Falsche Diagnose in der Patientenakte (ePA): So wirst du sie los

Fehldiagnosen in der elektronischen Patientenakte gefährden deine Krankenversicherung. So erkennst du eine falsche Diagnose und kannst sie beim Arzt löschen lassen.

Eine freigestellte 3D-Maskottchenfigur (Sven von fairbeamtet.de) mit Brille und Bart im weißen Arztkittel. Um den Hals hängt ein Stethoskop; darunter trägt die Figur ein Hemd, Jeans und dunkle Schuhe. Falschdiagnose in der Patientenakte.
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Warum deine Patientenakte für dich als Beamter überhaupt zählt

Für Beamtinnen und Beamte, auch im Vorbereitungsdienst, kann die Patientenakte zum echten Problem werden. Ohne PKV läuft in vielen Bundesländern die Beihilfe nicht rund, und ohne bestandene Gesundheitsprüfung wird aus der Verbeamtung schnell nichts.

Vor jedem Abschluss, ob PKV, Zusatzversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung, bekommst du einen Gesundheitsfragebogen vorgelegt. Ganz normal, der Versicherer will dein Risiko einschätzen können. Die Grundlage dafür steht in § 19 VVG, der vorvertraglichen Anzeigepflicht:

„Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen.“

Trockener Gesetzestext, aber mit echten Zähnen. Verschweigst du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Diagnose, die du kanntest, darf der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). War es nur leichte Fahrlässigkeit, darf er immerhin noch mit einem Monat Frist kündigen (§ 19 Abs. 3 VVG). Beides zieht nur, wenn er dich vorher in Textform über genau diese Folgen belehrt hat (§ 19 Abs. 5 VVG). Und in jedem dieser Fälle gilt: Du bleibst auf den Behandlungskosten sitzen, die eingezahlten Beiträge siehst du meistens auch nicht wieder.

Deshalb schauen sich Versicherer bei Verdacht auf so eine Anzeigepflichtverletzung gern die Patientenakte an. Und genau da wird es unangenehm, wenn in deiner eigenen Krankenakte ein Befund steht, von dem du selbst nichts wusstest.

Was hat die elektronische Patientenakte mit deiner PKV zu tun?

Seit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte ist der Blick in die eigene Gesundheitsakte einfacher geworden, zumindest in der Theorie. Über die ePA-App deiner Krankenversicherung siehst du, welche Befunde und Behandlungen für dich gespeichert sind.

Eine Sache vorweg, damit keine Panik aufkommt: Deine private Krankenversicherung hat keinen automatischen Zugriff auf deine ePA. Du bestimmst allein, wer da reinschauen darf. Und ganz ehrlich, aktuell muss eine PKV die ePA nicht mal anbieten, das ist reine Kür. Die ePA ist also dein Werkzeug, nicht das des Versicherers.

Am eigentlichen Problem ändert das trotzdem nichts: Siehst du in deiner ePA oder in der Patientenquittung deiner Kasse eine Diagnose, hast du sie ab dem Moment auf dem Schirm. Und was du auf dem Schirm hast, musst du im nächsten Gesundheitsfragebogen angeben.

Nebenbei: Für die Patientensicherheit ist es trotzdem ein Fortschritt, wenn Patientenakten heute digital und für dich selbst einsehbar sind, egal was die Untersuchungsergebnisse darin im Einzelfall wert sind.

Achtung:

Die normale Patientenquittung nach § 305 Abs. 2 SGB V zeigt dir vor allem Leistungen und Kosten. Die ICD-Codes dahinter rücken viele Kassen nur raus, wenn du sie im Antrag ausdrücklich mitforderst. Kommst du so nicht ran, hilft ein eigener Auskunftsantrag zu deinen Diagnosedaten nach Art. 15 DSGVO.
Den direktesten Weg gibt dir § 630g BGB: Deine Praxis muss dir unverzüglich Einsicht in die vollständige Behandlungsakte geben, die erste Abschrift kostenlos.

Wie eine falsche Diagnose überhaupt in deine Patientenakte kommt

Ich sag’s, wie es ist: In unserem Abrechnungssystem bringen bestimmte Diagnosen mehr Geld als andere, egal wie es tatsächlich um deinen Gesundheitszustand steht. Wie oft das zu falschen Abrechnungsdaten führt, kann dir seriös niemand sagen. Kontrolliert wird kaum, und gesetzlich Versicherte kriegen ihre eigenen Abrechnungsdiagnosen normalerweise nie zu Gesicht.

