Ambulante Leistungen Beihilfe Bayern

20.000+
Online-Beratungen
4.700+
Zufriedene Kunden
1.000+
Top-Bewertungen
98 %
Zufriedene Kunden
Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information unserer Kunden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und werden keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp beantworten. Du hast Fragen? Wende dich bitte direkt an deine Beihilfestelle!!!
Ambulante Leistungen der Beihilfe Bayern
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 1 der Bayrischen Beihilfeverordnung (BayBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Medikamente: Verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: 3 EUR
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Verzeichnis in Anlage 3 der BayBhV – im Rahmen der genannten Höchstbeiträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, bis zu den in der Beihilfeverordnung des Landes Bayern (BayBhV) genannten Höchstbeträgen.
- Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der Beihilfeverordnung des Landes Bayern (BayBhV) genannten Höchstbeträgen.
- Fassung: Nein.
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BayBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja.
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung bei med. Notwendigkeit.
- Kürzung Sanatorium: Nein.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An- und Abreise), Unterkunft bis 16 Euro.
Weitere ambulante Leistungen von Bund und Ländern
Unsere meistgelesenen PKV-Guides für Beamte





