Ambulante Leistungen Beihilfe Bremen

Wichtige ambulante Leistungen von Beihilfe Bremen: Ärztliche Leistungen • Heilpraktiker • Medikamente • Vorsorgeuntersuchungen • Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen) • weitere Hilfsmittel (Hörgeräte, Rollstühle & Co.) • Reha-Maßnahmen und Kuren

Ambulante Leistungen der Beihilfe Bremen:
Ärztliche Leistungen • Vor­sorge­unter­such­un­gen • Medi­ka­men­te • Seh­hil­fen • Hilfs­mittel • Reha-Maß­nahmen & Kuren

Illustration zweier stilisierter Figuren auf einer hölzernen Behandlungsliege: eine Person liegt entspannt in Bauchlage auf einem Kopfkissen, die zweite Person in Jeans, grüner Kapuzenjacke und gelben Schuhen massiert den Rücken als Symbol für ambulante physiotherapeutische Behandlung im Rahmen der Beihilfe.
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Ambulante Leistungen der Beihilfe Bremen

  • Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
  • Heilpraktiker: Nein
  • Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • Zuzahlung Medikamente: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).
  • Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
  • Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
    • Brillengläser: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der BremBVO – Erwachsene nur bei besonderen Indikationen
    • Kontaktlinsen: Personen bis 18 Jahre gemäß Anlage 4 der BremBVO – Erwachsene nur bei besonderen Indikationen
    • Fassung: Nein.
  • Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BremBVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
  • Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. 
  • Kürzung Fahrtkosten:  Nein
  • Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): Nein.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).
  • Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
  • Kürzung Sanatorium: Nein.
  • Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.