Nicht jede falsche Diagnose steckt böse Absicht dahinter. Ein Diagnosefehler entsteht auf mehreren Wegen:

  • Ein simpler Zahlendreher im ICD-Code bei der Abrechnung.
  • Ein Diagnoseirrtum, wenn Symptome auf mehrere Krankheitsbilder passen und sich im Moment der Behandlung nicht sicher trennen lassen. Dafür kann der Arzt oder die Ärztin nichts.
  • Ein Befunderhebungsfehler, wenn ein Befund gar nicht so erhoben wurde, wie es der medizinische Standard verlangt.
  • Bewusst hoch kodierte Befunde, weil sie im Abrechnungssystem mehr bringen. Das ist die Grauzone, die manche Abrechnungsbetrug nennen, auch wenn sich das im Einzelfall selten beweisen lässt.

Meistens fällt eine Fehldiagnose erst auf, wenn du selbst PKV oder DU beantragen willst und dafür deine Patientenquittung anforderst. Dann taucht plötzlich eine Erkrankung auf, über die beim eigentlichen Arztbesuch nie ein Wort verloren wurde. Und sobald du sie kennst, musst du sie auch angeben.

Warum es fast nie um einen Schnupfen geht

Erfahrungsgemäß landen selten harmlose Befunde als Fehldiagnose in der Patientenakte. Fehldiagnosen häufen sich vor allem bei zwei Diagnosegruppen: psychische Erkrankungen und Rückenleiden, und die bringen bei der Abrechnung offenbar am meisten. Genau bei diesen beiden Kategorien schauen private Krankenversicherungen bei PKV und DU ganz genau hin, wenn es um bestimmte Behandlungen und psychische Leiden in der Vorgeschichte geht. Das kann schwerwiegende Folgen für deinen Versicherungsschutz haben: Ablehnung, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge mit spürbar höheren Beiträgen. Kein Wunder, dass Arzt oder Ärztin bei diesen Fehl- und Falschdiagnosen besonders genau hinschauen sollten, bevor sie abgerechnet werden.

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PKV Online-Beratung. Berufsunfähigkeitsversicherung Online-Beratung. Dienstunfähigkeitsversicherung Online Beratung. Ein*e Beamter*in liegt auf dem Boden. Sie hat ein InEar-Headset in den Ohren und lässt sich gerade online beraten. Vor ihr liegt ein Laptop und ein Handy. Auf dem Handy sieht man, dass sie ein Telefonat führt. Die Beamtin ist kein echter Mensch, sondern wird als Funko Pop ähnliche Figur dargestellt.

Ein Muster, das mir in der Beratung ständig begegnet

So läuft es oft ab: Ein Beamtenanwärter oder eine Referendarin will die PKV abschließen, weil ohne sie keine Verbeamtung möglich ist. Vor dem Antrag wird die Patientenquittung angefordert, um die Gesundheitsfragen sauber zu beantworten. Und dann die böse Überraschung: In der Patientenakte steht ein Befund, der beim Termin in der Hausarztpraxis nie Thema war. Meistens eine psychische Erkrankung, notiert bei einem Termin, bei dem es eigentlich um etwas ganz anderes ging.

Das Fiese daran: Die Uhr tickt gleich doppelt. Je länger eine Fehldiagnose unentdeckt bleibt, desto schwerer lässt sie sich später noch widerlegen. Und je näher der Einstellungstermin rückt, desto weniger Zeit bleibt, sie vorher berichtigen zu lassen.

Achtung:

Das ist kein Einzelfall, sondern ein Muster, das mir in über 30 Jahren PKV-Beratung immer wieder begegnet ist. Hast du selbst so einen Fall, ist der erste Schritt keine Panik, sondern die Patientenquittung.

Falsche Diagnose aus der Akte entfernen lassen: geht das?

Ja, kann man. Falsche Diagnosen und falsche Einträge lassen sich korrigieren oder aus der Krankenakte entfernen. Der Haken: Dafür brauchst du in der Regel ein ärztliches Attest, das die Unrichtigkeit schwarz auf weiß bestätigt.

