Ambulante Leistungen Beihilfe Rheinland-Pfalz

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Ambulante Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 5 der Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: Nein.
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, bis zu den genannten Höchstbeträgen. (einschl. Fassung)
- Kontaktlinsen: Ja, bis zu den genannten Höchstbeträgen.
- Fassung: Ja (in den Höchstbeträgen für Brillengläser enthalten)
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
- Kürzung Fahrtkosten: Nein.
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): Nein,
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 23 Tage (ohne An-/Abreise).
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: Nein.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.
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