Ambulante Leistungen Beihilfe Baden-Württemberg

Wichtige ambulante Leistungen von Beihilfe Baden-Württemberg: Ärztliche Leistungen • Heilpraktiker • Medikamente • Vorsorgeuntersuchungen • Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen) • weitere Hilfsmittel (Hörgeräte, Rollstühle & Co.) • Reha-Maßnahmen und Kuren

Ambulante Leistungen Beihilfe Baden-Württemberg: • Ärztliche Leistungen • Vor­sorge­unter­such­un­gen • Medi­ka­men­te • Seh­hil­fen • Hilfs­mittel • Reha-Maß­nahmen & Kuren

Illustration zweier stilisierter Figuren auf einer hölzernen Behandlungsliege: eine Person liegt entspannt in Bauchlage auf einem Kopfkissen, die zweite Person in Jeans, grüner Kapuzenjacke und gelben Schuhen massiert den Rücken als Symbol für ambulante physiotherapeutische Behandlung im Rahmen der Beihilfe.
20.000+

Online-Beratungen

4.700+

Zufriedene Kunden

1.000+

Top-Bewertungen

98 %

Zufriedene Kunden

Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!

Ambulante Leistungen der Beihilfe Baden-Württemberg

  • Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
  • Heilpraktiker: Maximal die Beträge, die für vergleichbare Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angemessen sind.
  • Medikamente: Verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel.
  • Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
  • Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu bestimmten Höchstbeträgen gemäß des Leistungsverzeichnisses des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
    • Brillengläser: Ja, bis zu den in der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) genannten Höchstbeträgen.
    • Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) genannten Höchstbeträgen.
    • Fassung: Ja, bis 20,50 Euro.
  • Weitere Hilfsmittel: Gemäß Anlage der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
  • Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse von Beförderungsmitteln.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Ja.
  • Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung bei med. Notwendigkeit.
  • Heilkuren: Alle 4 Jahre max. 30 Tage (ohne An- und Abreise), Unterkunft bis 26 Euro.