Deinen Rechtsanspruch dafür gibt dir § 305 SGB V. Auf Antrag muss deine Kasse Diagnosedaten, deren Unrichtigkeit ein ärztlicher Nachweis belegt, berichtigt verwenden. Das gilt für die Versichertenauskunft und für die ePA. Über deinen Antrag auf Berichtigung oder Löschung muss sie innerhalb von vier Wochen entscheiden.

Daneben greift für deine Gesundheitsdaten das Berichtigungsrecht nach Art. 16 DSGVO, mit einer Reaktionsfrist von in der Regel einem Monat. Stellt sich die Kasse quer, bleibt der Weg zum Sozialgericht.

Eine Sache ist dabei wichtig. Ist die Diagnose beim Arzt korrigiert, heißt das noch nichts. Erfährt deine Kasse davon nicht, steht sie in deiner Patientenquittung munter weiter.

Ein Detail, das kaum jemand erwähnt: In der Akte deiner Praxis bleibt die alte Eintragung sichtbar. § 630f BGB erlaubt Änderungen nur so, dass der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt. Für dich zählt aber, was deine Kasse weitergibt, und das ist nach der Korrektur die berichtigte Fassung.

Diagnose oder Tatsache: Was sich überhaupt berichtigen lässt

Jetzt wird’s ein bisschen juristisch, aber wichtig: Eine Diagnose selbst gilt als ärztliches Werturteil und lässt sich deshalb nur eingeschränkt berichtigen. Die fachliche Richtigkeit eines Befundes ist nämlich keine reine Datenschutzfrage, das sagen auch die Datenschutzbehörden so.

Anders sieht es aus, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen falsch sind, also die konkreten Angaben, auf denen die Diagnose fußt. Für dich heißt das: Ein pauschales „das stimmt nicht“ reicht nicht. Du musst genau benennen, welche Tatsache falsch ist.

Gegen eine falsche Diagnose vorgehen: dein Weg in drei Schritten

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge: Arzt ansprechen, Korrektur schriftlich holen, Korrektur an die Kasse melden. Den dritten vergessen die meisten, und genau der entscheidet am Ende.

Schritt 1: Sprich den behandelnden Arzt direkt an

Ohne Vorwurf, ohne Betrugsanschuldigung. Sag einfach, dass du wegen dieser Diagnose keine vernünftige Versicherung bekommst. Damit kommst du weiter als mit Konfrontation.

Viele Ärzte wissen gar nicht, was so ein Eintrag für deinen Versicherungsschutz bedeutet. Erklär es ihnen in einem Satz, dann hast du sie oft auf deiner Seite.

Schritt 2: Lass dir die Korrektur schriftlich geben

Mündlich ist sie nichts wert. Du brauchst ein Attest zur Richtigstellung oder eine Bestätigung, dass sich „der Verdacht der Diagnose nicht bestätigt“ hat.

Dieses Papier ist dein Nachweis gegenüber der Kasse. Ohne ärztlichen Nachweis greift § 305 SGB V nicht.

Schritt 3: Meld die Korrektur der Krankenkasse

Diesen Schritt vergessen fast alle. Wird die Diagnose nur beim Arzt korrigiert, aber nicht bei der Kasse gemeldet, taucht sie in deiner Patientenquittung weiter auf. Und damit auch in der Akte, in die ein Versicherer im Zweifelsfall schaut.

Viele Kassen haben dafür eigene Vordrucke. Die machen es dem Arzt oder der Ärztin leichter, also frag danach.

Achtung:

Erst wenn die Korrektur bei der Kasse angekommen ist, bist du auf der sicheren Seite. Fordere danach noch einmal deine Patientenquittung an und prüfe, ob die Diagnose wirklich verschwunden ist. Erst dann geht der PKV-Antrag raus.

Wenn der Arzt sich stur stellt

Nicht jeder Mediziner zeigt sich einsichtig, wenn du mit einer offensichtlich falschen Diagnose ankommst. Manche fühlen sich angegriffen, ist halt so. Dann bleibt dir die Zweitmeinung als Weg Nummer zwei.

Bei körperlich messbaren Befunden klappt das gut. Steht zum Beispiel eine Arthrose in der Akte, kann ein anderer Facharzt per Röntgenbild zeigen, dass da nichts ist. Genauso bei einem angeblichen Bandscheibenvorfall, den die Bildgebung ausschließt.

