Ambulante Leistungen Beihilfe Sachsen

Wichtige ambulante Leistungen von Beihilfe Sachsen: Ärztliche Leistungen • Heilpraktiker • Medikamente • Vorsorgeuntersuchungen • Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen) • weitere Hilfsmittel (Hörgeräte, Rollstühle & Co.) • Reha-Maßnahmen und Kuren

Ambulante Leistungen der Beihilfe Sachsen:
Ärztliche Leistungen • Vor­sorge­unter­such­un­gen • Medi­ka­men­te • Seh­hil­fen • Hilfs­mittel • Reha-Maß­nahmen & Kuren

Illustration zweier stilisierter Figuren auf einer hölzernen Behandlungsliege: eine Person liegt entspannt in Bauchlage auf einem Kopfkissen, die zweite Person in Jeans, grüner Kapuzenjacke und gelben Schuhen massiert den Rücken als Symbol für ambulante physiotherapeutische Behandlung im Rahmen der Beihilfe.
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Ambulante Leistungen der Beihilfe Sachsen

  • Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
  • Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO) – im Rahmen dort genannten Höchstbeträge.
  • Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • Zuzahlung Medikamente: Preisabhängig: 4,00 EUR (bis 16 EUR), 4,50 EUR (ab 16,01 EUR bis 26 EUR), 5,00 EUR (ab 26,01 EUR)
  • Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). 
  • Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der SächsBhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
    • Brillengläser: Ja, für Personen über 18 Jahre begrenzt auf 100 EUR je Auge.
    • Kontaktlinsen: Ja, für Personen über 18 Jahre begrenzt auf 100 EUR je Auge.
    • Fassung: Nein.
  • Weitere Hilfsmittel: Gemäß der SächsBhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung.
  • Fahrtkosten: Ja
  • Kürzung Fahrtkosten: 10 EUR je Fahrt
  • Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): 2 Prozent der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge, Rentenzahlbetrags), bei chronisch Kranken 1 %.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). 
  • Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
  • Kürzung Sanatorium: Nein.
  • Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro (abzgl. 12,50 EUR)