Ambulante Leistungen Beihilfe Thüringen

Wichtige ambulante Leistungen von Beihilfe Thüringen: Ärztliche Leistungen • Heilpraktiker • Medikamente • Vorsorgeuntersuchungen • Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen) • weitere Hilfsmittel (Hörgeräte, Rollstühle & Co.) • Reha-Maßnahmen und Kuren

Ambulante Leistungen der Beihilfe Thüringen:
Ärztliche Leistungen • Vor­sorge­unter­such­un­gen • Medi­ka­men­te • Seh­hil­fen • Hilfs­mittel • Reha-Maß­nahmen & Kuren

Illustration zweier stilisierter Figuren auf einer hölzernen Behandlungsliege: eine Person liegt entspannt in Bauchlage auf einem Kopfkissen, die zweite Person in Jeans, grüner Kapuzenjacke und gelben Schuhen massiert den Rücken als Symbol für ambulante physiotherapeutische Behandlung im Rahmen der Beihilfe.
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Ambulante Leistungen der Beihilfe Thüringen

  • Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
  • Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 1 der Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge 
  • Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • Zuzahlung Medikamente: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).
  • Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), zusätzlich die in Anlage 5 der ThürBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen.
  • Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der ThürBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
    • Brillengläser: Ja, für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der ThürBhV (Erwachsene nur bei besonderen Indikationen)
    • Kontaktlinsen: Ja, für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der ThürBhV (Erwachsene nur bei besonderen Indikationen)
    • Fassung: Nein, außer für Schüler in Höhe von 52 EUR alle 3 Jahre (Brille für Schulsport)
  • Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der ThürBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung.
  • Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. 
  • Kürzung Fahrtkosten: 10 % (mind. 5 EUR, max. 10 EUR) 
  • Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): 2 Prozent der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge, Rentenzahlbetrags), bei chronisch Kranken 1 %.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise). 
  • Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
  • Kürzung Sanatorium: 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr.
  • Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.