Bei psychischen Erkrankungen wird’s schwieriger. Ob vor zwei Jahren wirklich eine Anpassungsstörung vorlag, lässt sich im Nachhinein kaum objektiv klären. Am Ende steht dann oft Aussage gegen Aussage, und im schlimmsten Fall bleibt nur der Gang zum Sozialgericht.

Wer hilft, wenn gar nichts mehr geht?

Wenn Arzt und Zweitmeinung nicht weiterhelfen, musst du das nicht allein durchboxen. Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei und unabhängig von Kassen und Ärzten genau zu solchen Fällen, Telefon 0800 011 77 22, und kennt die üblichen Formulare der Krankenversicherungen. Bei komplizierteren Fällen, gerade bei psychischen Befunden, kann zusätzlich ein Anwalt für Patienten- oder Versicherungsrecht sinnvoll sein. Das ist dann die letzte Eskalationsstufe.

Falsche psychiatrische Diagnose: warum sie am schwersten wiegt

Eine falsche psychiatrische Diagnose ist der härteste Fall in deiner Patientenakte. Zwei Dinge treffen hier zusammen. Sie lässt sich kaum widerlegen. Und genau bei psychischen Vorerkrankungen schauen PKV und Dienstunfähigkeitsversicherung am strengsten hin.

Für dich als Beamtin oder Beamten wiegt das doppelt. Eine psychische Diagnose in der Akte kann dir den Weg in die beihilfekonforme PKV verbauen und zugleich bei der amtsärztlichen Untersuchung Fragen aufwerfen. Und bei der Dienstunfähigkeit sind psychische Erkrankungen der häufigste Grund. Bei den Bundesbeamten, die 2024 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Pension mussten, lag ihr Anteil bei 42,0 Prozent. Dienstunfähigkeit trifft außerdem früh: Wer 2024 deshalb aufhören musste, war im Schnitt 55,8 Jahre alt. Ein Ausschluss genau dort nimmt dir den Schutz, den du am dringendsten brauchst.

Typisch ist dieser Fall: In der Akte steht eine Anpassungsstörung oder eine depressive Episode, notiert bei einem Termin, bei dem es eigentlich um etwas ganz anderes ging. Du erfährst davon Jahre später, wenn du die Patientenquittung für den PKV-Antrag anforderst.

Warum sich eine psychiatrische Diagnose so schwer anfechten lässt

Dir fehlt der objektive Gegenbeweis. Bei einem körperlichen Befund hilft die Bildgebung: Steht eine Arthrose in der Akte, zeigt ein Röntgenbild, dass da nichts ist. Für die Psyche gibt es kein Röntgenbild.

Ob vor zwei Jahren wirklich eine Anpassungsstörung vorlag, lässt sich im Nachhinein kaum objektiv klären. Am Ende steht oft Aussage gegen Aussage. Im schlimmsten Fall bleibt nur der Gang zum Sozialgericht.

Dazu kommt die Hürde aus dem Abschnitt oben. Eine Diagnose gilt als ärztliches Werturteil und lässt sich nur eingeschränkt berichtigen. Du musst die falsche Tatsache benennen, auf der sie fußt. Bei einer psychischen Diagnose ist das oft ein Gesprächsinhalt, und der steht nirgends dokumentiert.

Was so eine Diagnose dich kosten kann

Ablehnung, Leistungsausschluss oder Risikozuschlag mit spürbar höheren Beiträgen. Beim Ausschluss bekommst du einen Vertrag, der alles abdeckt außer genau diesem Bereich.

Wie Versicherer mit einer Psychotherapie in der Vorgeschichte umgehen, steht ausführlich in unserem Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie.

So gehst du bei einer psychiatrischen Diagnose vor

Die drei Schritte von oben gelten auch hier. Drei Dinge kommen dazu:

  • Sei schnell. Je frischer die Diagnose, desto besser erinnert sich die Praxis an das Gespräch. Später wird aus der Korrektur eine Rekonstruktion.
  • Frag nach dem Verdacht. Oft steht keine gesicherte Erkrankung in der Akte, sondern eine Verdachtsdiagnose. Bestätigt dir die Praxis schriftlich, dass sich der Verdacht nicht bestätigt hat, ist das die sauberste Korrektur.
  • Klär es vor dem Amtsarzt. Die amtsärztliche Untersuchung und der PKV-Antrag laufen oft zeitgleich. Was bei der einen auffällt, kann die andere beeinflussen.

