eventuell ablehnen würden. Dadurch erhältst du das Ergebnis, ohne dass die Versicherungen persönliche Daten von dir haben. Dadurch kann eine Ablehnung auch nicht in der HIS-Datei gespeichert werden und dir den Abschluss woanders erschweren oder vielleicht sogar unmöglich machen. Dieser Service ist für unsere Kunden ebenfalls kostenlos und unverbindlich.
Natürlich ist der Beitrag für eine BU/DU für Lehrer von mehreren Faktoren abhängig. Dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, der Versicherungsdauer, der Gefahrengruppe bei der jeweiligen Versicherung, der Versicherungssumme (BU/DU-Rente) und sicherlich noch einiger anderen.
Deswegen ärgern mich diese Lockangebote, auf die man bei der Suche im Internet zahlreich stößt. „Berufsunfähigkeitsversicherung vom Testsieger schon für 19,95 Euro im Monat!“ oder ähnliches.
Ja, man kann den Preis ordentlich drücken, wenn man die Versicherungsdauer auf 60 oder max. 63 setzt, die BU/Rente nur auf 500 bis 1.000 Euro setzt und sich dann noch den billigsten Anbieter raussucht. Aber, was bringt es dir? Es geht um dein Leben, deine Wünsche, deine Träume, deine Liebsten.
Mein Tipp hier: Mach es richtig oder lass es komplett! Halbe Sachen bringen nichts.
Wenn der Versicherer – wie meist bei Beamten – eine maximale Rentenhöhe vorgibt, reiz sie aus!
Ich habe hier mal Angebote berechnet, die ich einem Lehrer i. d. R. so oder so ähnlich erstellen würde.
Die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die AU-Klausel ist ein optionaler Zusatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), der dir im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit finanziell unter die Arme greift. Sie zahlt dir eine monatliche Rente, sobald du für mindestens sechs Monate nicht arbeiten kannst, und kann eine wichtige Lücke füllen, während die BU-Rente oft erst später greift. Das Besondere: Die AU-Klausel greift, bevor du berufsunfähig bist, und ermöglicht eine frühere Absicherung.
Der Zusatz bietet dir also nicht nur mehr finanzielle Sicherheit, sondern auch die Möglichkeit, sich flexibel gegen unterschiedliche Risiken abzusichern – besonders wichtig, wenn du deine Familie absichern oder in einer Branche mit höherem Risiko tätig bist.
Worauf solltest du achten?
Was passiert, wenn die AU-Zahlungen enden?
Wenn du nach der AU-Phase nicht als berufsunfähig anerkannt wirst, ist Schluss mit den Zahlungen. Deine Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt jedoch aktiv und schützt dich weiterhin, falls du berufsunfähig werden solltest.
Besonderheiten der AU-Klausel für Privatversicherte – Vorsicht bei Krankentagegeld!
Wenn du schon eine Krankentagegeldversicherung (KTG) hast, ist Vorsicht geboten, wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel abschließen möchtest. Viele KTG-Verträge verlangen, dass du vor dem Abschluss einer zusätzlichen Absicherung deren Zustimmung einholst. Machst du das nicht, könnte dein KTG-Versicherer seine Zahlungen einstellen oder sogar den Vertrag kündigen.
ACHTUNG: Solltest du Leistungen aus der AU-Klausel beziehen, kann der KTG-Versicherer seine Zahlungen ebenfalls stoppen oder zurückfordern, da diese Leistungen als ähnliche Risiken angesehen werden. Es ist daher ratsam, im Vorfeld zu klären, ob es zu Konflikten kommen kann.
Fazit zur AU-Klausel:
Die AU-Klausel? – Super, aber nicht alles daran. Sie erleichtert den Zugang zu Zahlungen bei längerer Krankheit, aber du solltest auf das gesamte Vertragswerk schauen. Wenn du sowohl Krankentagegeld (Angestellter Lehrer), als auch BU brauchst, dann ist ein Anbieter mit nahtlosem Übergang Gold wert.
Trag dich einfach in unser Kontaktformular ein, und lass dich von uns unabhängig und kostenlos beraten, damit du für den Fall der Fälle optimal abgesichert bist.
