Stationäre Leistungen Beihilfe Bund (Bundesbeihilfe)

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Die stationären Leistungen Beihilfe Bund
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja, mit einer Zuzahlung von 10,00 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.
- Wahlärztliche Leistungen: Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer – Zuzahlung 14,50 EUR pro Tag. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
- Privatärztliche Behandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Maximal mit dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung.
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