Ambulante Leistungen Beihilfe Sachsen

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Ambulante Leistungen der Beihilfe Sachsen
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO) – im Rahmen dort genannten Höchstbeträge.
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: Preisabhängig: 4,00 EUR (bis 16 EUR), 4,50 EUR (ab 16,01 EUR bis 26 EUR), 5,00 EUR (ab 26,01 EUR)
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der SächsBhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, für Personen über 18 Jahre begrenzt auf 100 EUR je Auge.
- Kontaktlinsen: Ja, für Personen über 18 Jahre begrenzt auf 100 EUR je Auge.
- Fassung: Nein.
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß der SächsBhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung.
- Fahrtkosten: Ja
- Kürzung Fahrtkosten: 10 EUR je Fahrt
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): 2 Prozent der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge, Rentenzahlbetrags), bei chronisch Kranken 1 %.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: Nein.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro (abzgl. 12,50 EUR)
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