Die Teildienstunfähigkeits-Klausel ist ein weiterer Baustein, der dir im Laufe deiner Dienstzeit helfen kann, deinen Lebensstandard zu halten. Diese Regelung gibt es seit 1999 und soll verhindern, dass du frühzeitig in den Ruhestand versetzt wirst. Nach einer Krankheit oder einem Unfall wird der Amtsarzt prüfen, ob oder in welchem Umfang du weiterhin deinen Dienst erfüllen kannst, z. B. mit verkürzter Arbeitszeit bis zu 50 Prozent. Diese Verkürzung wird durch die amtsärztliche Untersuchung kurz- oder langfristig festgelegt und kann auch nur durch den Amtsarzt wieder aufgehoben werden.
Dir wird klar sein, dass deine Besoldung entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden reduziert wird. Bei 50 Prozent der ursprünglich geleisteten Arbeitsstunden werden dir auch nur die Hälfte der ursprünglichen Bezüge ausgezahlt, genau wie bei einer „normalen“ Teilzeitbeschäftigung. Zusätzlich wurde jedoch festgelegt, dass du einen nicht ruhegehaltsfähigen Zuschlag erhältst, der 50 Prozent des Differenzbetrages zur Vollzeitbeschäftigung beträgt.
Schauen wir uns das ganze mal in Zahlen an:
Angenommen, deine Besoldung beträgt 5.000 Euro brutto monatlich bei 27 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.
Lt. Gutachten bist du in der Lage, 50 Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit zu leisten. Zusätzlich hast du Anspruch auf einen nicht ruhegehaltsfähigen Zuschlag. Dieser beträgt wiederum 50 Prozent der nicht geleisteten Arbeitszeit.
Wir rechnen zusammen:
5.000 Euro = 100 Prozent (Vollzeit) / Bei 50 Prozent also 2.500 Euro (13,5 Std./Woche)
Dir fehlen also 2.500 Euro.
Von der Differenz bekommst du 50 Prozent als nicht ruhegehaltsfähigen Zuschlag. 2.500 Euro x 0,5 = 1.250 Euro.
Somit hast du eine Lücke von 1.250 Euro.
Mit einer BU-Versicherung, in der du die Option der Teildienstunfähigkeit hast, hast du die Möglichkeit diese Lücke teilweise oder sogar komplett zu schließen.
Brauche ich diese Option in meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ich sag’ es mal so, wenn du bereits ein Haus gebaut oder gekauft hast und die Rate nicht unerheblich sein wird, bei den heutigen Preisen, wirst du sicherlich entspannter schlafen, wenn dir nicht von heute auf morgen 1.250 Euro fehlen. Nur selten klagen Leute, dass sie zu viel Geld haben. Und eine Immobilie kostet immer wieder Geld. Vielleicht sind es genau die 1.250 Euro, die du ansonsten hättest sparen können, für eine neue Heizung, ein neues Dach, einen neuen Anstrich der Fassade oder eventuell auch einfach nur für einmal Urlaub im Jahr.
Du merkst, es gibt immer mehr zu beachten, wenn es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Solltest du Fragen haben, klick einfach auf unser Kontaktformular, damit wir dir helfen können.
Ja, ich weiß, Versicherungsmenschen genießen keinen tollen Ruf und am liebsten würde man sich die Beratung sparen und alles selbst regeln. Ich habe mir selbst den Spaß gemacht und einen Vergleich bei Check24 gerechnet. Natürlich wieder mit meinem 30-jährigen Muster-Lehrer. Das Ergebnis (im Oktober 2024) war sehr ernüchternd. Insgesamt wurden mir nur 9 Tarife angezeigt. Und der einzige Versicherer, der auch eine DU-Klausel bietet, ist die Allianz. Der Check24 Vergleich ist auf läppische 2 Seiten reduziert. Unserer Profi-Vergleichs-Software dagegen zeigt auf 41 Seiten umfasst und ins detailliert sämtliche Details. Mir ist es ein Rätsel, dass Menschen sich mit dem zufriedengeben, was Check24 einem da mit ein paar wenigen ✅ und ❌ auftischt. Meine persönliche Meinung: Mit so einem Vergleich kann man nichts anfangen. Er ist nicht einmal das Blatt Papier wert, auf dem man ihn ausdrucken könnte.
