Ambulante Leistungen Beihilfe Thüringen

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Ambulante Leistungen der Beihilfe Thüringen
- Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
- Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 1 der Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
- Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Zuzahlung Medikamente: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).
- Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), zusätzlich die in Anlage 5 der ThürBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen.
- Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der ThürBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
- Brillengläser: Ja, für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der ThürBhV (Erwachsene nur bei besonderen Indikationen)
- Kontaktlinsen: Ja, für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der ThürBhV (Erwachsene nur bei besonderen Indikationen)
- Fassung: Nein, außer für Schüler in Höhe von 52 EUR alle 3 Jahre (Brille für Schulsport)
- Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der ThürBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung.
- Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel.
- Kürzung Fahrtkosten: 10 % (mind. 5 EUR, max. 10 EUR)
- Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): 2 Prozent der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge, Rentenzahlbetrags), bei chronisch Kranken 1 %.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).
- Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
- Kürzung Sanatorium: 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr.
- Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.
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