Stationäre Leistungen Beihilfe Bayern

Übersicht der stationären Leistungen von Beihilfe Bayern: Regelleistungen, wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung und 2-Bettzimmer), Eigenanteilen und Zuzahlungen.

3D-Maskottchen-Szene „Privatpatient in der PKV“ mit den Funko Pop ähnlichen Maskottchen von Sven und Micha von fairbeamtet.de: Ein Arzt im weißen Kittel füttert einen Patienten mit Brille im verstellbaren Krankenhausbett mit Trauben; am Bett stehen Sektglas, Eis-Eimer und Obst – Symbol für Komfortleistungen der privaten Krankenversicherung.
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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!

Die stationären Leistungen Beihilfe Bayern

  • Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
  • Wahlärztliche Leistungen: Beihilfefähig sind die Aufwendungen für das Zweibettzimmer – von der berechneten Beihilfe werden 7,50 EUR pro Tag für maximal 30 Tage abgezogen. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
  • Privatärztliche Behandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Von der berechneten Beihilfe werden 25,00 EUR pro Tag abgezogen. Maximal mit dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung.