Zahnärztliche Leistungen Beihilfe Sachsen
Welche zahnärztliche Leistungen erbringt die Beihilfe Sachsen? Was musst du bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie beachten?

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Die zahnärztlichen Leistungen der Beihilfe Sachsen
- Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. - Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Implantate: Höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
- Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % bzw. 65 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten. 60 % bei einer Gesamtrechnung, 65 % bei Einzelaufstellung (wenn in einer Rechnung die zahnärztlichen Leistungen, Auslagen, Material- und Laborkosten getrennt ausgewiesen werden).
- Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der sächsischen Beihilfeverordnung (Beihilfeverordnung des Landes Hessen).
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