Ja, Versicherungsmenschen verdienen durch ihre Beratung Geld. Aber auch ein Zahnarzt verdient Geld an dir, wenn er dich von deinen Zahnschmerzen befreit. Und auch du verdienst Geld damit, dass du Schüler unterrichtest. Aber, dich persönlich kostet die Beratung von einem Profi keinen Cent. Du bezahlst am Ende genau das Gleiche, als würdest du den Vertrag direkt bei der Versicherung abschließen. Die Beratung durch Experten wie uns bietet dir aber so viel mehr …
Wenn du keinen Spezialisten für BU/DU-Versicherungen kennst, frag uns. Unsere BU/DU-Experten beraten dich gern. Unsere Beratung ist für dich unverbindlich und kostenlos und du bekommst gratis einen detaillierten und ausführlichen Vergleich mit der besten Vergleichssoftware, die am Markt erhältlich ist.
Trage dich dafür einfach in unserem Kontaktformular ein und sichere dir am besten jetzt sofort deine kostenlose Beratung durch einen unserer Berufsunfähigkeitsversicherungs-Experten!
Liebe Grüße dein Team
fairbeamtet.de
Ja. Unsere Beratung kostet dich keinen Cent. Wenn wir gemeinsam die Dienstunfähigkeitsversicherung für dich finden, bekommen wir von der Versicherungsgesellschaft eine Provision (Courtage).
Nein. In den Beiträgen deiner Dienstunfähigkeitsversicherung sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt.
Wie du im Artikel oben lesen kannst, gibt es eine ganze Reihe von Fehlern, an die du zunächst gar nicht denkst. Wir helfen dir, die Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, die wirklich ein bis zur Pensionierung hält.
In einem ersten Telefonat fragen wir nach deiner Situation und deinen Wünschen. Außerdem benötigen wir ein paar persönliche Angaben. Nach der Registrierung als Interessent erhältst du eine Terminbestätigung mit weiteren Informationen sowie dem Termin für die Online-Beratung. Die dauert ca. 30 bis 60 Minuten. Danach bekommst du deinen individuellen Vergleich und kannst alles in Ruhe prüfen.
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung und alle Tarife enthalten sind. Alles ist transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht die Qualität an erster Stelle.
Ja, du kannst eine DUV kündigen. Beachte die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen und prüfe die Bedingungen in deinem Vertrag. Überlege, wie sich die Kündigung auf deine finanzielle Absicherung auswirkt, und suche gegebenenfalls nach einer neuen Versicherung. Am besten ist es, wenn du dich an deinen Versicherer bzw. einen unabhängigen Berater wendest, um die beste Vorgehensweise zu klären.
Wenn du nie dienstunfähig wirst, erhältst du keine Leistungen, und die gezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet. Die Versicherung endet nach Ablauf des Vertrags oder bei Kündigung.
Fragebogen ausfüllen: Du füllst einen Gesundheitsfragebogen aus, der nach deiner Gesundheit und bisherigen Erkrankungen fragt.
Ärztliche Unterlagen: Möglicherweise musst du ärztliche Unterlagen oder Befunde einreichen.
Gesundheitscheck: In einigen Fällen kann ein medizinischer Check-up oder ein Gespräch mit einem Gutachter erforderlich sein.
Risikoanalyse: Die Versicherung prüft deine Angaben, um das Risiko einzuschätzen und entscheidet über Annahme und Beiträge.
Prüfungsergebnis: Du erhältst die Entscheidung über die Versicherung, einschließlich möglicher Beitragserhöhungen oder Ausschlüsse.
Teildienstfähigkeit bedeutet, dass du trotz gesundheitlicher Einschränkungen teilweise noch in der Lage bist, deinen Beruf auszuüben, aber nicht mehr in vollem Umfang. Das heißt, du kannst bestimmte Aufgaben oder Arbeitszeiten vielleicht nicht mehr leisten, aber einige Teile deiner Arbeit sind weiterhin möglich.
Reduzierte Arbeitsfähigkeit: Du kannst nur noch einen Teil deiner bisherigen Arbeitszeit oder bestimmte Aufgaben übernehmen. Zum Beispiel könntest du als Lehrer nur noch Teilzeit unterrichten oder weniger Stunden pro Woche arbeiten.
Eingeschränkte Tätigkeiten: Deine körperlichen oder psychischen Einschränkungen erlauben dir möglicherweise nicht mehr, alle deine bisherigen Aufgaben zu erfüllen, aber du kannst dennoch in einem eingeschränkten Rahmen arbeiten.