Achtung:

Verschweigen ist keine Lösung. Kennst du die Diagnose, musst du sie angeben (§ 19 VVG). Tust du es nicht, darf der Versicherer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verschweigung vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Dann zahlst du jahrelang Beiträge und stehst im Ernstfall ohne Schutz da.

Solltest du Einsicht in die Patientenakte nehmen, bevor du den PKV-Antrag stellst?

Genau bei dieser Frage sind sich selbst Berater uneinig. Gesetzlich musst du nur Diagnosen angeben, die du tatsächlich kennst. Eine Pflicht, vorher in die eigene Akte zu schauen, gibt es nicht. Deshalb raten manche Vermittler pauschal davon ab: Wer nicht weiß, kann nichts verschweigen.

So einfach ist das aber nicht. Ein BGH-Beschluss vom 25.09.2019 (Az. IV ZR 247/18) hilft dir hier: Kam eine Diagnose erst nach dem Versicherungsabschluss ans Licht, muss die Versicherung beweisen, dass du sie schon vorher kanntest. Hast du nach bestem Wissen alles angegeben, was dir bekannt war, kann dir keine Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen werden.

Meine Meinung dazu, nach über 30 Jahren im Geschäft: Pauschal wegschauen ist bequem, aber nicht immer die klügere Strategie.

  • Kennst du deine Gesundheitshistorie sicher und waren deine Arzttermine der letzten Jahre reine Vorsorge, musst du deine Patientenakte vor dem Antrag nicht zwingend anfordern.
  • Bist du dir unsicher, was da alles abgerechnet wurde, dann fordere die Patientenquittung an. Eine übersehene Diagnose lässt sich im Leistungsfall nicht mehr reparieren, eine rechtzeitig korrigierte schon.

Sobald du eine Diagnose kennst, wird aus Unwissenheit automatisch anzeigepflichtiges Wissen. Wer die eigene Akte einsieht und dort falsche Angaben entdeckt, muss die also erst berichtigen lassen, bevor der PKV-Antrag rausgeht.

Was das für dich als Beamter konkret bedeutet

Für dich als angehende Beamtin oder angehenden Beamten kommt noch die amtsärztliche Untersuchung dazu. Da geht es zwar um deine Dienstfähigkeit, nicht direkt um den PKV-Antrag. Beides läuft aber oft zeitgleich, und was bei der einen Untersuchung auffällt, kann die andere beeinflussen. Weißt du, dass in deiner Akte etwas Unklares steht, klär das vor beiden Terminen, nicht danach.

Und noch was: Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Dienstunfähigkeitsversicherung wird nach denselben Gesundheitsfragen gefragt wie bei der PKV, bei den meisten Zusatzversicherungen ebenfalls. Eine unkorrigierte Fehldiagnose verbaut dir also nicht nur die private Krankenversicherung, sondern womöglich auch die Absicherung, die im Ernstfall dein Einkommen sichert.

Kannst du wegen einer Fehldiagnose Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen?

Grundsätzlich ja, in der Praxis ist der Nachweis aber zäh. Entsteht dir durch einen falschen Befund ein nachweisbarer finanzieller Schaden, etwa weil du dadurch keinen BU-Schutz mehr bekommst, kommen Haftungsansprüche gegen den Arzt infrage. Der Haken ist die Kausalität: Du musst zeigen, dass genau diese Fehldiagnose genau diesen Schaden verursacht hat, und das ist meistens ein langer Weg. Ehrlich gesagt lohnt es sich fast immer mehr, die Diagnose zügig berichtigen zu lassen, statt einen Schadensersatzprozess durchzuziehen.

Fazit: Lieber jetzt korrigieren als später zahlen

Fehldiagnosen in der Patientenakte sind kein Randthema. Sie entscheidet mit darüber, ob du eine leistungsstarke PKV bekommst, ob deine Dienstunfähigkeitsversicherung ohne Risikozuschlag durchgeht und ob aus der Verbeamtung überhaupt was wird.

Bist du unsicher, ob deine Akte sauber ist, fordere die Patientenquittung an, bevor du den Antrag stellst. Findest du eine falsche Diagnose, lass sie zeitnah berichtigen, erst beim behandelnden Arzt, dann bei der Krankenkasse. Je länger eine Fehldiagnose unkorrigiert bleibt, desto schwerer lässt sie sich später noch beweisen.

Ein Blick in deine Patientenakte vor dem PKV- oder DU-Antrag bringt dir am Ende mehr als ein Blick allein auf die Beiträge.

