Stationäre Leistungen Beihilfe Hessen
Übersicht der stationären Leistungen von Beihilfe Hessen: Regelleistungen, wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung und 2-Bettzimmer), Eigenanteilen und Zuzahlungen.

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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Die stationären Leistungen Beihilfe Hessen
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
- Wahlärztliche Leistungen: Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 18,90 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – Zuzahlung 16,00 EUR pro Tag. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
- Privatärztliche Behandlung: Ja, wenn 18,90 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ)
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