Anpassung des Arbeitsplatzes: ergonomische Möbel oder flexible Arbeitszeiten
Auswirkungen auf Versicherungen: Du erhältst nicht die volle Rente, weil du teilweise arbeitsfähig bleibst. In vielen Fällen wird eine Teildienstfähigkeit nicht als vollständige Dienstunfähigkeit angesehen, was die Höhe der Versicherungsleistungen beeinflussen kann.
Ja! Lehrer und Referendare haben ein erhöhtes Risiko, berufsunfähig zu werden. Nur jeder 5. Lehrer (20 Prozent) schafft es bis zur Pension (Rente). Der Hauptgrund für Berufsunfähigkeit bei einem Lehrer sind psychische Erkrankungen. Corona und der akute Lehrermangel. Die vielen Babyboomer, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen, werden das Problem noch intensivieren. Achte als Lehrer aber bitte unbedingt darauf, dass eine echte DU-Klausel inkludiert ist.
Für eine gute Absicherung sollten Lehrer 2024 schon gute 80 bis 120 Euro als monatliche Kosten einplanen. Natürlich geht es günstiger, wenn man eine viel zu niedrige BU-Rente absichert. Theoretisch kann sich ein Lehrer auch für 20 Euro im Monat gegen Berufsunfähigkeit versichern, allerdings bringt dies im Fall einer Berufsunfähigkeit gar nichts. Die Absicherung der Arbeitskraft ist wichtig. Wenn du dich versicherst, mach es richtig, oder lass es ganz bleiben. Halbe Sachen bringen hier gar nichts!
Referendare und junge Lehrer (Beamte auf Probe) werden i. d. R. aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort haben sie, sofern sie nicht vor 1961 geboren sind, keinen Schutz gegen Berufsunfähigkeit, sondern nur den Fall einer vollen Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähig ist man, wenn man keinen Beruf für mindestens 3 Stunden pro Tag ausüben kann. Einen Anspruch hat man jedoch erst, wenn man mindestens 60 Monate in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt hat, was beim Dienstanfänger eher nicht der Fall sein wird. Aktuell liegt die volle Erwerbsminderungsrente bei knapp 1.000 Euro im Monat (2024).
80 bis 120 Euro im Monat, sollten Lehrer schon für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung einplanen. Natürlich kann man auch eine geringe BU-Rente (z. B. nur 500 Euro Rente) im Monat absichern, was dann natürlich deutlich günstiger wäre. Derartige Lockangebote findet man im Internet häufig. Allerdings ist von solch niedrigen BU-Renten abzuraten, da du damit deine Arbeitskraft nicht vollständig absicherst. Eine Absicherung, die unter Bürgergeld-Niveau liegt, ergibt keinen Sinn. Eine BU schließt man entweder richtig ab, oder gar nicht!
Das ist abhängig davon, wie lange er im Dienst ist. In den ersten 5 Jahren hat der Lehrer i. d. R. keinerlei Absicherung über seinen Dienstherrn. Als Beamter auf Widerruf (Referendar) gar nicht. Als Beamter auf Probe nur bei einem Dienstunfall. Erst als Beamter auf Lebenszeit mit 5 anrechenbaren Dienstjahren hat er einen Anspruch auf die beamtenrechtliche Mindestversorgung von ca. 1.800 Euro. Das klingt erst einmal viel, allerdings geht da noch der Beitrag zur privaten Krankenversicherung (ca. 300 bis 400 Euro im Monat) runter. Womit ihm dann nur noch ungefähr 1.300 bis 1.400 Euro bleiben. Erst mit wirklich vielen Dienstjahren wird sein tatsächlich erworbenes Ruhegehalt höher sein, als die amtsunabhängige Mindestversorgung. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung gehört bei Lehrern zu den 3 wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Die Dienstunfähigkeit ist definiert in § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz und § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz: „Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“
Du solltest unbedingt auf eine echte DU-Klausel. Evtl. noch auf die AU-Klausel und die Teildienstunfähigkeitsklausel.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, der lediglich eine zusätzliche Klausel angehängt ist. Eine Erweiterung der Versicherungsbedingungen sozusagen, die besagt, dass die Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn als vollständige Berufsunfähigkeit gilt, bzw. anzuerkennen ist.
