Exmatrikulation Referendariat PKV:
So bleibst du lückenlos versichert

Exmatrikuliert – aber richtig: Erfahre, wann du dich als Lehramtsstudent vor dem Referendariat abmelden solltest, um keine Lücke in der privaten Krankenversicherung zu riskieren – und stressfrei in die Verbeamtung zu starten.

Cartoon-Figur in Kapuzenpulli (Maskottchen von Sven Höhne von fairbeamtet.de) steht vor einem 3-Monats-Wandkalender für Juli, August und September und markiert mit einem roten Stift ein August-Datum, um den richtigen Zeitpunkt für die Exmatrikulation vor dem Referendariat und eine lückenlose PKV zu planen.
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Die gefährlichen Wartezeiten!

Immer wieder kommt es zu Schwierigkeiten, weil sich Referendare zur falschen Zeit exmatrikulieren lassen. Es ist zwar meistens kein unlösbares Problem, aber unnötig und nervig. Es kostet Zeit – besonders, wenn kurz vor dem Versicherungswechsel Behandlungen beim Arzt stattfinden und dann plötzlich die Frage auftaucht: Wer muss die Rechnung jetzt übernehmen? GKV oder PKV?

Gerade letzte Woche hatte ich wieder so einen Fall bei einer Kundin, einer Studienreferendarin.

Mein Rat vorweg: Exmatrikuliere dich nicht einfach „irgendwann“, sondern bespreche das vor Beginn einer Ausbildung im öffentlichen Dienst oder Referendariat mit deinem Spezialmakler für private Krankenversicherungen. Er kann dir sagen, wann genau du die Exmatrikulation durchführen solltest. Das erspart dir unnötige Lauferei und vor allem Probleme mit Wartezeiten.

Warum sind Wartezeiten so gefährlich?

Wartezeiten entstehen, wenn zwischen der GKV und der PKV eine Versicherungslücke entsteht. Während dieser Zeit bist du nicht versichert – ein Risiko, das schnell teuer werden kann.

Die privaten Krankenversicherungen fordern für den Wechsel in der Regel einen nahtlosen Übergang zwischen gesetzlicher und privater Versicherung. Ohne diesen Übergang musst du Wartezeiten absolvieren:

  • Allgemeine Wartezeit: 3 Monate
  • Besondere Wartezeit: 8 Monate (z. B. für Zahnbehandlungen oder Schwangerschaft).

Ein konkretes Beispiel: Eine Kundin von mir, Studienreferendarin, begann ihr Referendariat am 1. Februar. Sie hatte sich jedoch bereits zum 29. Januar exmatrikulieren lassen. Ergebnis: Drei Tage Versicherungslücke. Problematisch, denn die PKV verlangt für einen sofortigen Versicherungsstart einen nahtlosen Übergang. Ohne diesen musst du unter Umständen die Kündigungsfristen der GKV einhalten und zahlst dort freiwillig weiter – oft für mehrere Monate.

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PKV Online-Beratung. Berufsunfähigkeitsversicherung Online-Beratung. Dienstunfähigkeitsversicherung Online Beratung. Ein*e Beamter*in liegt auf dem Boden. Sie hat ein InEar-Headset in den Ohren und lässt sich gerade online beraten. Vor ihr liegt ein Laptop und ein Handy. Auf dem Handy sieht man, dass sie ein Telefonat führt. Die Beamtin ist kein echter Mensch, sondern wird als Funko Pop ähnliche Figur dargestellt.

Was geschah bei meiner Referendarin?

Beginn des Referendariats war der 01.02. Ich habe sie umfassend beraten und wir haben die passende Krankenversicherung für sie gefunden. Es lief alles nach Plan.

Wie immer habe ich die Annahmeerklärung der Gesellschaft und die Ernennungsurkunde zur Beamtin auf Widerruf für die Kundin bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht. Doch dann kam eine WhatsApp von ihr: „Sven, ich habe ein Problem, du musst mir helfen …“

Ihr Problem: Sie hatte sich bereits zum 29.01.2018 exmatrikuliert, während die Verbeamtung und damit die private Krankenversicherung erst am 01.02.2018 begannen. Ergebnis: drei Tage ohne Versicherungsschutz.

Die Konsequenz: Ohne nahtlosen Übergang hätte sie den Statuswechsel (Pflichtversicherung → PKV) verloren. Dadurch wäre sie freiwillig in der GKV versichert geblieben – mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Das hätte für drei Monate zusätzliche Kosten von ca. 700 € bedeutet, obwohl die PKV nur ca. die Hälfte gekostet hätte.

Rechtliche Grundlagen und Tipps für den Übergang

  • Laut Sozialgesetzbuch V (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) besteht die Versicherungspflicht bis zur lückenlosen Absicherung in der neuen Krankenversicherung. Ein sauberer Übergang ist also Pflicht!
  • Praktischer Tipp: Lass dich erst einen Tag vor Beginn des Referendariats exmatrikulieren, um Lücken zu vermeiden. Beispiel: Beginn des Referendariats am 01.02.? Exmatrikulation zum 31.01.!

Fazit: Denk dran, ein Tag kann alles entscheiden!

Wenn dein Referendariat zum Beispiel am 1. Februar beginnt, lass dich frühestens zum 31. Januar exmatrikulieren. Nur so bleibt dein Übergang nahtlos, und du sparst dir unnötigen Stress, Zeit und bares Geld.

Am besten holst du dir Hilfe von einem Experten für Beamtenversicherungen. So vermeidest du kostspielige Fehler und kannst dich ganz auf deinen neuen Lebensabschnitt konzentrieren.

Hast du noch Fragen oder brauchst Unterstützung? Schreib uns einfach! Gemeinsam regeln wir das für dich.

Liebe Grüße dein Team
von fairbeamtet.de

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Beitragsentwicklung PKV & GKV für Beamte

Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Versicherungsmakler § 34d GewO. Mitgründer von fairbeamtet.de. Seit August 2000 in der Branche – erst Debeka, heute unabhängig.

Über 6.000 Beamte zur PKV und BU/DU beraten. 45 Google-Bewertungen – ausschließlich 5 Sterne. 500+ Top-Bewertungen bei Provenexpert.

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