Stationäre Leistungen Beihilfe Baden-Württemberg
Übersicht der stationären Leistungen von Beihilfe Baden-Württemberg: Regelleistungen, wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung und 2-Bettzimmer), Eigenanteilen und Zuzahlungen.

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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Die stationären Leistungen Beihilfe Baden-Württemberg
- Allgemeine Krankenhausleistungen: Ja.
- Wahlärztliche Leistungen: Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 22,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden. Wird die Wahlleistung Unterkunft im Zweibettzimmer nicht in Anspruch genommen, werden 11,00 EUR pro Tag im Krankenhaus gezahlt. Wird die Wahlleistung privatärztliche Behandlung nicht in Anspruch genommen, werden 22,00 EUR pro Tag im Krankenhaus gezahlt. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
- Privatärztliche Behandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Maximal mit dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung.
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