Private Krankenversicherung mit Heuschnupfen

Private Krankenversicherung mit Heuschnupfen oder Allergien: Welche PKVs nehmen einen ohne Risikozuschlag? Bei den anderen: Wie hoch fallen die Risikozuschläge erfahrungsgemäß aus? Und wann kann dein Heuschnupfen oder Allergie eine Ablehnung werden?

Freigestellte 3D-Figur (Maskottchen von Sven von fairbeamtet.de) mit Brille und Bart, gerötete tränende Augen und rote Nase; hält ein Taschentuch an die Nase, Partikel/Pollen schweben um das Gesicht.
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Allgemeine Informationen zum Thema: Heuschnupfen

Die häufigste allergische Erkrankung in Deutschland ist Heuschnupfen. Genau wie bei einer Hausstaubmilbenallergie und anderen Atemwegsallergien gehören starker Niesreiz, eine juckende und verstopfte Nase, tränende und entzündete Augen zu den meistverbreiteten Symptomen. In Deutschland leiden fast 13 Millionen Menschen an Atemwegsallergien. Rund ein Sechstel unserer Bevölkerung ist betroffen.

Wie bewertet der Amtsarzt Heuschnupfen oder Hausstaubmilbenallergie?

Schwierigkeiten bei der Verbeamtung gibt es durch Heuschnupfen und anderen Atemwegsallergien selten. Der Amtsarzt bewertet Erkrankungen meist auf der Grundlage, ob ein Beamtenanwärter (Anwärter) oder Beamter in der Lage ist, seinen Job bis zur Pensionierung mit einer Erkrankung auszuüben. Bei dem üblichen Heuschnupfen mit den typischen Beschwerden ist das i. d. R. der Fall. Ein Finanzbeamter, Verwaltungsbeamter, Referendar, Lehrer oder Professor muss sich meist auch nicht sorgen. Bei Polizisten, Feuerwehrleuten und anderen uniformierten Beamten sieht das allerdings häufig anders aus. Hier kann der Heuschnupfen durchaus zu einem Problem werden, wenn er mit allergischem Asthma einhergeht. Verständlicherweise, oder glaubt ihr, dass ein Taschendieb anhalten würde, nur weil der Polizist, der ihm dicht auf den Fersen ist, hinterherruft, »Bitte bleiben Sie stehen. Ich muss mal kurz einen Hub von meinem Asthmaspray nehmen!«

Ablauf der Online-Beratung bei fairbeamtet.de

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PKV Online-Beratung. Berufsunfähigkeitsversicherung Online-Beratung. Dienstunfähigkeitsversicherung Online Beratung. Ein*e Beamter*in liegt auf dem Boden. Sie hat ein InEar-Headset in den Ohren und lässt sich gerade online beraten. Vor ihr liegt ein Laptop und ein Handy. Auf dem Handy sieht man, dass sie ein Telefonat führt. Die Beamtin ist kein echter Mensch, sondern wird als Funko Pop ähnliche Figur dargestellt.

Achtung: Besonders die günstigen privaten Krankenversicherungen bewerten Heuschnupfen oft deutlich strenger!​

Allergien führen bei vielen Krankenversicherungen zu Risikozuschlägen und nicht selten sogar zu einer Ablehnung! Weil Heuschnupfen beim Amtsarzt eher unproblematisch ist, führt genau das vermutlich dazu, dass angehende Anwärter und Beamte sich keine Gedanken darüber machen, ob die lästige Allergie bei der Wahl einer PKV zu Schwierigkeiten führen kann.

Gerade strenge privaten Krankenversicherungen – mit einer sehr restriktiven Annahmepolitik – erheben bereits einen Risikozuschlag von 10 bis 30 Prozent, sobald die Diagnose Heuschnupfen, Gräser- oder Pollenallergie bzw. eine Allergie gegen Hausstaubmilben besteht. Selbst, wenn die angehenden Anwärter und Beamten diesbezüglich nicht einmal in Behandlung, bzw. die Symptome so schwach ausgeprägt sind, dass sie nicht behandelt werden müssen.

Lockerere PKV’s sehen Allergien bis zu einem bestimmten Grad als Lappalie an und bieten demjenigen Krankenversicherungsschutz an, ohne einen Risikozuschlag zu erheben. Dies kann natürlich vorteilhaft für Personen sein, die an Allergien leiden. Jedoch sollte man sich auch im Klaren darüber sein, dass eine zu entspannte Annahmepolitik häufig durch stärker ansteigende Beiträge im Alter erkauft wird!In der Vergangenheit waren gerade die PKV’s besonders beitragsstabil, die auf Qualität und nicht auf Quantität gesetzt haben. Je mehr schlechte Risiken sich eine private Krankenversicherung einkauft, desto mehr Rechnungen müssen bezahlt werden. Einfache Mathematik!

