Ambulante Leistungen Beihilfe Bremen

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Ambulante Leistungen der Beihilfe Bremen
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Nein
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der BremBVO – Erwachsene nur bei besonderen Indikationen
- Kontaktlinsen: Personen bis 18 Jahre gemäß Anlage 4 der BremBVO – Erwachsene nur bei besonderen Indikationen
- Fassung: Nein.
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BremBVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
- Kürzung Fahrtkosten: Nein
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): Nein.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: Nein.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.
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