Ambulante Leistungen Beihilfe Hamburg

Wichtige ambulante Leistungen von Beihilfe Hamburg: Ärztliche Leistungen • Heilpraktiker • Medikamente • Vorsorgeuntersuchungen • Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen) • weitere Hilfsmittel (Hörgeräte, Rollstühle & Co.) • Reha-Maßnahmen und Kuren

Ambulante Leistungen der Beihilfe Hamburg:
Ärztliche Leistungen • Vor­sorge­unter­such­un­gen • Medi­ka­men­te • Seh­hil­fen • Hilfs­mittel • Reha-Maß­nahmen & Kuren

Illustration zweier stilisierter Figuren auf einer hölzernen Behandlungsliege: eine Person liegt entspannt in Bauchlage auf einem Kopfkissen, die zweite Person in Jeans, grüner Kapuzenjacke und gelben Schuhen massiert den Rücken als Symbol für ambulante physiotherapeutische Behandlung im Rahmen der Beihilfe.
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Ambulante Leistungen der Beihilfe Hamburg

  • Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ.
  • Heilpraktiker: Nein
  • Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • Zuzahlung Medikamente: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).
  • Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
  • Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu bestimmten Höchstbeiträgen.
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
    • Brillengläser: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) – Erwachsene nur bei besonderen Indikationen
    • Kontaktlinsen: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) – Erwachsene nur bei besonderen Indikationen
    • Fassung: Nein.
  • Weitere Hilfsmittel: Bis zu bestimmten Höchstbeträgen – Zuzahlung.
  • Fahrtkosten: Ja, 0,20 € pro Kilometer
  • Kürzung Fahrtkosten: 10 % (mind. 5 EUR, max. 10 EUR) 
  • Belastungsgrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe (auf Antrag): 2 Prozent der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge, Rentenzahlbetrags) max. 312 EUR. Bei chronisch Kranken kein Abzug von Eigenanteilen.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise).
  • Sanatoriumsbehandlungen: Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung.
  • Kürzung Sanatorium: Nein.
  • Heilkuren: Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro.