Berufsunfähigkeitsversicherung mit Cannabis
Du konsumierst hin und wieder Cannabis. Hast recherchiert. Endlich deine Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden und willst den Antrag stellen ❯ Jetzt kommen die Gesundheitsfragen. Aber, wie geht der Versicherer mit Cannabis um? Gibt’s einen Kifferzuschlag, Genießerzuschlag… ähm… Risikozuschlag? Gibt’s einen Leistungsausschluss? Oder fängst du dir vielleicht sogar eine Ablehnung ein?

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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Cannabis:
6 Fakten, die du wissen musst
Muss ich meinen Cannabiskonsum bei der DU/BU angeben?
Beim Abschluss einer BU-Versicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Die meisten Versicherer fragen explizit nach Drogenkonsum – einige jedoch nur nach ärztlichen Behandlungen in diesem Zusammenhang.
Falls du gelegentlich einen Joint rauchst oder Cannabis in Form von Lebensmitteln konsumierst, musst du das bei vielen Versicherern angeben. Wie stark sich das auf deine Versicherbarkeit auswirkt, hängt vom Anbieter ab. Manche bewerten gelegentlichen Konsum ähnlich wie moderaten Alkoholkonsum, andere lehnen Anträge ab oder setzen höhere Beiträge an. Eine anonyme Risikovoranfrage hilft dir, den passenden Versicherer zu finden. Besonders relevant ist auch, ob du in den letzten 5 bis 10 Jahren wegen Drogenkonsum behandelt wurdest oder ob bereits psychische Erkrankungen diagnostiziert wurden.
Welche Folgen hat die Angabe von Cannabiskonsum?
Die Versicherer handhaben den Konsum von Cannabis unterschiedlich. Während einige den Konsum als Ausschlusskriterium betrachten, gehen andere kulanter damit um.
Wichtig: Falls du regelmäßig THC konsumierst oder einen Joint rauchst, wirst du häufig automatisch als Raucher eingestuft, was deine Beiträge erhöht. Tabakraucher erhalten grundsätzlich einen Risikozuschlag, da das Rauchen von Tabak als erhebliches Gesundheitsrisiko gilt. Wer ausschließlich THC in Form von Ölen oder cannabishaltigen Lebensmittel konsumiert, kann je nach Anbieter als Nichtraucher gewertet werden – ein erheblicher Vorteil für deinen Versicherungsschutz. Manche Versicherer führen eine Risikoprüfung durch, um festzustellen, ob der Konsum von Drogen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt.
Ablauf der Online-Beratung bei fairbeamtet.de

Welche Konsequenzen drohen, wenn du deinen Konsum verschweigst?
Solltest du überlegen, deinen Cannabiskonsum im Antrag bzw. bei der Beantworung der Gesundheitsfragen nicht anzugeben: Vorsicht! Falls dein Konsum in einer ärztlichen Akte dokumentiert oder im Rahmen eines Notfalls bekannt wird, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder den Vertrag aufheben.
Noch schlimmer: Falls sich herausstellt, dass du falsche Angaben gemacht hast, droht eine rückwirkende Kündigung der Versicherung – im schlimmsten Fall gerade dann, wenn du auf deine DU/BU-Rente angewiesen bist. Unser Tipp: Sei von Anfang an ehrlich und wähle einen Versicherer, der realistisch mit dem Thema umgeht.
So bewerten uns unsere Kunden
Wie finde ich eine passende Absicherung trotz Cannabis-Konsum?
- Wir helfen dir, einen Versicherer zu finden, der den Konsum von Cannabis nicht grundsätzlich als Risiko wertet.
- Mit einer anonymen Risikovoranfrage kannst du ohne Verpflichtung prüfen, welche Versicherer deinen Antrag akzeptieren.
- Eine frühzeitige Absicherung sichert dir langfristig die besten Konditionen – warte nicht, bis sich die Gesellschaften womöglich strikter positionieren!
- Einige Versicherer schließen psychische Erkrankungen als Leistungsausschluss ein. Prüfe daher genau, welche Bedingungen für dich gelten.
Unser Fazit: Warum du dich jetzt beraten lassen solltest
Die Legalisierung von Cannabis sorgt für Unsicherheiten – doch die richtige DU/BU-Versicherung schützt deine Arbeitskraft auch langfristig. Nicht alle Versicherer kommunizieren offen, wie sie mit Cannabis-Konsum umgehen. Deshalb ist es entscheidend, einen Anbieter zu wählen, der deinen Konsum realistisch bewertet und nicht unnötig einschränkt.
Lass dich jetzt beraten und sichere dir den besten Schutz für deine Arbeitskraft!
Liebe Grüße dein Team
von fairbeamtet.de
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wie Asthma • Cannabis (Konsum) • Hashimoto (Schilddrüsenunterfunktion) • Migräne • Morbus Crohn • Psychotherapie • Tinnitus • Übergewicht
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Artikel von
Sven Höhne
Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.
Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die Zahlen sprechen für Sven. Mit einer echten 5-Sterne-Bewertung bei Google und über 500 Bewertungen bei Provenexpert, gehört er zu Deutschlands besten und erfahrensten PKV-Experten.


