Wartezeiten in der PKV
Wenn du in die private Krankenversicherung eintrittst, gibt es Wartezeiten. Für wen gelten die Wartezeiten und bei welchen Erkrankungen gilt die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten und bei welchen Erkrankungen die spezielle Wartezeit von 8 Monaten? Die Antworten findest du in diesem Artikel!

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PKV: Wartezeit? Klingt harmlos. Ist sie aber nicht.
Was viele unterschätzen: Auch wenn du versichert bist, heißt das nicht, dass du sofort Leistungen bekommst. Wartezeiten in der PKV können zur echten Kostenfalle werden – wenn du sie nicht vorher clever umgehst.
Wenn du nicht erst zahlen und dann lernen willst, lies weiter – und vermeide den klassischen Wartezeiten-Fail wie ein echter Profi.
Was sind Wartezeiten in der PKV?
Diese Frage bekomme ich nahezu in jedem zweiten Beratungsgespräch gestellt.
Wartezeiten sind Zeiträume, die zwischen dem Beginn deines Versicherungsvertrags und dem tatsächlichen Start bestimmter Leistungen liegen. Während dieser Zeit kannst du bestimmte Versicherungsleistungen noch nicht in Anspruch nehmen – auch wenn du bereits Beiträge zahlst.
Warum gibt es Wartezeiten? Das Ziel der Wartezeiten ist es, die Versicherung vor kurzfristigen Vertragsabschlüssen zu schützen, bei denen teure Behandlungen direkt abgerechnet werden sollen. Das schützt nicht nur die Versicherung, sondern sorgt auch für stabile Beiträge.
Arten von Wartezeiten
Die Wartezeiten sind in den Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) sowie im § 197 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt:
- Allgemeine Wartezeit (3 Monate)
Diese gilt für die meisten Leistungen der PKV, wie Arztbesuche, Medikamente und allgemeine Behandlungen. - Besondere Wartezeit (8 Monate)
Diese gilt für spezifische Leistungen, darunter:- Entbindungen
- Psychotherapie
- Zahnbehandlung und Zahnersatz
- Kieferorthopädie
Start der Wartezeit: Die Wartezeit beginnt mit dem offiziellen Vertragsbeginn und nicht mit der Unterschrift auf dem Antrag.
Ablauf der Online-Beratung bei fairbeamtet.de

Unterscheidung zwischen Zusatztarifen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (Vollversicherung, PKV)
Hier ist es wichtig, gleich zu Beginn nach zwei verschiedenen Versicherungs-Typen zu unterscheiden. Den Zusatzversicherungen (GKV Zusatz) und der Krankheitskostenvollversicherung (PKV).
Bei den Zusatzversicherungen geht es darum, zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Erweiterungen abzuschließen, die im Optimalfall die Leistungslücken der GKV vollständig auffangen. Hier gibt es z. B. Tarife für folgende Bereiche: Zahn, Krankenhaustagegeld, Heilpraktiker, Brille …
Bei der „kompletten“ privaten Krankenversicherung (PKV) sind diese Leistungen je nach Tarif schon umfassend abgesichert.
Warum diese Unterscheidung zu Beginn? Ganz einfach! Es gibt Grundlagen.
Wo sind die Wartezeiten geregelt?
Die Wartezeiten sind in den Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) geregelt. Hieraus geht hervor, wie lange du warten musst, bis du Anspruch auf die Leistungen hast.
Gibt es unterschiedliche Wartezeiten?
Es wird unterschieden nach den
- Allgemeinen Wartezeiten – 3 Monate § 3(2) und den
- Besonderen Wartezeiten – 8 Monate § 3(3).
Unter die besonderen Wartezeiten fallen Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die allgemeinen Wartezeiten regeln die anderen Bereiche.
