Zahnärztliche Leistungen Beihilfe Niedersachsen
Welche zahnärztliche Leistungen erbringt die Beihilfe Niedersachsen? Was musst du bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie beachten?

Online-Beratungen
Zufriedene Kunden
Top-Bewertungen
Zufriedene Kunden
Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Die zahnärztlichen Leistungen der Beihilfe Niedersachsen
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Implantate: Höchstens vier Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn Beamter zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst tätig war).
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Niedersachsen.
Weitere zahnärztliche Leistungen von Bund und Ländern
Unsere meistgelesenen PKV-Guides für Beamte





