PKV für Kinder von Beamten:
Kind GKV oder PKV versichern?

PKV fürs Kind Beamte – was kostet das wirklich? Erfahre, welche Beiträge realistisch sind, wie die Beihilfe deine Kosten senkt und welche Spartipps du sofort nutzen kannst.

Freigestellte 3D-Kinderfiguren: ein kleiner Junge, seine kleine Schwester und ein Neugeborenes/Baby (sitzend) zwischen ihnen.
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Warum lohnt sich die PKV fürs Kind?

Als Beamter bekommst du für dein Kind in der Regel 80 % Beihilfe. Heißt konkret: Du musst nur die restlichen 20 % absichern – und genau das macht die private Krankenversicherung für Kinder so attraktiv.

Verglichen mit gesetzlich versicherten Kindern sparst du Monat für Monat bares Geld – und dein Kind erhält besseren Schutz. Chefarzt, Einzelzimmer, Zahnbehandlung? Kein Problem, wenn du den passenden Tarif in der privaten Krankenversicherung wählst.

Tarifwahl – Was passt zu dir und deinem Kind?

In der PKV gibt es unterschiedliche Tarife, die sich nicht nur im Preis, sondern auch in den Leistungen unterscheiden. Es gibt:

Einsteiger-Tarife: Diese sind oft besonders günstig und decken die wichtigsten Leistungen ab. Fast wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Normal-Tarife: Hier sind in der Regel zusätzliche Leistungen enthalten, die für Kinder wichtig sein können, wie etwa bessere Konditionen für den Krankenhausaufenthalt. Komfort-Tarife: Diese bieten den größten Leistungsumfang und sind entsprechend teurer. Viele Elternteile entscheiden sich für diesen Schutz.

Ein kleines Beispiel: Wenn dein Kind 10 Jahre alt ist und du dich für einen Normal-Tarif entscheidest, könnte der Beitrag bei etwa 50 Euro monatlich liegen. Entscheidet ihr euch für einen Komfort-Tarif, sind es vielleicht um die 80 Euro.

Was kostet die PKV für Beamtenkinder wirklich?

Die Kosten der PKV für dein Kind hängen von mehreren Faktoren ab: dem Beihilfebemessungssatz, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss (Gesundheitsangaben) und dem gewählten Tarif. In der Regel liegen die Beiträge für Kinder von Beamten in einem Bereich von etwa 35 bis 200 Euro pro Monat. Klingt machbar, oder? Schauen wir uns das mal genauer an.

Beispielrechnung:

Hier die grobe Orientierung – abhängig von Alter, Tarif & Gesundheit:

Einsteiger (ab 35 €): Gut, wenn’s günstig sein muss. Aber Vorsicht: oft mit Leistungslücken. Normal (50–100 €): Empfehlenswerte Allround-Absicherung. Komfort (150–200 €): Alles drin. Chefarzt, Einzelzimmer, Top-Zahnleistungen.

Tipp vom Experten: Gerade bei Kindern kosten Komfort-Tarife oft nur 20–30 € mehr, lohnen sich aber langfristig extrem.

Natürlich ist das nur ein grober Richtwert. Die genaue Höhe hängt auch von individuellen Faktoren ab, wie etwa dem Gesundheitszustand deines Kindes beim Vertragsabschluss.

Je jünger das Kind, desto günstiger ist der Einstieg in die PKV. Je besser der Tarif, desto höher der Beitrag – logisch. Aber: Es gibt riesige Unterschiede zwischen den Versicherern.

Unser Tipp: Lass dir das anonym durchrechnen. So kannst du dein Kind privat versichern und sicherstellen, dass dein Nachwuchs privat versichert ist – ohne böse Überraschungen.

Ablauf der Online-Beratung bei fairbeamtet.de

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PKV Online-Beratung. Berufsunfähigkeitsversicherung Online-Beratung. Dienstunfähigkeitsversicherung Online Beratung. Ein*e Beamter*in liegt auf dem Boden. Sie hat ein InEar-Headset in den Ohren und lässt sich gerade online beraten. Vor ihr liegt ein Laptop und ein Handy. Auf dem Handy sieht man, dass sie ein Telefonat führt. Die Beamtin ist kein echter Mensch, sondern wird als Funko Pop ähnliche Figur dargestellt.

