Zahnärztliche Leistungen Beihilfe Rheinland-Pfalz

Welche zahnärztliche Leistungen erbringt die Beihilfe Rheinland-Pfalz? Was musst du bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie beachten?

Das Maskottchen von Sven im Hoodie und Jeans steht dem Maskottchen von Micha von fairbeamtet.de als Zahnarzt im weißen Kittel mit Maske und blauen Handschuhen gegenüber, der mit einer Zange einen blutigen Zahn hält – humorvolle Illustration für zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Bund & Länder.
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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!

Die zahnärztlichen Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz

  • Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
    Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ.
  • Zahnersatz: Ja (wenn Beamter zuvor mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war, sowie bei Unfall).
  • Implantate: Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (wenn Beamter zuvor mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war, sowie bei Unfall).
  • Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
  • Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.