Zahnärztliche Leistungen Beihilfe Hessen
Welche zahnärztliche Leistungen erbringt die Beihilfe Hessen? Was musst du bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie beachten?

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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Die zahnärztlichen Leistungen der Beihilfe Hessen
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja.
- Implantate: Höchstens 2 Implantate je Kieferhälfte.
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 50 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Hessen.
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