So bewerten uns unsere Kunden
Veronika Kruger1 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich wurde von Sebastian Gottschalk für die private Krankenversicherung beraten und von Sven Dottermann für die Dienstunfähigkeitsversicherung. Ich bin sehr dankbar für die sympathische, ausführliche und professionelle Beratung! Anstatt dass einem eine bestimmte Versicherung aufgedrückt wird, wurde man mit seinen Wünschen als Kunde miteinbezogen und bestens beraten. Es war alles sehr transparent und nachvollziehbar, um selbst die Entscheidung für eine gute Versicherung zu treffen. Außerdem wurden Fragen immer schnell beantwortet und beide waren für ein persönliches Gespräch stets erreichbar. Ich empfehle fairbeamtet definitiv weiter!
Anonym7 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Habe meine private Krankenversicherung bei Fairbeamtet gefunden und abgeschlossen. Als es im Laufe der Zeit ein Problem zur Klärung gab mit der Versicherung hat Herr Buchholz sich super um mein Anliegen gekümmert . Bin sehr zufrieden.
Hengjie Grimm13 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kann Sven von fairbeamtet uneingeschränkt weiterempfehlen. Er ist super freundlich, nimmt sich viel Zeit und geht auf alle Fragen ausführlich ein. Man merkt, dass er über sehr viel Erfahrung in der Branche verfügt. Die Beratung war von Anfang bis Ende transparent, verständlich und auf meine persönliche Situation abgestimmt. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für die tolle Unterstützung, Sven!
Philip Mucker20 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Ich bin über die Empfehlung von Bekannten zu fairbeamtet gekommen und hatte Luisa als Ansprechpartnerin. Obwohl ich aufgrund meines kurz bevorstehenden Dienstantritts bereits relativ spät dran war, konnte ich durch Luisas umfassende und kompetente Beratung schnell die für mich passende PKV finden. Bei Fragen konnte ich mich jederzeit melden und bekam stets sehr schnell eine Rückmeldung. Besonders angenehm fand ich die unkomplizierte und persönliche Betreuung. Gerade in der ohnehin etwas stressigen Phase rund um den Dienstantritt war es sehr hilfreich, eine so zuverlässige Ansprechpartnerin zu haben. Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben und beraten gefühlt und kann Luisa als Ansprechpartnerin und fairbeamtet daher uneingeschränkt weiterempfehlen.
Anonym21 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Christian ist freundlich, kompetent, zuverlässig, antwortet schnell und ist bei Nachfragen immer erreichbar :). Sein Fachwissen zur PKV hat mir sehr weitergeholfen.
Anonym21 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Christian Beine hat mich ausführlich und kompetent rund um die PKV beraten. Er war sehr freundlich, zuverlässig und bei Fragen immer schnell erreichbar.
Anonym21 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Auf der Suche nach einer PKV, hat mich Christian immer kompetent und sachlich beraten. Die Zusammenarbeit war sehr freundlich und angenehm. Die Rückantworten auf meine Fragen kammen immer sehr schnell. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
Clemens Schweizer26 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Stets freundliche und sehr kompetente Beratung durch die Beraterin Luisa Bensmaya. Sehr angenehme Beratungsgespräche und sehr zügige und professionelle Bearbeitung aller Prozesse. Man fühlt sich sehr gut aufgehoben. Ein großes Dankeschön!
Hannah Stst39 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr nette und kompetente Beratung, kann ich nur weiterempfehlen!!
Anonym45 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Als angehender Beamtenanwärter habe ich auf der Suche nach einer passenden privaten Krankenversicherung den Überblick verloren und bin auf fairbeamtet gestoßen. Nach Ausfüllen des Kontaktformulars hat sich umgehend Christian mit mir in Verbindung gesetzt. Obwohl mein Anliegen ziemlich kurzfristig war, hat sich Christian reichlich Zeit für eine ausführliche Beratung, meine Fragen und den weiteren Ablauf genommen. Ich habe mich zu jeder Zeit bestens aufgehoben und verstanden gefühlt. Nach einem gemeinsamen Vergleich mehreren Krankenkassen habe ich dank ihm die auf mich perfekt abgestimmte Wahl getroffen. Ich bin dankbar und freue mich einen so verlässlichen und kompetenten Berater gefunden zu haben.
