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Muss ich meinen Cannabiskonsum bei der DU/BU angeben?

Beim Abschluss einer BU-Versicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Die meisten Versicherer fragen explizit nach Drogenkonsum – einige jedoch nur nach ärztlichen Behandlungen in diesem Zusammenhang.

Falls du gelegentlich einen Joint rauchst oder Cannabis in Form von Lebensmitteln konsumierst, musst du das bei vielen Versicherern angeben. Wie stark sich das auf deine Versicherbarkeit auswirkt, hängt vom Anbieter ab. Manche bewerten gelegentlichen Konsum ähnlich wie moderaten Alkoholkonsum, andere lehnen Anträge ab oder setzen höhere Beiträge an. Eine anonyme Risikovoranfrage hilft dir, den passenden Versicherer zu finden. Besonders relevant ist auch, ob du in den letzten 5 bis 10 Jahren wegen Drogenkonsum behandelt wurdest oder ob bereits psychische Erkrankungen diagnostiziert wurden.

Welche Folgen hat die Angabe von Cannabiskonsum?

Die Versicherer handhaben den Konsum von Cannabis unterschiedlich. Während einige den Konsum als Ausschlusskriterium betrachten, gehen andere kulanter damit um.

Wichtig: Falls du regelmäßig THC konsumierst oder einen Joint rauchst, wirst du häufig automatisch als Raucher eingestuft, was deine Beiträge erhöht. Tabakraucher erhalten grundsätzlich einen Risikozuschlag, da das Rauchen von Tabak als erhebliches Gesundheitsrisiko gilt. Wer ausschließlich THC in Form von Ölen oder cannabishaltigen Lebensmittel konsumiert, kann je nach Anbieter als Nichtraucher gewertet werden – ein erheblicher Vorteil für deinen Versicherungsschutz. Manche Versicherer führen eine Risikoprüfung durch, um festzustellen, ob der Konsum von Drogen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt.

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PKV Online-Beratung. Berufsunfähigkeitsversicherung Online-Beratung. Dienstunfähigkeitsversicherung Online Beratung. Ein*e Beamter*in liegt auf dem Boden. Sie hat ein InEar-Headset in den Ohren und lässt sich gerade online beraten. Vor ihr liegt ein Laptop und ein Handy. Auf dem Handy sieht man, dass sie ein Telefonat führt. Die Beamtin ist kein echter Mensch, sondern wird als Funko Pop ähnliche Figur dargestellt.

Welche Konsequenzen drohen, wenn du deinen Konsum verschweigst?

Solltest du überlegen, deinen Cannabiskonsum im Antrag bzw. bei der Beantworung der Gesundheitsfragen nicht anzugeben: Vorsicht! Falls dein Konsum in einer ärztlichen Akte dokumentiert oder im Rahmen eines Notfalls bekannt wird, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder den Vertrag aufheben.

Noch schlimmer: Falls sich herausstellt, dass du falsche Angaben gemacht hast, droht eine rückwirkende Kündigung der Versicherung – im schlimmsten Fall gerade dann, wenn du auf deine DU/BU-Rente angewiesen bist. Unser Tipp: Sei von Anfang an ehrlich und wähle einen Versicherer, der realistisch mit dem Thema umgeht.

Wie finde ich eine passende Absicherung trotz Cannabis-Konsum?

  • Wir helfen dir, einen Versicherer zu finden, der den Konsum von Cannabis nicht grundsätzlich als Risiko wertet.
  • Mit einer anonymen Risikovoranfrage kannst du ohne Verpflichtung prüfen, welche Versicherer deinen Antrag akzeptieren.
  • Eine frühzeitige Absicherung sichert dir langfristig die besten Konditionen – warte nicht, bis sich die Gesellschaften womöglich strikter positionieren!
  • Einige Versicherer schließen psychische Erkrankungen als Leistungsausschluss ein. Prüfe daher genau, welche Bedingungen für dich gelten.

Unser Fazit: Warum du dich jetzt beraten lassen solltest

Die Legalisierung von Cannabis sorgt für Unsicherheiten – doch die richtige DU/BU-Versicherung schützt deine Arbeitskraft auch langfristig. Nicht alle Versicherer kommunizieren offen, wie sie mit Cannabis-Konsum umgehen. Deshalb ist es entscheidend, einen Anbieter zu wählen, der deinen Konsum realistisch bewertet und nicht unnötig einschränkt.

Lass dich jetzt beraten und sichere dir den besten Schutz für deine Arbeitskraft!

Liebe Grüße dein Team
von fairbeamtet.de

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Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Versicherungsmakler § 34d GewO. Mitgründer von fairbeamtet.de. Seit August 2000 in der Branche – erst Debeka, heute unabhängig.

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