Ambulante Leistungen Beihilfe Baden-Württemberg

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Ambulante Leistungen der Beihilfe Baden-Württemberg
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Maximal die Beträge, die für vergleichbare Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angemessen sind.
- Medikamente: Verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel.
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu bestimmten Höchstbeträgen gemäß des Leistungsverzeichnisses des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, bis zu den in der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) genannten Höchstbeträgen.
- Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) genannten Höchstbeträgen.
- Fassung: Ja, bis 20,50 Euro.
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Anlage der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse von Beförderungsmitteln.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja.
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung bei med. Notwendigkeit.
- Heilkuren: Alle 4 Jahre max. 30 Tage (ohne An- und Abreise), Unterkunft bis 26 Euro.
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