Stationäre Leistungen Beihilfe Bayern
Übersicht der stationären Leistungen von Beihilfe Bayern: Regelleistungen, wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung und 2-Bettzimmer), Eigenanteilen und Zuzahlungen.

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Die stationären Leistungen Beihilfe Bayern
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
- Wahlärztliche Leistungen: Beihilfefähig sind die Aufwendungen für das Zweibettzimmer – von der berechneten Beihilfe werden 7,50 EUR pro Tag für maximal 30 Tage abgezogen. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
- Privatärztliche Behandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Von der berechneten Beihilfe werden 25,00 EUR pro Tag abgezogen. Maximal mit dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung.
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