Hast du nur eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne diese Erweiterung, könnte es passieren, dass dein Dienstherr dich zwar als dienstunfähig in den frühzeitigen Ruhestand versetzt, du aber nach den Spielregeln der Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht berufsunfähig bist und du somit keine BU-Rente erhältst.
Arbeitsunfähig bist du zum Beispiel, wenn du krankgeschrieben bist (Gelber Schein). In der Regel ist die normale Arbeitsunfähigkeit zeitlich befristet, soweit Aussicht auf baldige Genesung besteht. Berufsunfähigkeit ist klar definiert. In den meisten Versicherungsbedingungen giltst du als berufsunfähig, wenn du deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit für mindestens sechs Monate krankheitsbedingt oder in unfallbedingt nur noch zu 50 Prozent ausüben kannst. Die juristisch korrekte Definition lautet: „Berufsunfähig ist, wer in der Fähigkeit, seinen Beruf auszuüben, so wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war, aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % eingeschränkt oder ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist.“
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Grunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die um eine spezielle Klausel erweitert wurde. Diese Ergänzung der Versicherungsbedingungen stellt sicher, dass eine Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn als vollständige Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
Die DU-Klausel schließt eine Absicherungslücke, die Beamten zusätzliche Sicherheit bietet und es der Versicherung erschwert, im Falle einer Dienstunfähigkeit die Leistung zu verweigern. Als angestellter Lehrer besteht die Möglichkeit, jederzeit verbeamtet zu werden. Daher ist es sinnvoll, bereits im Status des „Angestellten Lehrers“ eine Versicherung mit DU-Klausel abzuschließen.
Ja, eine DU ist genauso wichtig, wie eine Krankenversicherung. Eine Krankenversicherung sichert dich vor den hohen medizinischen Kosten bei einer Krankheit oder einem Unfall ab und die DU sichert dein Einkommen ab.
Die Frage, ob eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist: Ja! Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, der lediglich eine zusätzliche Klausel angehängt ist. Eine Erweiterung der Versicherungsbedingungen sozusagen, die besagt, dass die Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn als vollständige Berufsunfähigkeit gilt bzw. anzuerkennen ist.
Hast du nur eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne diese Erweiterung, könnte es passieren, dass dein Dienstherr dich zwar als dienstunfähig in den frühzeitigen Ruhestand versetzt, du aber nach den Spielregeln der Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht berufsunfähig bist und somit keine BU-Rente erhältst.
Im Grunde jede Lehrkraft. Voraussetzung ist natürlich, dass die Lehrkraft noch so gesund ist, dass die Versicherung den Antrag annimmt. Liegen erst einmal schwere Vorerkrankungen vor, wird es unmöglich werden, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dann kann evtl. nur noch eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Als Grundfähigkeitsversicherung wird eine Risikoversicherung bezeichnet, die den Verlust von bestimmten, definierten Grundfähigkeiten wie z. B. Gehen, Stehen, Sehen, Sprechen, Hören oder Fertigkeiten wie Autofahren oder Fahrradfahren durch Auszahlung einer monatlichen Rente auffangen soll.
Die Frage ist, wie dein Lebensstandard aussieht und was dir wichtig ist. Wenn dir nur wichtig ist, dass du evtl. genug zu essen hast, damit du nicht verhungerst, dann reicht vermutlich die staatliche Absicherung aus. Hast du dir allerdings ein schönes Leben aufgebaut. Dir Wünsche und Träume erfüllt, die dir wichtig sind. Eine Familie, ein schönes Haus, hin und wieder ein toller Urlaub, ein schönes Auto etc., dann solltest du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Ja, es gibt auch Kombi-Produkte, bestehend aus einer Rentenversicherung mit Dienstunfähigkeitsversicherung. Viele Versicherungsvermittler verkaufen solche Produkte auch sehr gern, weil sie i. d. R. einen deutlich höheren Beitrag haben, als die reine Absicherung des Risikos und eine deutlich höhere Provision dabei herausspringt. Persönlich sind wir von fairbeamtet.de kein Fan solcher Kombi-Produkte. Wir empfehlen, die Altersvorsorge getrennt von der Absicherung gegen Dienstunfähigkeit aufzubauen. Zum einen, weil die besten BU-Versicherer nicht immer auch die besten Altersvorsorge-Lösungen bieten. Zum Anderen, weil es im Leben immer mal zu einem Engpass kommen kann. Muss man sparen und evtl. die Altersvorsorge mal für ein paar Monate beitragsfrei stellen, hat man dann i. d. R. auch keinen Schutz mehr bei Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit. So kann man nur eines von beidem beitragsfrei stellen lassen.
