Ambulante Leistungen Beihilfe Rheinland-Pfalz

Wichtige ambulante Leistungen von Beihilfe Rheinland-Pfalz: Ärztliche Leistungen • Heilpraktiker • Medikamente • Vorsorgeuntersuchungen • Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen) • weitere Hilfsmittel (Hörgeräte, Rollstühle & Co.) • Reha-Maßnahmen und Kuren

Ambulante Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz:
Ärztliche Leistungen • Vor­sorge­unter­such­un­gen • Medi­ka­men­te • Seh­hil­fen • Hilfs­mittel • Reha-Maß­nahmen & Kuren

Illustration zweier stilisierter Figuren auf einer hölzernen Behandlungsliege: eine Person liegt entspannt in Bauchlage auf einem Kopfkissen, die zweite Person in Jeans, grüner Kapuzenjacke und gelben Schuhen massiert den Rücken als Symbol für ambulante physiotherapeutische Behandlung im Rahmen der Beihilfe.
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Ambulante Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz

  • Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
  • Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 5 der Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
  • Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • Zuzahlung Medikamente: Nein.
  • Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). 
  • Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
    • Brillengläser: Ja, bis zu den genannten Höchstbeträgen. (einschl. Fassung)
    • Kontaktlinsen: Ja, bis zu den genannten Höchstbeträgen.
    • Fassung: Ja (in den Höchstbeträgen für Brillengläser enthalten)
  • Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
  • Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. 
  • Kürzung Fahrtkosten: Nein. 
  • Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): Nein,
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 23 Tage (ohne An-/Abreise). 
  • Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
  • Kürzung Sanatorium: Nein.
  • Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.