Ambulante Leistungen Beihilfe Schleswig-Holstein

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Ambulante Leistungen der Beihilfe Schleswig-Holstein
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Nein.
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: Nein.
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 4 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Kontaktlinsen: Ja, für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Fassung: Nein.
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 5 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
- Kürzung Fahrtkosten: Nein.
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): Nein.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 Euro. Erstellung eines Gutachtens ist nicht notwendig.
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: Nein.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.
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