Beihilfe für Kinder – kurz & knapp erklärt

Für Beamtenkinder gilt in fast allen Bundesländern ein Beihilfebemessungssatz von 80 %. Das heißt: Die Beihilfe übernimmt 80 % der beihilfefähigen Krankheitskosten deines Kindes – und du sicherst die restlichen 20 % über eine private Krankenversicherung ab.

Sonderregelung Sachsen und Hessen

In Sachsen liegt der Beihilfebemessungssatz für ein Kind bei 70 %. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern liegt er bei 90 %. Dadurch reduziert sich dein privater Absicherungsanteil auf nur 30 oder 10 %. Das macht die PKV dort besonders günstig.

Hessen hat ein relativ komplexes System.

In einigen Bundesländern kann sich der Bemessungssatz für dich als Elternteil erhöhen – nicht aber für dein Kind. Die 80 % bleiben.

Wenn du wissen willst, wie viel die PKV für dein Kind konkret kostet, rechne es jetzt anonym durch – oder hol dir eine persönliche Beratung. Gerade, wenn du dein Kind privat versichern möchtest, lohnt sich ein Vergleich.

Gesundheitsprüfung – Auch für Kinder relevant?

Ja, auch für Kinder ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn sie in die private Krankenversicherung aufgenommen werden sollen. Dabei wird der Gesundheitszustand deines Kindes genau geprüft. Das kann Auswirkungen auf die Höhe des Beitrags haben. Hat dein Kind zum Beispiel Vorerkrankungen, können Risikozuschläge hinzukommen. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und beraten zu lassen.

Eine Besonderheit gibt es bei der sogenannten Kindernachversicherung: Hier kannst du dein Kind ohne Gesundheitsprüfung nachversichern – innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt. Allerdings übernimmt es dann die Leistungen deines bestehenden PKV-Tarifs. Überlege daher schon vor der Geburt, ob dein aktueller Tarif in der privaten Krankenversicherung auch für dein Kind ausreichend ist.

Was passiert bei Trennung der Eltern?

Kommt es zur Trennung oder Scheidung, stellt sich vielen Beamten die Frage: Wo und wie soll das Kind künftig krankenversichert sein – PKV oder GKV? Die Antwort hängt in erster Linie davon ab, bei welchem Elternteil das Kind lebt und wie dieser versichert ist.

Kind lebt beim privatversicherten Elternteil

Bleibt das Kind beim beihilfeberechtigten Elternteil mit privater Krankenversicherung, ändert sich in der Regel nichts: Das Kind bleibt ebenfalls privat versichert – meist mit einem Beihilfebemessungssatz von 80 % oder, in Sachsen, sogar 90 %. Der privat zu versichernde Restanteil wird weiter über die PKV abgedeckt. Das Kind ist somit weiterhin privat versichert und erhält die Leistungen der privaten Krankenversicherung.

Kind lebt beim gesetzlich versicherten Elternteil

Anders sieht es aus, wenn das Kind künftig beim gesetzlich versicherten Elternteil wohnt. Dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung mitzuversichern – aber nur, wenn bestimmte Einkommensgrenzen und Bedingungen erfüllt sind. In diesem Fall ist das Kind beitragsfrei mitversichert – anders als in der PKV, wo in der Regel ein eigener Beitrag fällig wird.

Wichtig: Der Wechsel in die GKV ist nicht automatisch und auch nicht verpflichtend. Es kann durchaus sinnvoll sein, das Kind weiterhin privat zu versichern – vor allem, wenn Leistungen und Beitrag passen. Insbesondere, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil verdient und das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, bleibt das Kind in der PKV.

Besonderheit in Hessen

In Hessen gibt es eine abweichende Regelung: Wenn das Kind von einem gesetzlich versicherten Elternteil betreut wird, kann der Wechsel zurück in die PKV nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen – und muss offiziell genehmigt werden. Das betrifft vor allem Fälle, in denen beide Elternteile privat versichert waren, aber das Kind nun beim gesetzlich versicherten Elternteil lebt.

Unser Tipp: Bei Trennung oder Wechsel des Versicherungsstatus kann es schnell kompliziert werden – rechtlich und finanziell. Deshalb: Lass deine Situation frühzeitig prüfen. Wir klären für dich, welche Versicherungslösung für dein Kind sinnvoll, bezahlbar und rechtlich sauber ist – egal ob privat oder gesetzlich versichert.