Unser Versprechen an dich:

Wir schauen uns deine Situation an, bevor du irgendwo unterschreibst. Ehrlich, ohne Verkaufsdruck, mit über 30 Jahren PKV-Erfahrung.

Liebe Grüße dein Team von fairbeamtet.de

Quellen

Quellen und Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 19 (vorvertragliche Anzeigepflicht), § 19 Abs. 2 (Rücktritt), § 19 Abs. 3 (Kündigung), § 19 Abs. 5 (Belehrungspflicht) · abgerufen am 21.10.2026
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V), § 305 Abs. 1 Satz 6 und 7 (Berichtigung von Diagnosedaten bei ärztlichem Nachweis, Entscheidung innerhalb von vier Wochen), § 305 Abs. 2 (Patientenquittung) · abgerufen am 21.10.2026
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630f Abs. 1 Satz 2 (Änderungen in der Behandlungsakte nur mit erkennbarem ursprünglichen Inhalt), § 630f Abs. 2 (Dokumentationspflicht für Diagnosen und Befunde) · abgerufen am 21.10.2026
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630g Abs. 1 (Einsicht in die vollständige Behandlungsakte, erste Abschrift unentgeltlich) · abgerufen am 21.10.2026
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 15 (Auskunftsrecht), Art. 16 (Recht auf Berichtigung), Art. 12 Abs. 3 (Antwort in der Regel innerhalb eines Monats) · abgerufen am 21.10.2026

Rechtsprechung

  • Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.09.2019, Az. IV ZR 247/18: Die positive Kenntnis des anzeigepflichtigen Umstands gehört zum objektiven Tatbestand der Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 1 VVG und ist vom Versicherer zu beweisen. Fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.

Behörden und Aufsicht

Statistik

Beratung und Hilfe

Einschätzungen zur Annahmepraxis von Versicherern und zum Vorgehen bei Diagnosekorrekturen beruhen auf der Erfahrung von Sven Höhne (Debeka 2000 bis 2011, seit 2016 Makler bei fairbeamtet.de) und auf Beratungsgesprächen von fairbeamtet.de. Dieser Beitrag informiert und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schnelle Antworten zu den top Fragen

Die häufigsten Fragen (FAQs) zur falschen Diagnose in der Patientenakte

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen. Wenn deine Frage hier nicht dabei ist, melde dich einfach direkt bei uns.

Was ist eine Fehldiagnose in der Patientenakte?

Eine abgerechnete Diagnose, die nicht deinem tatsächlichen Gesundheitszustand entspricht. Sie kann durch einen Zahlendreher im ICD-Code, einen Diagnosefehler oder bewusst hoch kodierte Diagnosen entstehen, die im Abrechnungssystem mehr Geld bringen.

Kann man eine falsche Diagnose vom Arzt löschen und aus der Akte entfernen lassen?

Ja. Der zentrale Schritt ist ein ärztliches Attest, das die Unrichtigkeit bestätigt. Wichtig: Die Korrektur beim Arzt allein reicht nicht, sie muss zusätzlich der Krankenversicherung gemeldet werden, sonst taucht die Diagnose in der Patientenquittung weiter auf.

Was, wenn der Arzt oder die Ärztin sich weigert, die Fehldiagnose zu korrigieren?

Dann bleibt die Zweitmeinung. Bei körperlich nachweisbaren Diagnosen
, etwa einer Arthrose oder einem Bandscheibenvorfall, kann eine Bildgebung die Fehldiagnose widerlegen. Bei psychischen Diagnosen ist das deutlich schwerer, weil sich der damalige Befund im Nachhinein kaum objektiv überprüfen lässt.

Muss ich bei der Versicherung auch Diagnosen angeben, von denen ich nichts wusste?

Nein. Nach § 19 VVG musst du nur die dir bekannten Diagnosen
angeben. Laut BGH-Beschluss vom 25.09.2019 (Az. IV ZR 247/18) muss der Versicherer beweisen, dass du eine Diagnose bereits vor dem Versicherungsabschluss kanntest.

Hat meine private Krankenversicherung automatisch Zugriff auf meine ePA?

Nein. Deine PKV bekommt keinen automatischen Zugriff auf deine elektronische Patientenakte. Du bestimmst allein, wer sie einsehen darf. Für private Krankenversicherungen besteht zudem keine Pflicht, die ePA überhaupt anzubieten.

