Zahnärztliche Leistungen Beihilfe Sachsen

Welche zahnärztliche Leistungen erbringt die Beihilfe Sachsen? Was musst du bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie beachten?

Das Maskottchen von Sven im Hoodie und Jeans steht dem Maskottchen von Micha von fairbeamtet.de als Zahnarzt im weißen Kittel mit Maske und blauen Handschuhen gegenüber, der mit einer Zange einen blutigen Zahn hält – humorvolle Illustration für zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Bund & Länder.
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Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!

Die zahnärztlichen Leistungen der Beihilfe Sachsen

  • Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
    Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ.
  • Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
  • Implantate: Höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
  • Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % bzw. 65 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten. 60 % bei einer Gesamtrechnung, 65 % bei Einzelaufstellung (wenn in einer Rechnung die zahnärztlichen Leistungen, Auslagen, Material- und Laborkosten getrennt ausgewiesen werden).
  • Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der sächsischen Beihilfeverordnung (Beihilfeverordnung des Landes Hessen).