Tabelle: Beitragsberechnung für das Kind eines Beamten mit einem Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent

Eintrittsalter 1 bis 15

  • Einsteiger-Tarife ab 34,65 Euro
  • Normal-Tarife ab 53,68 Euro
  • Komfort-Tarife ab 37,67 Euro

Eintrittsalter 16

  • Einsteiger-Tarife ab 33,06 Euro
  • Normal-Tarife ab 66,01 Euro
  • Komfort-Tarife ab 47,65 Euro

Eintrittsalter 17

  • Einsteiger-Tarife ab 33,06 Euro
  • Normal-Tarife ab 110,53 Euro
  • Komfort-Tarife ab 47,65 Euro

Eintrittsalter 18

  • Einsteiger-Tarife ab 65,50 Euro
  • Normal-Tarife ab 99,28 Euro
  • Komfort-Tarife ab 81,55 Euro

Eintrittsalter 19

  • Einsteiger-Tarife ab 65,76 Euro
  • Normal-Tarife ab 99,54 Euro
  • Komfort-Tarife ab 81,81 Euro

Eintrittsalter 20

  • Einsteiger-Tarife ab 66,03 Euro
  • Normal-Tarife ab 117,81 Euro
  • Komfort-Tarife ab 82,58 Euro

Eintrittsalter 21

  • Einsteiger-Tarife ab 82,19 Euro
  • Normal-Tarife ab 121,59 Euro
  • Komfort-Tarife ab 145,21 Euro

Eintrittsalter 22

  • Einsteiger-Tarife ab 82,57 Euro
  • Normal-Tarife ab 123,16 Euro
  • Komfort-Tarife ab 147,80 Euro

Eintrittsalter 23

  • Einsteiger-Tarife ab 82,97 Euro
  • Normal-Tarife ab 124,77 Euro
  • Komfort-Tarife ab 150,35 Euro

Eintrittsalter 24

  • Einsteiger-Tarife ab 83,36 Euro
  • Normal-Tarife ab 126,38 Euro
  • Komfort-Tarife ab 152,93 Euro

Eintrittsalter 25

  • Einsteiger-Tarife ab 103,25 Euro
  • Normal-Tarife ab 131,21 Euro
  • Komfort-Tarife ab 159,88 Euro

Hinweise zur Berechnung

  • Beihilfebemessungssatz: 80 % (Standard in den meisten Bundesländern; in Sachsen beträgt der Satz 90 %)
  • Gesundheitszustand: Kind ist kerngesund (keine Vorerkrankungen oder chronischen Erkrankungen)
  • Tarifkategorien: Die Einteilung in Einsteiger-, Normal- und Komfort-Tarife basiert auf Leistungsmerkmalen und ist eine subjektive Kategorisierung des Beraters; sie stellt keine genormte Bezeichnung von Versicherungsgesellschaften dar.

Parameter für die Berechnung: Kind eines Bundes-Beamten, 80 Prozent Beihilfebemessungssatz, kerngesund (keine Vorerkrankungen, keine chronischen Erkrankungen), keine Diagnosen oder Behandlungen im Abfragezeitrum (die irgendwelche Risikozuschläge nach sich ziehen würden). Die Einteilung in Einsteiger-, Normal- und Komfort-Tarif ist eine subjektive Kategorisierung des Beraters anhand von gewissen Leistungsmerkmalen und keine genormte Bezeichnung von Versicherungsgesellschaften.

Unser Tipp

Ich hoffe, du konntest dir nun einen ersten Überblick darüber verschaffen, was ein Kind in der privaten Krankenversicherung in den Beamten-Tarifen kostet.

Du möchtest es genau wissen? Kein Problem, trage dich einfach in unserem Kontaktformular ein und fordere eine kostenlose Beratung eines Spezialisten unseres Teams an. Übrigens: Du kannst das Kontaktformular bedenkenlos ausfüllen. Wir geben dir das Versprechen, dass wir deine Daten nur intern nutzen. Wir geben oder verkaufen sie nicht weiter! Ehrenwort!

Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.

Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.

Die Zahlen sprechen für Sven. Mit einer echten 5-Sterne-Bewertung bei Google und über 500 Bewertungen bei Provenexpert, gehört er zu Deutschlands besten und erfahrensten PKV-Experten.