Was tun, wenn die Krankenkasse die Korrektur verweigert?

Dann kannst du dich ans Sozialgericht wenden. Nach dem Amtsermittlungsgrundsatz klärt das Gericht den Sachverhalt selbst, notfalls mit einem Gutachten auf Staatskosten.

Gilt das auch für Zusatzversicherungen wie Krankentagegeld- oder Zahnzusatzversicherung?

Ja. Auch dort fragt der Versicherer nach denselben Gesundheitsangaben wie bei der PKV. Eine unkorrigierte Falschdiagnose kann also auch hier zur Ablehnung oder zu Risikozuschlägen führen.

Wie kann ich eine psychiatrische Diagnose loswerden?

Über die Praxis, die sie gestellt hat. Dein bester Hebel ist die Verdachtsdiagnose: Steht in der Akte nur ein Verdacht, muss die Praxis ihn nicht widerrufen, sondern nur bestätigen, dass er sich nicht bestätigt hat.

Wie finde ich heraus, ob in meiner Krankenakte falsche Diagnosen stehen?

Über die Patientenquittung deiner Kasse oder deine elektronische Patientenakte in der ePA-App siehst du, welche Diagnosen für dich abgerechnet wurden. Frag die ICD-Codes im Antrag ausdrücklich mit an, sonst bekommst du oft nur die Leistungen. Besonders prüfenswert: psychische Diagnosen und Termine, bei denen du eigentlich nur wegen einer Kleinigkeit in der Praxis warst.

Wie lange darf die Bearbeitung eines Berichtigungsantrags dauern?

Über einen Antrag auf Berichtigung von Diagnosedaten muss deine Krankenkasse nach § 305 SGB V innerhalb von vier Wochen entscheiden. Für Berichtigungen nach Art. 16 DSGVO gilt allgemein eine Frist von in der Regel einem Monat. Setz dem Arzt oder der Kasse in deinem Schreiben trotzdem eine eigene, konkrete Frist.

Sollte ich vor dem PKV-Abschluss überhaupt meine Patientenakte einsehen?

Kommt drauf an. Kannst du die Gesundheitsfragen nicht sicher beantworten, fordere die Patientenquittung an. Kennst du deine Diagnosen
und hattest in den letzten Jahren nur Vorsorgetermine, musst du nicht zwingend reinschauen. Sobald du eine Diagnose kennst, wird daraus anzeigepflichtiges Wissen.

Kann ich wegen einer Fehldiagnose Schadensersatz verlangen?

Grundsätzlich ja, der Nachweis ist in der Praxis aber schwierig. Entstehen durch die falsche Diagnose
nachweisbare finanzielle Schäden, etwa der Verlust des BU-Schutzes, kommen Haftungsansprüche infrage. Meist ist es sinnvoller, die Diagnose zügig korrigieren zu lassen, statt einen langwierigen Schadensersatzprozess zu führen.

Was hat eine Falschdiagnose mit meiner Verbeamtung zu tun?

Ohne bestandene Gesundheitsprüfung bei PKV und amtsärztlicher Untersuchung wird die Verbeamtung schwierig. Eine unkorrigierte Fehldiagnose kann also nicht nur die PKV, sondern indirekt auch dein Einstellungsverfahren belasten.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit dem Thema überfordert bin?

Neben dem behandelnden Arzt und deiner Krankenkasse hilft die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenfrei weiter. Bei komplizierteren Fällen, etwa rund um psychische Diagnosen, ist zusätzlich anwaltliche Unterstützung sinnvoll.

Kann ein Arzt nachträglich die Diagnose ändern?

Ja. Ärzte dürfen und sollen eine Diagnose korrigieren, wenn sie falsch ist. Einen Anspruch darauf hast du aber nur, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen falsch sind. Die fachliche Einschätzung selbst gilt als ärztliches Werturteil und lässt sich nicht einfach streichen.

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Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Versicherungsmakler § 34d GewO. Mitgründer von fairbeamtet.de. 26 Jahre Erfahrung. Seit August 2000 in der Branche – erst Debeka, heute unabhängig.

Über 6.000 Beamte zur PKV und BU/DU beraten. 49 Google-Bewertungen – ausschließlich 5 Sterne. 500+ Top-Bewertungen bei Provenexpert von fairbeamtet.de gehören zu Sven Höhne.

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