Bei der Beihilfe Bund, in Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bekommen Beihilfeberechtigte in Elternzeit auch bei einem Kind bereits einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent.
In Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben Beamte in Elternzeit bei nur einem Kind einen Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent.
Erst ab dem 2. Kind erhöht sich (mit Ausnahme von Hessen, dort gibt es eine andere Regelung bei Kindern. Siehe Beihilfe Hessen) der Beihilfebemessungssatz auf 70 Prozent.
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