Wann beginnen und wann enden die Wartezeiten
Die Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung beginnen in der Regel mit dem offiziellen Start des Versicherungsvertrags. § 3(1) Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.
Ausdrücklich: Die Wartezeiten beginnen nicht mit der Unterschrift auf dem Antrag.
Können die Wartezeiten entfallen oder erlassen werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die Wartezeiten entfallen oder erlassen werden. In manchen Fällen wird vom Versicherungsunternehmen ein ärztliches Zeugnis verlangt. Es gibt auch eine Ausnahme bei Unfällen, wobei dies nicht pauschal gilt. Wartezeiten können auch erlassen werden, wenn es einen direkten Übertritt aus einer deutschen Vorversicherung (egal, ob privater oder gesetzlicher Krankenversicherung) gibt. Hierzu muss die Person nur je nach Gesellschaft zwischen 12 und 24 Monaten dort versichert gewesen sein. Bei Personen, die aus dem Ausland kommen, funktioniert das jedoch nicht. Es zählt i. d. R. nur eine deutsche Vorversicherung. Personen aus dem Ausland bleibt beinahe ausschließlich die Vorlage eines ärztlichen und zahnärztlichen Zeugnisses. Gerade Lehramtsstudenten müssen aufpassen. Hier kann eine vorzeitige Exmatrikulation zu Problemen führen. Einen Artikel hierzu finden Lehramtsstudenten und angehende Referendare hier!
Weitere Ausnahmen gibt es auch bei der (mit)Versicherung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern. Wenn du hierzu Fragen hast, trage dich in unserem Kontaktformular ein und wir helfen dir gerne kostenlos weiter!
Bitte beachtet, dass das für die Krankenvollversicherung (hierzu gehören auch die Tarife für Beamte) gilt. Bei Zusatztarifen sieht das Ganze schon wieder anders aus …
Fassen wir kurz zusammen:
- Wechsel aus der GKV oder einer anderen PKV
Warst du vor deinem PKV-Beitritt gesetzlich oder privat krankenversichert, wird deine Vorversicherungszeit angerechnet – vorausgesetzt, du wechselst nahtlos. - Wechsel aus der freien Heilfürsorge
Für Beamte, die zuvor freie Heilfürsorge hatten, entfällt die Wartezeit bei einem nahtlosen Übergang in die PKV. - Neugeborene und Adoption
Wird ein Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt oder Adoption versichert und ist mindestens ein Elternteil seit 3 Monaten in der PKV, entfallen die Wartezeiten. - Eheschließung
Nach einer Heirat kannst du innerhalb von 2 Monaten ohne Wartezeiten in die PKV wechseln, wenn dein Ehepartner seit mindestens 3 Monaten privat versichert ist. - Unfälle
Bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die allgemeinen Wartezeiten sofort.
Fazit: Gut planen und profitieren
Wartezeiten sind ein wichtiges Thema, wenn du in die PKV wechselst. Viele Ausnahmen sorgen jedoch dafür, dass du oft direkt von Anfang an abgesichert bist. Damit du hier nichts übersiehst, ist eine gründliche Beratung entscheidend.
Hast du noch Fragen oder möchtest sicherstellen, dass dein Wechsel reibungslos klappt? Kontaktiere uns über das Kontaktformular – wir helfen dir gerne weiter!
Liebe Grüße dein Team
von fairbeamtet.de
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Versicherungsmakler § 34d GewO. Mitgründer von fairbeamtet.de. Seit August 2000 in der Branche – erst Debeka, heute unabhängig.
Über 6.000 Beamte zur PKV und BU/DU beraten. 45 Google-Bewertungen – ausschließlich 5 Sterne. 500+ Top-Bewertungen bei Provenexpert.
Kein Verkaufsdruck. Keine leeren Versprechen. Du bekommst eine Empfehlung mit Begründung – bevor du unterschreibst.





