Beihilfe
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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Beihilfe erklärt am Beispiel der Bundesbeihilfe
In diesem Video erklären wir dir was die Beihilfe ist und welche Leistungen die Beihilfe bietet. Erklärt am Beispiel der Bundesbeihilfe:
Beihilfebemessungssatz – Was ist das?
Der Beihilfebemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr (Staat/Arbeitgeber) übernimmt. Man könnte es vereinfacht auch den Arbeitgeberanteil bei Beamten nennen.
Beihilfebemessungssätze:
- 50 Prozent für einen Beamten ohne berücksichtigungsfähige Kinder (Regelsatz)
- 70 Prozent für aktive Beamte mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern.
- 70 Prozent für Versorgungsempfänger (Pensionäre / Beamte im Ruhestand).
- 70 Prozent für Ehepartner/Lebenspartner (bis zu bestimmten Einkommensgrenzen).
- 80 Prozent für Kinder (sofern berücksichtigungsfähig).
Wenn du es genauer wissen möchtest, haben wir auf dieser Seite alle Beihilfebemessungssätze für Beihilfe Bund & Länder recherchiert und zusammengetragen.
Bundeslandabhängigkeit:
Die genauen Sätze können sich je nach Landesbeihilfeverordnung unterscheiden.
Lücke zur Vollversorgung:
Da die Beihilfe nicht 100 Prozent deckt, müssen die restlichen Kosten mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) – bei Beamten auch Restkostenversicherung genannt – ergänzt werden.
In vielen Bereichen sind die Leistungen der Beihilfe angelehnt an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dadurch entstehen in diesen Bereichen zusätzliche Eigenanteile. Beamte können diese Lücken mit einem sogenannten Beihilfeergänzungstarif ebenfalls schließen.
Beispielrechnung:
Eine Arztrechnung über 350 Euro. Beihilfebemessungssatz 50 Prozent.
Die Beihilfe übernimmt 175 Euro. Die anderen 175 Euro holt sich der Beamte von der privaten Krankenversicherung (Restkostenversicherung).
Kürzt die Beihilfe die Rechnung zusätzlich, weil die Beihilfe gewisse Behandlungen nicht voll anerkennt (erstattet), kann der Beamte versuchen, sich den fehlenden Betrag über den Beihilfeergänzungstarif bei der PKV zurückzuholen.
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Artikel von
Sven Höhne
Versicherungsmakler § 34d GewO. Mitgründer von fairbeamtet.de. Seit August 2000 in der Branche – erst Debeka, heute unabhängig.
Über 6.000 Beamte zur PKV und BU/DU beraten. 45 Google-Bewertungen – ausschließlich 5 Sterne. 500+ Top-Bewertungen bei Provenexpert.
Kein Verkaufsdruck. Keine leeren Versprechen. Du bekommst eine Empfehlung mit Begründung – bevor du unterschreibst.