Ihr solltet also gut abwägen, was euch wichtiger ist. Eventuell einen kleinen Risikozuschlag in Kauf nehmen und dafür einen besonders beitragsstabilen Tarif haben oder ohne Risikozuschlag aufgenommen werden, dafür aber im Alter unter Umständen deutlich höhere Beiträge zahlen müssen.

Ihr habt allergisches Asthma und besitzt ein Asthmaspray oder Notfallspray?

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich zu der Allergie noch ein allergisches Asthma hinzugesellt. Allergisches Asthma führt erfahrungsgemäß i. d. R. immer zu einem Risikozuschlag. Zwar fällt der Zuschlag häufig geringer aus als beim Asthma bronchiale, aber trotzdem hoch. Gerade die strengen, restriktiven Krankenversicherungen lehnen einen Antrag bei asthmatischen Beschwerden oft ab. Einige machen zwar Unterschiede zwischen einem Anwärter (dazu zählen auch Referendare) oder bei einer Vollversicherung (bei Verbeamtung auf Probe bzw. auf Lebenszeit). Und auch, wenn ihr gar keine asthmatischen Beschwerden habt, jedoch für den Notfall ein Asthmaspray bzw. ein Dosieraerosol verordnet wurde, stuft das eine private Krankenversicherung als Allergie mit allergischem Asthma ein und bewertet das Risiko dementsprechend. Wird dieser Umstand bei der Antragsstellung vergessen anzugeben, kann das schnell zu einer Kündigung wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kommen. I. d. R. bei den Gesellschaften, bei denen ein Antrag bei Antragsstellung abgelehnt worden, wenn der Krankenversicherung der Umstand bei Vertragsabschluss bereits bekannt gewesen wäre.

Ihr seid in einer laufenden Hyposensibilisierung?

Wenn ihr gerade eine Hyposensibilisierung (auch Allergieimpfung genannt) angefangen habt und nun eine PKV abschließen wollt, solltet ihr euch darauf einstellen, dass die Krankenversicherung die laufende Therapie nicht übernimmt. Je nach Beihilfesatz bedeutet dies, dass ihr die Hälfte der Kosten selbst tragen müsst. Das kann teuer werden und ihr solltet euch Gedanken darüber machen, bevor ihr mit einer Hyposensibilisierung startet.

Unser Tipp für dich, wenn du Allergien hast:

Allergien in der Krankenakte? Dann Finger weg vom Selbstvergleich! Was wie ein harmloser Heuschnupfen aussieht, kann dir bei der PKV teuer auf die Füße fallen – wenn du ohne Profi unterwegs bist.

Such dir jemanden, der PKV kann. Beihilferecht kann. Beamte versteht. Wenn du niemanden kennst: Hier sind wir. Genau dafür. Wir wissen, welche Versicherer bei Allergien wie reagieren – und wie du trotzdem die beste Police bekommst.

Kurz gesagt: Bei uns bist du genau richtig! Trag dich einfach in unser Kontaktformular ein.

Liebe Grüße dein
Team von fairbeamtet.de

Sven Höhne. Geschäftsführer und PKV-Experte von fairbeamtet.de

Artikel von

Sven Höhne

Sven ist seit 2000 leidenschaftlich fokussiert auf das Thema Private Krankenversicherung und einer von zwei Geschäftsführern von fairbeamtet.de. Seine Karriere begann er bei der Debeka. Dort machte er die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Ende 2011 kündigte er dort und machte sich im Januar 2012 als Versicherungsmakler selbständig. Zu Anfang erst noch bei Beamtencircle in Berlin.

Im Mai 2016 gründete er dann mit Michael Buchholz gemeinsam fairbeamtet. Dort erklärt er – vor allem in Form von Artikeln – die komplexe Sachverhalte aus der Welt der PKV. In mehr als 10 Jahren hat er bereits über 5.000 Kunden online zur PKV beraten und mehr als 2/3 davon auch zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.

Die Zahlen sprechen für Sven. Mit einer echten 5-Sterne-Bewertung bei Google und über 500 Bewertungen bei Provenexpert, gehört er zu Deutschlands besten und erfahrensten PKV-Experten.