Beihilfe­­be­­mes­­sungs­­satz Hessen

Beihilfebemessungssatz Hessen für BeamtenanwärterBeamteBeamte mit beihilfefähigen AngehörigenEhegatten & LebenspartnerVersorgungsempfängerKinder

Illustration im Funko-Pop-Stil: Bärtiger Vater im karierter Hemd steht mit zwei kleinen Kindern vor weißem Hintergrund, darüber eine Sprechblase mit der Frage ‚50, 70, 80 oder 90 %?‘ zu Beihilfe-Bemessungssätzen für Beamtenfamilien.
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Was ist der Be­mes­­sungs­­satz bei Beamten?

Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr (Staat/Arbeitgeber) übernimmt. Vereinfacht ausgedrückt: Der Arbeitgeberanteil bei Beamten.

Beispielrechnung:

Beamter ohne Kinder (Beihilfebemessungssatz = 50 %)

Zahnarzt-Rechnung

Professionelle Zahnreinigung

125,00 Euro

Beihilfe Hessen

125,00 Euro * 0,5 =

62,50 Euro

PKV

(Rest­kosten­ver­sich­er­ung)

125,00 Euro * 0,5 =

62,50 Euro

Beihilfe­bemes­sungs­sätze Hessen

Beihilfe­bemessungs­sätze

Familienbezogen

Beamtenanwärter, dargestellt als Maskottchen von fairbeamtet.de (Cartoon Figur)

Beamtenanwärter

70 %

ambulant
+ Zahn

85 %

stationär

Private Krankenversicherung für Beamte. Beamter als Funko Pop ähnliche Figur. Maskottchen von fairbeamtet.de

Beamte

50 %

ambulant
+ Zahn

65 %

stationär

+ 5 Prozent je berück­sicht­ig­ungs­fäh­ig­em An­ge­höhr­igen.

Max. jedoch 70 % bei ambulant & Zahn / max. 85 % stationär.

Maskottchen von fairbeamtet.de mit roten Haaren, schwarzem T‑Shirt, Jeans und Tätowierung, die lässig einen modernen kabellosen Staubsauger hält – Symbolbild für den über die Beihilfe abgesicherten Ehegatten bzw. Lebenspartner, der im Alltag Hausarbeit und Familienleben organisiert.

Ehegatten & Lebenspartner

+ 5 %

Max. jedoch 70 % bei ambulant & Zahn / max. 85 % stationär.

Achtung:
Bis zu einer Ein­kom­mens­gren­ze von 24.696 Euro im Vor­vorka­len­der­jahr.

Pensionär, dargestellt als Maskottchen von fairbeamtet.de (Cartoon Figur)

Versorgungs­emp­fänger (Pensionär)

60 %

+ 5 Prozent je berück­sicht­ig­ungs­fäh­ig­em An­ge­höhr­igen.

Max. jedoch 70 % bei ambulant & Zahn / max. 85 % stationär.

Freigestellte 3D-Figuren (Maskottchen von fairbeamtet.de) von drei Kindern im Funko-Pop-Stil: Junge hinten rechts, Mädchen mit roten Locken links, Baby sitzt vorne in der Mitte.

Kind(er)

+ 5 %

Max. jedoch 70 % bei ambulant & Zahn / max. 85 % stationär.

Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst)

* Hinweis: 
Gilt auch für den berücksichtigungsfähigen Ehegatte:in/ eingetragener Lebenspartner:in sowie berücksichtigungsfähige Kinder.r sich von 55 % auf 50 %.

** Bemessungssätze bei dauernder Pflegebedürftigkeit:
Beihilfeberechtigte 50 Prozent, Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 Prozent, Versorgungsempfänger:in 70 Prozent, Ehegatte:in 70 Prozent, Kinder 80 Prozent.

Maßgeblich ist der Bemessungssatz am Tag des Antrages auf Beihilfe.
*** Der stationäre Bemessungssatz gilt nicht für Rettungsfahrten und Notarzt.