Ja, weil nicht jeder Lehrer, der von seinem Dienstherrn dienstunfähig erklärt wurde, auch automatisch nach den Spielregeln der Berufsunfähigkeitsversicherung berufsunfähig ist. Eine DU-Klausel bietet einem Lehrer deutlich mehr Sicherheit, dass er im Falle der Dienstunfähigkeit auch tatsächlich eine BU-Rente von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung ausgezahlt bekommt.
Nein. Die gesetzliche Absicherung ist zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig.
Wenn du als Lehrer nicht mehr in der Lage bist, deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit für mindestens sechs Monate krankheitsbedingt oder in unfallbedingt zu mindestens 50 Prozent auszuüben.
Die Dienstunfähigkeit ist definiert in § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz und § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz: „Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“
Weil es sein kann, dass eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leistet, wenn du von deinem Dienstherrn als dienstunfähig in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wirst, weil du zwar dienstunfähig bist, aber nach den Spielregeln der Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht als berufsunfähig giltst.
Lehrer sollten monatlich etwa 80 bis 120 Euro für eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung (Dienstunfähigkeitsversicherung) einplanen. Zwar gibt es auch günstigere Angebote, bei denen eine niedrigere BU-Rente, beispielsweise 500 Euro pro Monat, versichert wird. Solche Lockangebote sind im Internet häufig zu finden. Allerdings ist von solchen geringen Absicherungen abzuraten, da sie den Verlust der Arbeitskraft nicht ausreichend abdecken. Eine BU-Rente, die unter dem Niveau des Bürgergeldes liegt, bietet keinen wirklichen Schutz. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte entweder vollständig abgeschlossen werden – oder gar nicht.
Referendare und junge Lehrer (Beamte auf Probe) werden i. d. R. aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort haben sie, sofern sie nicht vor 1961 geboren sind, keinen Schutz gegen Berufsunfähigkeit, sondern nur für den Fall einer vollen Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähig ist man, wenn man keinen Beruf mehr für mindestens 3 Stunden pro Tag ausüben kann. Einen Anspruch hat man jedoch erst, wenn man mindestens 60 Monate in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt hat, was beim Dienstanfänger eher nicht der Fall sein wird. Aktuell liegt die volle Erwerbsminderungsrente bei knapp 1.000 Euro im Monat (2024).
Ein pauschales Richtig oder falsch gibt es hier nicht. Aber, wenn der Vertrag noch nicht so lange läuft (erst 2–3 Jahre) und du noch genauso gesund bist, wie beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung, kann ein Wechsel durchaus empfehlenswert sein. Sollte der Vertrag jedoch 6, 7 Jahre oder länger laufen und/oder seit dem Abschluss Vorerkrankungen dazugekommen sein, raten wir von einem Wechsel ab.
Die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Ggf. noch die AU-Klausel oder die Teildienstunfähigkeitsklausel.
Frag uns. Wir von fairbeamtet.de sind auf Beamte spezialisiert und kennen uns bestens mit den Bedürfnissen von Beamten aus. Unsere Beratung ist für den Beamten 100 Prozent kostenlos und unverbindlich. Von der anonymen Risikovoranfrage bis zur Abwicklung des nervigen Papierkrams übernehmen wir alles für dich.
Solange wie möglich. Am besten bis mindestens zum 67. Lebensjahr.
Das die Versicherung eine echte DU-Klausel hat und das alle Vorerkrankungen am besten im Vorfeld über eine anonyme Risikovoranfrage abgeklärt sind. Eine Ablehnung einer Versicherung kann bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung den Abschluss bei anderen Versicherungen verhindern.
In diesen Artikeln liefern wir dir einen ersten Überblick, was der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist, welche Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und für Polizisten die Beste ist, welche Auswirkungen verschiedene Vorerkrankungen beim Abschluss einer BU/DU haben können und warum du spätestens beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen solltest.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen