Zahnärztliche Leistungen Beihilfe Nordrhein-Westfalen
Welche zahnärztliche Leistungen erbringt die Beihilfe Nordrhein-Westfalen? Was musst du bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie beachten?

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Die zahnärztlichen Leistungen der Beihilfe Nordrhein-Westfalen
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (Leistungen auch für Beamte auf Widerruf).
- Implantate: Höchstens zehn Implantate – pro Implantat pauschal bis zu 1.000 EUR (auch bei Beamten auf Widerruf).
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 70 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW).
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