Zahnärztliche Leistungen Beihilfe Sachsen-Anhalt

Welche zahnärztliche Leistungen erbringt die Beihilfe Sachsen-Anhalt Was musst du bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie beachten?

Das Maskottchen von Sven im Hoodie und Jeans steht dem Maskottchen von Micha von fairbeamtet.de als Zahnarzt im weißen Kittel mit Maske und blauen Handschuhen gegenüber, der mit einer Zange einen blutigen Zahn hält – humorvolle Illustration für zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Bund & Länder.
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Die zahnärztlichen Leistungen der Beihilfe Sachsen-Anhalt

  • Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
    Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ.
  • Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
  • Implantate: Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen bis zu vier Implantate je Kiefer (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
  • Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
  • Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.