Stationäre Leistungen Beihilfe Rheinland-Pfalz

Übersicht der stationären Leistungen von Beihilfe Rheinland-Pfalz: Regelleistungen, wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung und 2-Bettzimmer), Eigenanteilen und Zuzahlungen.

3D-Maskottchen-Szene „Privatpatient in der PKV“ mit den Funko Pop ähnlichen Maskottchen von Sven und Micha von fairbeamtet.de: Ein Arzt im weißen Kittel füttert einen Patienten mit Brille im verstellbaren Krankenhausbett mit Trauben; am Bett stehen Sektglas, Eis-Eimer und Obst – Symbol für Komfortleistungen der privaten Krankenversicherung.
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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!

Die stationären Leistungen Beihilfe Rheinland-Pfalz

  • Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
  • Wahlärztliche Leistungen: Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 26,00 EUR monatlich von den Bezügeneinbehalten werden – Zuzahlung 12,00 EUR pro Tag. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
  • Privatärztliche Behandlung: Ja, wenn 26,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ).